20.04.2016 - 3 Teilflächennutzungsplan Windenergie hier: Übera...

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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Dr. Bücker erläutert den Ablauf der Sitzung: Zunächst werden die beiden Sprecher der Bürgerinitiativen ihre Stellungnahmen abgeben. Es beginnt Herr Wassermann, der Sprecher der Bürgerinitiative „Bürgerwind Hagen Süd GbR“. Anschließend wird Herr Piesche von der Bürgerinitiative „Gegenwind Hagen“ seine Stellungnahme vortragen. Die weiteren - hier anwesenden – Beschwerdeführer werden ebenfalls die Möglichkeit erhalten, ihre Wortbeiträge einzubringen. Herr Dr. Bücker bittet die Beschwerdeführer um einen Hinweis, sofern diese sich hier zu Wort melden möchten. Herr Dr. Bücker stellt fest, dass es keine Rückmeldungen und somit keine weiteren Wortbeiträge geben wird.

 

Herr Dr. Bücker weist darauf hin, dass in der Sitzung des Beschwerdeausschusses so verfahren werden soll, dass alle Stellungnahmen und offenen Fragestellungen zur weiteren Veranlassung an den Oberbürgermeister weitergeleitet werden, um diese dann den nachberatenden Fachausschüssen, den Bezirksvertretungen und dem Rat zur Verfügung zu stellen.

 

Herr Dr. Bücker bittet Herrn Wassermann um seine Stellungnahme.

 

Herr Wassermann stellt sich als einer der drei Geschäftsführer der Bürgerinitiative „Bürgerwind Hagen Süd“ vor. Seit Herbst 2013 wurden viele Gespräche mit der Politik, u.a. mit Herrn Oberbürgermeister Dehm, geführt. Von dem anfänglichen Idealismus sei allerdings zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr viel übrig. Die Rahmenbedingungen seitens der Verwaltung haben sich - im Gegensatz zu den Eigenen - in der Zwischenzeit massiv geändert. Es gäbe weder eine Änderung der Anlagen, noch der vorgesehenen Höhen. Es sollen ganz normale Anlagen gebaut werden.

Die seinerzeit vorgelegten Abstandsregelungen zu Einzelhäusern und zur Wohnbebauung haben laut Herrn Wassermann noch immer Bestand. Allerdings haben sich seitdem seitens der Verwaltung die Prüfkriterien geändert. Herr Wassermann weist auf den politischen Auftrag hinsichtlich des laufenden FNP-Verfahrens hin, der vorsieht, der Windkraft substanziellen Raum zu geben. Herr Wassermann gibt zu Bedenken, dass das laufende FNP-Verfahren scheitern könnte, da bereits im laufenden Verfahren Prüfkriterien vorgelegt werden, die zum jetzigen Zeitpunkt noch gar nicht zu prüfen sind. Eine rechtliche Beratung habe in diesem Zusammenhang laut Herrn Wassermann bereits stattgefunden.

Die Artenschutzprüfung in Höhe von ca. 95.000 € sei im Januar 2014 durchgeführt worden. Aufgrund des HSP wurden die Kosten seinerzeit von der Initiative Bürgerwind übernommen. Herr Wassermann merkt an, dass seines Erachtens die Anlagen nach dem jetzigem Stand im FNP nicht realisiert werden können, nicht aufgrund des Artenschutzes, sondern aus Gründen, die mit dem Artenschutz überhaupt nichts zu tun haben, nämlich

-          von Lärmschutzannahmen, die genommen wurden, ohne tatsächlich voraussagen zu können, ob diese Lärmschutzannahmen für die Anlage, die gebaut werden wird, auch gültig sein werden

-          der Änderung der Abstandsregelungen.

Hier würde – so Herrn Wassermann - in einer Tiefe geprüft, die nicht dem Verfahren des FNP entspricht.

 

Herr Dr. Bücker dankt Herrn Wassermann und weist darauf hin, dass es sich bei der Bürgerwind Hagen-Süd um eine GbR handelt, die Windräder baut. Er bittet Herrn Piesche von der Bürgerinitiative Gegenwind um seine Stellungnahme.

