02.03.2016 - 8.4 Bebauungsplan Nr. 4/81 (382) T. II, 4. Fassung,...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Kohaupt erinnert daran, dass wegen einiger offener Fragen die Vorlage in der letzten Sitzung der BV-Nord nicht beraten werden konnte.

Er möchte wissen, warum eine so strenge und weitläufige Reglementierung zur baulichen Nutzung vorgesehen sei.

 

Herr Winkler führt aus, dass eine moderne und zweckmäßige Bebauung das Ziel für die städtebauliche Festsetzung sei. Die vorgegebenen detaillierten und gestalterischen Vorgaben seien für ein harmonisches Erscheinungsbild notwendig.

Nachdem die Beratungen abgeschlossen seien, werde die öffentliche Auslegung erfolgen können.

 

An der weiteren Diskussionen zu der städtebaulichen Festsetzung, beteiligen sich die Herren Gerbersmann, Klehr, Winkler und Kohaupt.  

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Beschluss:

 

 

Die BV-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 4/81 (382) T. II, 4. Fassung, 1. Änderung Ortsumgehung Boele- und beauftragt die Verwaltung, den Plan einschließlich der Begründung vom 03.12.2015 gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

 

Die Begründung vom 03.12.2015 ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

Geltungsbereich:

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 4/81 (382) T. II, 4. Fassung, 1. Änderung -Ortsumgehung Boele-liegt im Hagener Norden, Gemarkung Boele, Flur 22. Das Plangebiet liegt zwischen dem im rechtskräftigen Bebauungsplan festgesetzten Fuß- und Radweg im Süd-Westen, und der vorhandenen Wohnbebauung der Hagener Straße mit den Wohnhäusern 48 a+b, 52 a+b, 58 a+b und 62 a+b im Nord-Osten.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist der oben beschriebene Geltungsbereich eindeutig dargestellt.

 

Dieser Lageplan im M 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

chster Verfahrensschritt:

Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes soll im ersten Quartal 2016 durchgeführt werden. Parallel dazu erfolgt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

 

x

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

13

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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