07.04.2016 - 5.13.1 Benutzungsordnung für die außerschulische Nutzu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.13.1
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 07.04.2016
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB30 - Rechtsamt
- Bearbeitung:
- Gesine Specht
- Beschluss:
- vertagt
Beschluss:
1. Die derzeit gültige Benutzungsordnung für die außerschulische Nutzung von Räumen in städtischen Schulgebäuden wird wie folgt geändert:
Nach § 2 wird folgender § 2 a neu eingefügt:
„§ 2 a – Vergabe von Räumen und Schulgelände an politische Parteien etc.
Für die Durchführung von Veranstaltungen durch politische Parteien, politische Vereinigungen und sonstige politische Gruppierungen oder politisch tätige Einzelpersonen werden Schulräume und Schulgelände der Stadt Hagen nicht zur Verfügung gestellt.“
2. Die Entgeltordnung für die außerschulische Nutzung von Räumen in städtischen Schulgebäuden sowie für die außersportliche Nutzung von städtischen Mehrzweckhallen und der Karl-Adam-Halle vom 28. Oktober 2014 wird entsprechend angepasst, indem in der Ermäßigungsregelung des § 3 Abs. 1 Satz 3 die Worte „politische Parteien“ gestrichen werden.
3. Der Widmungszweck von Schulen, die sich in Trägerschaft der Stadt Hagen befinden, wird für die Zukunft entsprechend eingeschränkt. Bei seiner Entscheidung macht sich der Rat die im Begründungsteil dieser Vorlage enthaltenen Ermessenserwägungen zu Eigen.
4. Die Änderungen treten am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung der neu gefassten Regelungen in Kraft.