 

Herr Piesche bedankt sich bei den Ausschussmitgliedern für die Möglichkeit, seine Stellungnahme hier vortragen zu können. Er trägt die seines Erachtens noch unbeantworteten Fragen vor und bittet darum, diese in der nachfolgenden Diskussion zu berücksichtigen:

 

-          Der NABU Hagen hat über die Jahre hinweg immer wieder von dem Vogelzug über unsere Heimat hinweg berichtet. Dieser begeistert im Herbst und Frühjahr die Bewohner des Hagener Südens. Allein bei den Kranichen handelt es sich um einen großen zweistelligen Prozentsatz der Gesamtpopulation. Auch der Rotmilan nutzt die Berghänge des Hagener Südens für den Aufstieg und Zug in den Süden. Dieser fällt nur nicht so sehr auf, da der Rotmilan nicht in großen Formationen zieht. Trotzdem besteht eine nicht zu unterschätzende Gefahr dass die Zugvögel in die Barriere von Großwindanlagen mit Rotordurchmessern, größer als ein Fußballfeld geraten und geschreddert werden. Dieser Vogelzug mahnt aber auch immer wieder, die Natur in der wir leben, zu schützen und zu achten. Deshalb der wiederholte Hinweis, auf ein Gerichtsurteil aus Rheinland- Pfalz. Dort wurde der Vogelzug in der Planung nicht berücksichtigt.  Wird auch bei uns der Vogelzug in der Planung ignoriert, nur weil er in keiner Karte steht?

 

-          Die Artenschutzprüfung II liegt den Ratsmitgliedern zur Entscheidungsfindung nicht vor. Lt. Aussage Herrn Bleja befindet sie sich in der Unteren Landschaftsbehörde. Man sei sehr gespannt auf die versprochene Präsentation der bisherigen Erkenntnisse der ASPII durch die Verwaltung im Umweltausschuss. Die Bürgerinitiative Gegenwind Hagen habe im Rahmen des Bürgerinformationsgesetztes die Artenschutzprüfung für den Neubau der Autobahnbrücken auf der A45 erhalten. Diese Artenschutzprüfung hat zum großen Teil genau die Flächen geprüft, die auch in der ASPII Windkraft geprüft wurden. Nur ein Zitat aus der Unterlage hierzu: „Der Schwarzstorch und Uhu sind regelmäßige Fressgäste in diesem Bereich.“ Stellt sich die Frage: Woher kommen sie denn?

 

-          Mit welcher Begründung werden in der aktuellen Beschlussvorlage für den Rat der Stadt Raumnutzungsanalysen für nur noch zwei Vogelarten, nämlich Schwarzstorch und Rotmilan durchgeführt? Was ist mit all den anderen windkraftsensiblen Arten die lt. Winderlass des Landes NRW zu prüfen sind? Es ist nicht nachvollziehbar, wie eine dermaßen große Zahl an Vorrangzonen in nur einem Jahr ausreichend und substanziell geprüft werden kann. Erwartet werde eine korrekte Durchführung und Beendigung der ASPII.

 

-          Woher kommt die Eile, mit dem dieser Prozess vorangetrieben wird?

 

-          Ist es die die geänderte EEG Umlage und die anderen Vergabekriterien, die dann unter Umständen nicht mehr die heute aktiven Akteure zum Zug kommen lässt? Ist es eine in Teilen lückenhafte ASPII die mal eben schnell mit „untergebracht“ wird?

 

-          Tatsächlich stimmen wir mit der Bürgerwind Hagen-Süd GbR in der Ablehnung der Verwaltungsvorlage 1187/2015 überein, allerdings mit dem Unterschied, dass sie formal wie inhaltlich unzureichend ist und bei weitem nicht alle Bedenken Berücksichtigung fanden. Dies wurde durch uns bereits ausführlich kommentiert.

