28.04.2016 - 6.2 I. Nachtrag zur Gebührensatzung über die Inansp...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Dr. Bücker möchte hinsichtlich der Fast-Verdoppelung der Gebühren wissen, was dazu geführt habe, dass man die Rückstellungen vorher nicht eingearbeitet habe und ob es noch etwas gäbe, das später noch eingerechnet werden müsse. Es wäre doch auch möglich gewesen, die Gebühren schrittweise über die Jahre anzupassen.

 

Herr Rudel schließt sich der Frage an und ist der Auffassung, dass die Rückstellungen bzw. Beihilfen aufgrund des NKF schon seit 2009 eingerechnet werden müssten. Jetzt würde aber nur bis 2012 zurückgerechnet. Wenn die Rückrechnung bereits im Jahr 2014, als die Gebührensatzung beschlossen werden sollte, erfolgt wäre, hätte man die Jahre 2010 und 2011 noch mit einbeziehen können.

 

Herr Hentschel ist der Auffassung, dass die Gemeinde verpflichtet sei, Gebühren alle zwei Jahre dahingehend zu kontrollieren, ob eine Unterdeckung vorliege.

 

Frau Borrmann erläutert, dass § 6 KAG vier Jahre Zeit einräume, die Gebühren-Unterdeckung der Vorjahre aufzuarbeiten; davon sei Gebrauch gemacht worden. Die Kalkulation der Rettungsdienst-Gebühren müsse jedoch zeitnah erfolgen; dies sei in ihren Augen jährlich. Sie als neue Verwaltungsleiterin der Feuerwehr würde diesen Turnus für die Zukunft anstreben.

Dieser fast hundertprozentige Anstieg wirke auf den ersten Blick erschreckend, aber man habe nach zähen Verhandlungen die Rückendeckung der Krankenkassenverbände.

Hinsichtlich der Beihilfe- und Pensionsrückstellungen habe man 2015 bei den Kalkulationsgesprächen festgestellt, dass die Pensionsrückstellungen starken Schwankungen unterlägen, die von Seiten der Feuerwehr nicht beeinflussbar seien. Dies habe in den Unterdeckungen zu starken Sprüngen geführt.

In Anlehnung an die Verfahrensweise anderer Städte sei daher beschlossen worden, jetzt auch mit Pauschalierungen zu arbeiten, um starke Sprünge zu vermeiden.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz verdeutlicht, dass die Unterdeckung der Jahre 2012-2014 in die Gebührenkalkulation eingerechnet sei und nicht verlorengehe.

 

Herr Rudel fragt nach, ob die Unterdeckungen aus den Jahren 2009 und 2010 im Jahr 2011 enthalten seien oder unberücksichtigt bleiben mussten.

 

Frau Borrmann antwortet dazu, dass das Jahr 2010 mit enthalten sei. Zu 2009 könne sie keine Angaben machen.

 

Herr Hentschel führt aus, dass die neue Gebühr, die die Unterdeckung der Vorjahre enthalte, im Hinblick auf die tatsächlich in diesem Jahr anfallenden Kosten überhöht sei. In Anbetracht dessen, dass bei Gebühren keine Gewinne erwirtschaftet werden dürften, bittet er um eine Einschätzung, ab wann der Gebührensatz wieder sinken müsse.

 

Frau Borrmann erwähnt nochmals das Ziel, die Gebühren jährlich zu kalkulieren. Sie rechne damit, dass für den Ausgleich der Unterdeckung zwei bis drei Jahre benötigt würden.

 

Herr König hält die Kalkulation und die Festsetzung der Gebühr für korrekt. Es gebe bei der Erhebung der Gebühr jedoch noch eine Differenz von 4 Mio. Euro. Er würde gerne wissen, inwieweit dieser Rückstand bei der Abrechnung der Rettungsdienstgebühren abgebaut sei.

 

Frau Borrmann teilt dazu mit, dass der Rückstau bei der Abarbeitung der Vorgänge hauptsächlich an krankheitsbedingten Personalausfällen gelegen habe. Inzwischen sei Personal aufgestockt worden, aber dieses müsse erst eingearbeitet werden. In etwa einem Monat seien die neuen Mitarbeiter in der Lage, die Rückstände abzuarbeiten.

 

Herr Wisotzki fragt nach, mit welcher Unterdeckung für 2015 gerechnet werden müsse.

 

Frau Borrmann gibt dazu an, dass die Gebührenkalkulation für 2015 noch nicht fertiggestellt sei.

 

Herr Wisotzki zeigt sich erfreut über die Aufarbeitung und Darstellung der Angelegenheit. Es sei aber bereits in den 1990er Jahren mit den Krankenkassen ein dreijähriger Turnus vereinbart worden.

Er würde gerne herausstellen, dass die Erhöhung von 92 % gesamt betrachtet werden sollte, damit man sähe, dass die Gebühren in Hagen nicht zu hoch seien. Man müsse die Kosten für den RTW und das NEF zusammenzählen, um auf die Summe für die Notfallrettung zu kommen. Da läge die Hagener Gebühr teils erheblich unterhalb  der Gebühr  umliegender Gemeinden. In Hagen seien es insgesamt 1086 Euro, im Märkischen Kreis 1206 Euro, im Ennepe-Ruhr-Kreis 1018 Euro und in Schwerte 1127 Euro.

 

Herr Treß möchte wissen, ob der Abrechnungsrückstand in Höhe von etwa 4 Mio. Euro als Forderung im Jahresabschluss 2015 berücksichtigt worden sei. 

 

Herr Oberbürgermeister Schulz sagt zu, dass dies geklärt und im Protokoll vermerkt werde.

 

 

[Anmerkung der Verwaltung: Für die aufgrund der Einsatzzahlen 2015 hochgerechneten Ertrags-Rückstände in Höhe von insgesamt 4,365 Mio. Euro (Aufteilung: 4 Mio. Euro Rettungsdienst, 365.000 Euro Krankentransport) wurde eine „Sonstige Forderung" in die Bilanz zum 31.12.2015 eingestellt, die Ergebnisrechnung 2015 also richtig fortgeschrieben. In 2016 werden die rückständigen Bescheide 2015 abgearbeitet; die daraus generierten Erträge in 2016 werden durch laufende Auflösung der „Sonstigen Forderung" wieder aus der Ergebnisrechnung 2016 herausgenommen.]

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Beschluss:

 

Der I. Nachtrag zur Gebührensatzung über die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes der Stadt Hagen vom 23.04.2014 wird, wie in Anlage 1 zur Vorlage 0190/2016 dargestellt, beschlossen.

 

Der Rat der Stadt Hagen hat von der Gebührenbedarfsberechnung Kenntnis genommen.

 

Realisierungstermin: 01.06.2016.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

OB

1

 

 

SPD

6

 

 

CDU

6

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

2

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

Die Linke

1

 

 

AfD

1

 

 

FDP

1

 

 

BfHo/Piraten Hagen

1

 

 

 

 

X

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

20

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?TOLFDNR=231146&selfaction=print