17.03.2016 - 7.7 Beratung des Haushaltsplanentwurfs 2016/2017(Au...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.7
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Do., 17.03.2016
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 13:06
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich des Oberbürgermeisters
- Bearbeitung:
- Stefan Schirmer
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Gerbersmann äußert sich zum Antrag “Verschiebung des Haushaltsausgleiches auf 2017 und höhere Stärkungspaktmittel“ der SPD-Fraktion vom 15.03.2016.
Zu Nr. 1 teilt er mit, dass nach seinem Verständnis im Workshop mit der Politik verabredet worden sei, dass er einen Haushaltsplanentwurf entwickele, der mit Hinweis auf die erfolgten Genehmigungen für Wuppertal und Oberhausen davon ausgehe, dass der Haushaltsausgleich auf das Jahr 2017 verschoben werden solle. Die Bezirksregierung würde dann eine Gesamtwürdigung zusammen mit dem HSP treffen und den Antrag zur Entscheidung an das IM NRW weiterleiten. Diesen Ablauf habe er mit der Bezirksregierung abgestimmt und sich vor 2 Tagen noch einmal telefonisch bestätigen lassen. Er rate daher dringend davor ab, nun anders vorzugehen.
Bezüglich der Rückstellungen für Überstunden und Urlaubstage (Nr. 2) sei die Verwaltung der Auffassung, dass es nicht gelingen könne, 1 Mio. Euro pro Jahr abzubauen. Dies würde schon deutlich, wenn man den Betrag in Arbeitsstunden umrechne.
Bezüglich Nr. 3 teilt er mit, dass auch die Verwaltung auf Basis der Ergebnisse der GWH eine Überprüfung der Werte aus heutiger Sicht beabsichtige. Das Ergebnis lasse sich jedoch im Vorfeld nicht abschätzen. Die Überprüfung werde voraussichtlich 2016 und eventuell auch 2017 noch nicht abgeschlossen sein, da die neue Befahrung des Infrastrukturvermögens ein aufwändiger Prozess sei. Er gehe jedoch aufgrund langer Abschreibungszeiträume nicht von einem positiven Ergebnis von mehreren Mio. Euro aus.
Zu Nr. 4 erläutert er, dass zwar in erster Linie bereits geplante Maßnahmen durch Mittel aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz abgedeckt werden sollen, dies aber nicht dazu geführt habe, dass irgendwo Geld frei sei. Man habe die frei gewordenen Mittel dazu genutzt, das Haushaltsdefizit geringer zu gestalten. Sofern nun, wie beantragt, 5 Mio. Euro für die Sanierung in den Haushalt eingestellt werden sollen, würde das Haushaltsvolumen um diesen Betrag ausgeweitet. Der WBH sei derzeit auch nicht in der Lage, zu benennen, welche Brücken in welchem Zeitraum und in welcher Form saniert werden sollen und welche dazu benötigten Mittel konsumtiv oder investiv zu veranschlagen seien.
Nr. 5 sei eine politische Meinungsäußerung, die er nicht zu kommentieren habe.
Herr Krippner kündigt eine Stellungnahme in der Haushaltsrede am 07.04.2016 an. Ein Signal des Innenministeriums zur Verschiebung des Haushaltsausgleiches - wenngleich nicht schriftlich - sei der Fraktion wichtig.
Herr Dr. Ramrath führt aus, dass man dem SPD-Antrag nicht zustimmen könne und auch eine Verschiebung der wesentlichen Teile auf die Sitzung des Rates am 07.04.2016 nicht möglich sei; das passe schon mit der in Nr. 1 genannten Frist nicht. Die Fraktion schließe sich den Erläuterungen des Kämmerers an.
Herr Krippner sieht die Frist in Nr. 1 ab dem heutigen Tag; es sei somit genug Zeit da. Eine Rückmeldung des Innenministeriums bis zum 07.04.2016 sei wichtig, da sonst Ende des Jahres erneut diskutiert werden müsse.
Herr Riechel führt aus, dass die Verschiebung des Haushaltsausgleiches auf das Jahr 2017 Grundlage für den HSP-Beschluss in der sich heute anschließenden Ratssitzung sei; eine Vertagung auf den 07.04.2016 sei daher nicht möglich.
Frau Öcal weist darauf hin, dass eine heutige Beschlussfassung in Unkenntnis erfolge, ob der Haushaltsplanentwurf den gesetzmäßigen Anforderungen entspreche.
Die Bezirksregierung, mit der der Kämmerer gesprochen habe, sei auch für Entscheidungen über die begehrten Ausnahmen zum Haushaltsausgleich nicht zuständig, sondern das Innenministerium. Dass dieses gar nicht eingebunden worden sei, halte sie nicht für sinnvoll.
Herr Gerbersmann bemerkt dazu, dass der beabsichtigte Weg im Workshop vorgestellt worden sei. Dort hätte es keinen Widerspruch gegeben, sodass der Weg mit der Bezirksregierung entsprechend verabredet worden sei. Die Absprache sei mit der Bezirksregierung und nicht mit dem Innenministerium erfolgt, da dies der Verwaltungsweg sei. Die Stadt Hagen könne sich nicht an der unmittelbaren Kommunalaufsicht vorbei an das Innenministerium wenden. Wie in jedem anderen Haushaltsgenehmigungsverfahren entscheide zunächst die Bezirksregierung; auch, ob sie die Angelegenheit dem Innenministerium vorlege. Theoretisch sei ja auch der Fall möglich, dass schon die Bezirksregierung mit dem HSP nicht einverstanden sei.
Herr Wisotzki ist der Auffassung, dass man vorher mit dem Innenminister sprechen sollte, wenn man von ihm etwas erwarte. Dies hätte eine politische Dimension, keine finanzielle.
Herr Strüwer vertritt die Meinung, dass der normale Weg zur Haushaltsverabschiedung eingehalten werden solle. Mit einer vorherigen Zusicherung des Innenministers könne nicht gerechnet werden, wenn ihm kein HSP vorliege, den er bewerten könne.
Herr Oberbürgermeister Schulz lässt zunächst über den Änderungsantrag der SPD-Fraktion vom 15.03.2016 abstimmen. Dieser wird mit 6 : 13 Stimmen abgelehnt.
Anlagen zur Vorlage
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öffentlich
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6,2 MB
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33,3 kB
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Anlagen
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289,2 kB
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