 

-          Diese Vorlage strotzt von „muss noch durchgeführt werden“ und „Ist aus Personalmangel nicht zu leisten“, z.B. heißt es: „Der Arbeitsaufwand für eine das gesamte Stadtgebiet umfassende Differenzierung aller Stadtgebiete ist nicht leistbar.“

 

-          Irritierenderweise tätigte Herr Bleja als Vertreter der Verwaltung im Stadtentwicklungssausschuss die Äußerung, dass Wesselbachtal wäre als Wohnen im Außenbereich einzustufen und hätte somit einen „Schutzstatus“ von nur 750 m. Warum wird ein reines Wohngebiet, welches in dem Flächennutzungsplan der Stadt auch als solches klassifiziert ist (noch dazu mit einem Alten-Pflegeheim), so mal eben umdeklariert?

 

-          In der bestehenden Flächennutzungsplanung Windenergie von 2005 ist klar und deutlich von einer Beeinträchtigung des Orts- und Lanschaftschaftsbildes durch Anlagen größer als 100m die Rede. Auch der LWL Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen empfiehlt die potentiellen WEA-Zonen 2.1, 2.2, 5.1, 5.2, 10.2, und 11.1 nicht weiter zu verfolgen. Warum findet das keine Berücksichtigung?

 

 

Herr Dr. Bücker dankt Herrn Piesche für den Vortrag und bittet die beiden Vertreter der Verwaltung, Herrn Bleja und Herrn Gimpel, um ihre Berichte.

 

Herr Bleja erläutert, dass er zunächst eine zusammenfassende Einschätzung nach den Vorträgen der beiden Sprecher der Bürgerinitiativen geben möchte. Beide Bürgerinitiativen hätten mit ihren Stellungnahmen zum Ausdruck gebracht, dass sie mit der Vorlage der Verwaltung nicht einverstanden seien.

Für die Befürworter der Windenergie - in diesem Falle handelt es sich um die Bürgerinitiative Bürgerwind - stellt es sich so dar, dass die Verwaltung abgewichen ist von dem, was der Rat in Bezug auf geeignete Kriterien für die Findung und Abgrenzung von Windenergiepotentialflächen ursprünglich beschlossen hat.

Für die Gegner der Windenergie – hierbei ist die Rede von der Bürgerinitiative Gegenwind – seien die in der Vorlage geänderten Kriterien nicht ausreichend.

Herr Bleja weist darauf hin, dass das Baugesetzbuch zwar einen gerechten Ausgleich der Interessen fordern würde, dies allerdings nicht immer möglich sei.

Nach der Bürgerinformationsveranstaltung im vergangenen Jahr im Ricarda-Huch-Gymnasium und der Vielzahl der eingegangenen Beschwerden sei der Versuch seitens der Verwaltung unternommen worden, einen Kompromiss einzugehen – auch im Hinblick auf die beteiligten Bezirksvertretungen. Die Ergebnisse wurden nun in der Vorlage zusammengefasst.

Herr Bleja stimmt in Bezug auf die Chronologie des Verfahrens und der dargestellten Fakten dem Sprecher der Bürgerinitiative Bürgerwind Hagen-Süd - Herrn Wassermann - zu. Herr Bleja weist darauf hin, dass die Verwaltung in einem laufenden Verfahren auf die wechselnden Gegebenheiten reagieren müsse. So habe der zu Beginn des Verfahrens vom Rat beschlossene Kriterienkatalog zunächst dazu geführt, die Flächen zu ermitteln. Dem Wunsch des Rates – die Artenschutzprüfung nicht aus Haushaltsmitteln zu bezahlen – sei von Seiten der Investoren durch Kostenübernahme entsprochen worden.

Herr Bleja erläutert, dass im ersten Schritt des Verfahrens – dem FNP-Verfahren – die Grenzen der Abstände noch relativ offen gehalten werden konnten, weil erst im zweiten Schritt – im Genehmigungsverfahren – die Abstände noch einmal geprüft werden. Dieser Weg wurde nun auf Wunsch der Politik verlassen, da bereits im ersten Schritt bestimmte Vorsorgewerte und weiche Kriterien formuliert wurden, die einen weitestgehenden Schutz der Bürger sicherstellen und in die geänderte Vorlage mit eingeflossen sind.

