13.04.2016 - 8.5 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 3/16 (671) ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Kohaupt begrüßt den nun mehr vorliegenden Vorhabenbezogenen Bebauungsplan an der Revelstraße und betont, dass der Errichtung eines Vollsortimenters in Vorhalle nach rund 10 jährigem Verlauf nichts mehr  im Wege stehe.

 

Frau David gibt anhand der ausliegenden Pläne einen kurzen Sachstandsbericht und weist darauf hin, dass in der Maisitzung eine Vorlage zur Ausweitung des Plangebietes zur Beratung vorgestellt werde

 

Abschließend regt Herr Kohaupt an, für den neuen Einkaufsbereich eine Anbindung an den Busverkehr zu prüfen.

 

 

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Beschluss:

 

Die BV-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

 

Zu a)

Der Rat der Stadt Hagen stimmt dem Antrag des Vorhabenträgers vom 05.02.2016 zu und beschließt die Einleitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 3/16 (671) Sondergebiet Revelstraße / Ophauser Straße- gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 a BauGB und § 12 Abs. 2 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung.

 

Zu b)

Der Rat der Stadt Hagen beschließt von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und von der frühzeitigen Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen.

 

Geltungsbereich:

Das Plangebiet liegt an der Ophauser Straße / Revelstraße und beinhaltet die Flurstücke Gemarkung Vorhalle, Flur 5, Flurstücke 43, 44, 290, 294, 295, 422, 424 und 425.

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt.

Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.

chster Verfahrensschritt:

Als nächster Verfahrensschritt wird im Sommer 2016 die Unterrichtung der Öffentlichkeit durchgeführt.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

x

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

14

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?TOLFDNR=230765&selfaction=print