09.03.2016 - 6.1 Teilflächennutzungsplan Windenergie hier: Übera...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Gremium:
- Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
- Datum:
- Mi., 09.03.2016
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:03
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Inge Fischer
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Herr Bleja macht nochmal sehr deutlich, dass die Vorlage keine Beschlussvorlage im Sinne einer Offenlage sei, sondern das Ergebnis aus der Diskussion mit den Bürgern aufgrund des Empfehlungsbeschlusses des Stadtentwicklungsausschusses auch in Kenntnisnahme des neuen Windenergieerlasses und der gemeinsamen Sitzungen der Bezirksvertretungen Hohenlimburg und Eilpe/Dahl.
So habe man versucht im Sinne eines Konsenses Vorschläge zu entwickeln und entsprechende Einschränkungen deutlich zu machen, die insbesondere aus Artenschutzgründen zu berücksichtigen sind.
Herr Bleja geht jeweils im Einzelnen nochmals auf die in der Vorlage genannten Vorschläge ein und bittet das Gremium um Zustimmung dessen.
An der nachfolgenden Erörterung nehmen die Herren Eiche, Hoffmann, Jobst, Schulz, Neuhaus, Dahme und von der Verwaltung Herr Bleja teil.
Zum einen halte man 250 m hohe Anlagen für rentabler, wobei der Mindestabstand dabei dennoch 10 x der Höhe entsprechen sollte.
Andererseits empfinde man die Abstandsflächen als zu gering bemessen. Zudem würde wertvoller Naherholungsraum damit zerstört werden.
Herr Jobst möchte wissen, ob bei Ablehnung dieser Vorlage, die Windkraftanlagen in Hagen damit passé seien.
Dies, so Herr Bleja sei nicht der Fall. Eine Planung setzte voraus, dass als Ergebnis Flächen dabei zustande kommen, die in einem bestimmten Umfang sinnvoll für die Windenergie genutzt werden können. Bleiben keine Flächen über oder aber nur sehr wenige, so ist die Planung rechtswidrig. Nach dem Beschluss der Bezirksvertretung Hohenlimburg verbleibe kein ausreichend substanzieller Raum für Windenergieanlagen. Dann müsse der Weg über das Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz gewählt werden.
Danach stellt ein Grundstückseigentümer einen Antrag. Mit Erteilung der Genehmigung kann dieser dort eine Anlage errichten, ohne Planung, Bürgerbeteiligung oder politischer Beteiligung.
Darüber hinaus halte Herr Schulz die noch übrigen Flächen in der Vorlage schon als grenzwertig, um von ausreichend substanziellem Raum sprechen zu können. Sollte man der heutigen Vorlage nicht zustimmen, werde das den potentiellen Betreibern den Weg über das Genehmigungsverfahren öffnen, wonach dann theoretisch überall Windkraftanlagen errichtet werden können.
Herr Bleja macht deutlich, dass innerhalb des Gremiums gestalterische Vorschläge vorgenommen werden können jedoch nicht mit dem Ziel, Windkraft gänzlich auszuschließen.
Herr Neuhaus hält den Bau von Windkraftanlagen für einen guten Weg und äußert sich enttäuscht über den Beschluss der Bezirksvertretung Hohenlimburg, die zunächst dem Planungsauftrag zugestimmt habe, welcher in gemeinsamer Abstimmung mit der Bezirksvertretung Eilpe/Dahl der Verwaltung mit auf den Weg gegeben wurde. Darüber hinaus halte er die Betreiber und Investoren solcher Anlagen für fortschrittlich, die sich für die Umwandlung der Energiepolitik einsetzten. So werde die CDU-Fraktion für diese Vorlage stimmen.
Auch Herr Dahme halte ein geordnetes Verfahren für sinnvoller. Demnach stimme er auch im Namen der SPD-Fraktion für diesen Verwaltungsvorschlag, der einen Kompromiss enthalte, der Windkraft ermögliche aber auch weitestgehend Schutz für die Menschen beinhalte.
Da kein weiterer Erörterungsbedarf mehr besteht, lässt Herr Dahme wie folgt über den Beschlussvorschlag abstimmen:
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:
- Der Rat beschließt, den neuen Kriterienkatalog (Anlage 2) und die darin u. a. festgelegten Abstände zwischen potentiellen WEA-Konzentrationszonen und der Wohnbebauung als weiche Tabuzonen (750 m zum Wohnen im Innenbereich, 400 m zum Wohnen im Außenbereich und 550 m zu Mischgebieten). Dadurch fallen die bisherigen potentiellen Zonen 4, 6 und 8 aus der weiteren Planung heraus.
- Die Verwaltung wird beauftragt, eine weitergehende Überprüfung der verbleibenden Zonen in Hinblick auf den vorsorgenden Lärmschutz durchzuführen und dabei die Einstufung der nächstgelegenen Gebiete als reines oder allgemeines Wohngebiet bzw. Mischgebiet zu berücksichtigen.
- Der Rat beschließt die bisherigen Ergebnisse der Artenschutzprüfung zu berücksichtigen und die Planung ohne die Zonen 3, 6, 7.1 und 11.2 weiter zu führen. Für die Zonen 2, 5, 10,11.1 und 12 sind Raumnutzungsanalysen für den Rotmilan und Schwarzstorch durchzuführen. Die Ergebnisse sind bei der Abgrenzung der Zonen zu berücksichtigen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, für die in ihren geänderten Abgrenzungen verbleibenden Flächen 2, 5, 7.2, 10, 11.1 und 12 (siehe Anlage 4) eine Vorlage zum Offenlagebeschluss nach § 3 Abs. 2 BauGB vorzubereiten.
.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
1,3 MB
|
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
1 MB
|