Im Zusammenhang mit der Stellungnahme von Herrn Piesche, dem Sprecher der Bürgerinitiative Gegenwind, weist Herr Bleja zum Thema Artenschutzprüfung darauf hin, dass es in der Vorlage nicht um einen bestimmten Verfahrensschritt geht, sondern die Vorlage als Arbeitsgrundlage die Funktion erfülle, die nächsten Verfahrensschritte vorzubereiten. Aus diesem Grunde würde die Artenschutzprüfung zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vorliegen, jedoch bei jedem weiteren Verfahrensschritt mit vorbereitet und dann auch vorliegen.

Herr Bleja erläutert, dass das Thema Vogelzug mit den Fachbehörden diskutiert wurde. Da der Vogelzug in den einzelnen Korridoren nicht starr und absehbar verläuft, sollen hier keine Tabuzonen festgesetzt werden, so dass dieses Kriterium vom LANUV nicht in der Artenschutzprüfung berücksichtigt wird. Zum Vorwurf, dass nicht alle Arten geprüft wurden, weist Herr Bleja darauf hin, dass der Verwaltung alle Unterlagen zu den jeweiligen Arten vorliegen würden. Die Protokolle zu den einzelnen Standorten liegen der Verwaltung ebenfalls vor.

In der Frage nach der differenzierten Betrachtung aller Wohngebiete macht Herr Bleja deutlich, dass es keine Baugebietstypisierung für das gesamte Stadtgebiet gibt. Dies sei zudem nicht erforderlich, da im Einzelfall bei einer Baugenehmigung geprüft würde, wie ein Gebiet einzustufen ist. Bei der Windenergie kann das nicht flächendeckend durchgeführt werden, allerdings wurde von Seiten der Verwaltung im Gespräch mit den beteiligten Bezirksvertretungen zugesagt, dass immer da, wo Konflikte zwischen Windenergie und Wohnbebauung auftreten könnten, genauer geprüft werde und eine Feintypisierung durchzuführen sei. Für das gesamte Stadtgebiet sei dies allerdings nicht zu leisten.

Herr Bleja macht im Rahmen des Denkmalschutzes noch einmal deutlich, dass alle Bedenken in die einzelnen Verfahrensschritte eingebracht werden. Derzeit befände man sich zwischen den einzelnen Verfahrensschritten, so dass die Stellungnahme der Untere Denkmalbehörde zu gegebenen Zeit im Verfahren Berücksichtigung finden wird.

Herr Bleja erklärt, dass sich die Bewertung der Höhenbegrenzung im Laufe der letzten 15 Jahre geändert hat. Eine seinerzeit festgelegte Höhenbegrenzung von 100 m sei heute juristisch und städtebaulich als Standard nicht mehr haltbar, ggf. noch vorbehaltlich eines denkmalgeschützten Untergrundes.

 

Herr Dr. Bücker dankt Herrn Bleja für die Beantwortung der Fragen und bittet nun Herrn Gimpel um seine Erklärung.

 

Herr Gimpel weist zum Thema Infraschall darauf hin, dass die DIN-Norm derzeit zwar in Bearbeitung ist, jedoch voraussichtlich im Laufe dieses Verfahren keine Berücksichtigung mehr finden wird. Herr Gimpel berichtet, dass das Umweltbundesamt eine Studie in Auftrag gegeben hat, die der Entwicklung eines Verfahrens zur Infraschallmessung dienen soll. Derzeit fehle es allerdings noch an einer Messmethodik, an zuverlässigen Messgeräten und an sogenannten Immissionsrichtwerten. Herr Gimpel merkt an, dass das „Gebot der unbehelligten Rücksichtnahme“ beinhaltet, dass niemand das Recht besitzt, völlig unbehelligt von technischen Anlagen zu sein. Jeder müsse eine gewisse Mindestmenge an Lärm hinnehmen, lediglich dürfe dieser Wert den die Gesundheit gefährdenden Bereich nicht erreichen.

