17.03.2016 - 4.3 Vorschlag der SPD-FraktionHier: Regelungen zu V...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.3
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 17.03.2016
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:15
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorschlag zur Tagesordnung
- Federführend:
- Fachbereich des Oberbürgermeisters
- Bearbeitung:
- Kerstin Eckhoff
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Öcal erläutert und begründet den Antrag der SPD-Fraktion.
Herr Hentschel macht deutlich, dass die Antwort der Verwaltung nicht richtig sei. Dies sei durch seinen Rechtsanwalt bestätigt worden. Er möchte wissen, ob er vorsätzlich eine falsche Antwort von der Verwaltung bekommen habe und warum Herr Dr. Eversberg jetzt eine andere Meinung vertrete, als vorher.
Herr Oberbürgermeister Schulz stellt klar, dass die Verwaltung ihre Position formuliert hat. Diese Position sei abweichend von der Meinung von Herrn Hentschel und seinem Anwalt. Herr Dr. Eversberg hat für die Verwaltung stets durchgängig eine konsistente Haltung zu diesem Thema vertreten.
Herr Strüwer merkt an, dass ein Antrag der SPD-Fraktion vorliege, in dem die Sachverhalte gut deutlich gemacht werden. Die Verwaltung werde darin aufgefordert, für die Zukunft entsprechende Sachverhalte zu erarbeiten und dem politischen Bereich vorzulegen. Die CDU-Fraktion unterstütze diesen Vorschlag. Der richtige Zeitpunkt für eine Diskussion sei dann, wenn die Fragen entsprechend aufgearbeitet worden sind.
Herr Thielmann führt aus, dass sich die Hauptsatzung aktuell in Überarbeitung befinde. In der Hauptsatzung sollen Regelungen zu diesem Thema getroffen werden. Der Streitpunkt liege lediglich darin, dass in der Hauptsatzung aktuell nur eine Regelung für sachkundige Bürger und deren Aufwandsentschädigungen getroffen wurde. Hier wird eine Beschränkung auf drei Sitzungen pro Monat angegeben. Dies ist in Analogie auf auch auf Verdienstausfallentschädigungen angewandt worden. Dies sei nicht sachgerecht. Da die Hauptsatzung geändert werden soll, sollte dies erst abgewartet werden.
Herr Thieser empfiehlt, dass am Ende einer solchen Prüfung nach einer Abstimmung mit der Bezirksregierung eine Erläuterung vorgelegt wird, die eine Verunsicherung bei den Mandatsträgern und bei den Arbeitgebern ausräumt.
Frau Öcal schlägt vor, die Ergebnisse des Rechnungsprüfungsamtes abzuwarten, um Erkenntnisse darüber zu gewinnen, wie ein rechtlicher Spielraum der Gemeindeordnung aussehe.
Herr Rudel ergänzt, dass es die Möglichkeit des Rates gebe, das Rechnungsprüfungsamt mit einem Auftrag zu versehen. Mit dem Ergebnis, dem Prüfbericht, müsse dann an der Hauptsatzung gearbeitet werden.
Herr Hentschel geht auf inhaltliche Punkte aus der Anfrage der Fraktion DieLinke. sowie auf die Stellungnahme der Verwaltung hierzu ein. Sollte das Rechnungsprüfungsamt zu dem Ergebnis der Aussage der letzten Stellungnahme der Verwaltung kommen, möchte er wissen, warum die Mandatsträger der Fraktion DieLinke. anders behandelt worden seien, als alle anderen Mandatsträger im Rat der Stadt.
Herr Eiche stellt einen Antrag gem. § 15 Abs. 2 c) GeschO auf Ende der Debatte.
Herr Oberbürgermeister Schulz stellt fest, dass keiner auf der Rednerliste steht. Er gibt jeder Fraktion, die noch nicht gesprochen hat, Gelegenheit, zur Sache zu sprechen. Dies wird nicht gewünscht.
Der Antrag auf Ende der Debatte wurde mit Mehrheit beschlossen.
Beschluss:
Durch das Rechnungsprüfungsamt ist zu prüfen:
Entspricht die von der Verwaltung seit Beginn der aktuellen Wahlperiode praktizierte Abrechnung der Verdienstausfallentschädigung den gesetzlichen Vorgaben?
Hier sollte eine differenzierte Darstellung der unterschiedlichen Personengruppen unter den Mandatsträgern im Rat, in den Bezirksvertretungen, der Ausschüsse und Beiräte (das sind Arbeitnehmer, selbständig Tätige, Erwerbslose und Rentner) erfolgen.
Wenn nein, in welchen Fällen und in welchem Umfang nicht?
Für welche Fälle, neben der Teilnahme an Sitzungen des Rates und seiner Ausschüsse, besteht ein Anspruch auf Verdienstausfallentschädigung?
Werden Regelungen gleichmäßig angewandt?
Sind Abweichungen von diesen Vorgaben vorgekommen?
Wenn ja, in welchem Umfang und für welche Anlässe?
Bestehen konkrete Auseinandersetzungen über diese Regelungen? Seit wann und in welchem Fällen?
Ist seitens der Verwaltung die Praxis der Abrechnung geändert worden? Wenn ja, mit welcher Begründung?
Für welche Personen und Fraktionen/Gruppen werden über die Ausschusssitzungen hinaus weitere Sitzungsgelder für welche Veranstaltungen und in welcher Zahl gezahlt?
Die Verwaltung wird aufgefordert, nach rechtlicher Prüfung allen Mandatsträgern sowie den Arbeitgebern eine ausführliche Erläuterung zu den Bestimmungen der Gemeindeordnung in Bezug auf Verdienstausfallzahlungen an die Hand zu geben.
Anlagen zur Vorlage
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(wie Dokument)
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300,1 kB
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