 

Herr Dr. Bücker dankt für den Bericht der Verwaltung und weist darauf hin, dass zum jetzigen Zeitpunkt keine weiteren Wortmeldungen von den Beschwerdeführern mehr möglich sind und erteilt das Wort den Ausschussmitgliedern.

 

Herr Römer spricht sich für den einmal eingeschlagenen Weg der Politik aus, der zu jedem Zeitpunkt vorsah, alle Kriterien zu berücksichtigen und mit einzubeziehen. Er macht deutlich, dass die politischen Entscheidungsträger für und gemeinsam mit den Bürgern eine Lösung herbeiführen wollen.

Herr Römer erkundigt sich nach dem in anderen Ländern festgesetzten Mindestabstand von 1.000 m und bittet die Verwaltung um eine Erläuterung, warum dies in Hagen nicht ebenfalls so gehandhabt werden könnte.  In diesem Zusammenhang wird auf die offensichtlich bestehenden existentiellen Ängste der Bürgerinnen und Bürger hingewiesen, insbesondere in Zusammenhang mit dem Gebiet rund um Hagen-Dahl, in dem laut Planung insgesamt 17 Windräder errichtet werden sollen.

 

Frau Panzer weist darauf hin, dass der Beschwerdeausschuss zwar kein Fachgremium sei, dennoch rden – wie bereits beim letzten Mal gezeigt – die Beschwerden der Bürgerinnen und Bürger ernst genommen und die offenen Fragen an die Fachausschüsse weitergeleitet. Frau Panzer empfiehlt, mit den hier gestellten Fragen ebenfalls so zu verfahren. Somit wäre gewährleistet, dass die nachfolgenden Ausschüsse und somit auch der Rat sich mit den entsprechenden Fragen und Stellungnahmen auseinandersetzen würden.

 

Herr Dr. Bücker dankt Frau Panzer für diese Anregung.

 

Herr Henschel ergreift das Wort und schließt sich der Meinung von Frau Panzer an und fordert einen verantwortungsbewussten Umgang mit dem Thema Windenergie.

 

Herr Arndt macht deutlich, dass das Ziel der Windkraftanlagen zu den Vorhaben der Regierung zählt, um damit erneuerbare Energien zu schaffen. Bei Bedarf sollten Einzelfallprüfungen durchgeführt werden, da die Politik eine hohe Verantwortung für das Ziel der Bundesregierung trage.

Herr Arndt merkt an, dass es in der Diskussion vielmehr um die Kilowattstunden gehen müsste, die eine Anlage erzeugen kann als um die Anzahl der Windkraftanlagen.

 

Herr Andelija unterstützt die Anregung von Frau Panzer.

 

Herr Romberg weist auf das laufende Verfahren hin, in dem es bislang noch zu keinem abschließenden Ergebnis gekommen sei. Bis zur Entscheidung des Rates könne seines Erachtens die jetzige Diskussion zunächst eingestellt werden. Darüber hinaus unterstützt Herr Romberg die Anregungen von Frau Panzer und Herrn Andelija, die vorliegenden Stellungnahmen und offenen Fragen an die nachfolgenden Ausschüsse sowie den Rat weiterzuleiten. In diesem Zusammenhang sei es besonders wichtig, dass Politik die Kriterien der WEA-Konzentrationszonen gemeinsam festlegt, um Einzelfallentscheidungen verhindern zu können.

 

Herr Dr. Bücker bittet die Verwaltung um die Beantwortung der hier gestellten Fragen, sofern dies zu diesem Zeitpunkt möglich sei.

 

Herr Bleja erläutert den Sachverhalt bzgl. einer Abstandsregelung von 1.000 m dahingehend, dass der Bund den Ländern in einer Eröffnungsklausel die Möglichkeit eingeräumt hat, solche Abstände festzulegen. Dies haben einige Länder in Anspruch genommen, jedoch seien die Siedlungsstrukturen dort anders als in unseren Bereichen. Aus diesem Grund habe das Land NRW bewusst keine Werte vorgegeben und diese Entscheidung den Kommunen überlassen.

Herr Bleja weist darauf hin, dass als weiches Kriterium ein Abstandswert von 1.000 m in Hagen durchaus definiert werden könnte, doch gibt es im Zusammenhang mit allen anderen Restriktionen, die auch noch zu beachten sind, keine Flächen in Hagen, die diese Auflagen erfüllen würden. Der Flächennutzungsplan läge keine Einzelstandorte, sondern lediglich Bereiche in denen Anträge gestellt werden können, fest. Die Zahl von 17 Windrädern für eine einzelne Fläche ist - laut Herrn Bleja - unrealistisch, da bereits jedes Windrad für sich eine enorme Fläche in Anspruch nehmen würde.

 

Herr Henschel bittet die Verwaltung bezüglich der möglichen Klageverfahren um eine Erläuterung, insbesondere bezogen auf Hohenlimburg.

 

Herr Bleja verweist auf eine Rechtsprechung, dass in einem Planverfahren bestimmte Maßstäbe und Kriterien (bspw. Verhinderungsplanung und Alibiplanung) einzuhalten seien. So müsse ein Flächennutzungsplanverfahren Windenergie auch gewährleisten, dass bestimmte Bereiche für Windenergieanlagen ausgewiesen werden. In den Außenbereichen der Stadt, angefangen von Berchum bis nach Garenfeld, sind Windenergieanlagen privilegiert genehmigungsfähig. Dabei würden Kriterien wie beispielsweise Infraschall oder Abstandswerte außer Acht gelassen. Herr Bleja macht deutlich, dass die hier angeführten Maßstäbe und Kriterien nach Meinung der Verwaltung zu hoch angesetzt seien.

 

Herr Römer fasst die Ausführungen von Herrn Bleja dahingehend zusammen, dass ein Klageverfahren für die Betreiber dann zu jedem Zeitpunkt möglich sei, egal was die Kommune im Einzelnen beschließen würde.

 

Herr Bleja bestätigt die Annahme von Herrn Römer und weist diesbezüglich auf einen verantwortungsvollen Umgang innerhalb der derzeitigen Überlegungen und Gegebenheiten hin.

 

Herr Henschel bittet die Verwaltung um eine Einschätzung bzgl. der Gültigkeit des Flächennutzungsplans. Politik müsse zu diesem Zeitpunkt verhindern, dass nach dem Beschluss des FNP juristische Wege beschritten werden können.

 

Herr Bleja nimmt Bezug auf die Frage und macht deutlich, dass die Möglichkeit bestehen würde, das bestehende politische Verfahren nicht abzuschließen. Damit würde die Möglichkeit bestehen, Einzelgenehmigungsverfahren durchzuführen bzw. juristische Wege zu beschreiten. Auch in den Einzelgenehmigungsverfahren wären sowohl der Artenschutz als auch weitere Kriterien in Betracht zu ziehen, dennoch kämen weitaus mehr Standorte für Windenergieanlagen in Frage, als derzeit im Flächennutzungsplan vorgesehen sind.

 

Herr Römer bittet um eine Einschätzung, ob die Möglichkeit bestehen würde, nach einem Scheitern des jetzigen Verfahrens ein neues Verfahren zu beginnen.

 

Herr Bleja weist darauf hin, dass zur Beantwortung dieser juristischen Fragestellungen das Rechtsamt hinzugezogen werden müsste.

 

Herr Dr. Bücker bittet darum, die nun doch sehr fachlichen Diskussionen den Fachgremien zu überlassen und erteilt Herrn Arndt den letzten Redebeitrag innerhalb der Sitzung.

 

Herr Arndt greift den eingangs formulierten Vorschlag von Frau Panzer auf.

 

Herr Dr. Bücker formuliert den Beschluss und bittet um Abstimmung.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Beschluss:

 

Die dem Beschwerdeausschuss vorliegenden Stellungnahmen/Fragestellungen werden zur weiteren Veranlassung an den Oberbürgermeister überwiesen.

 

Dem Oberbürgermeister wird empfohlen, diese Unterlagen den nachberatenden Fachausschüssen, den Bezirksvertretungen sowie dem Rat für die weiteren Beratungen zur Verfügung zu stellen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

x

Einstimmig beschlossen

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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