02.03.2016 - 5.4 Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für d...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.4
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hohenlimburg
- Datum:
- Mi., 02.03.2016
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Dorothee Jacobs
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Hinweis der Schriftführerin:
Eine weitere Stellungnahme der Werbegemeinschaft Hohenlimburg vom 29.02.2016 ist als Tischvorlage ausgelegt und als Anlage 10 Gegenstand der Niederschrift.
Außerdem wird dieser Tagesordnungspunkt gemeinsam mit dem TOP 6.2 – Anfrage Hagen Aktiv: Zentrumsrelevanter Einzelhandel in Hohenlimburg – beraten.
Die Herren Reinke, Schmidt und Arnusch sowie Frau Nigbur-Martini äußern für die Vorlage und das Gutachten ihre Zustimmung und begrüßen, dass eine Stärkung der Innenstadt herbeizuführen sei. Auf den Einwand von Herrn Leisten führt Herr Bleja aus, dass das Gutachten nicht im Widerspruch zum Versorgungsinteresse der Bürger stehe.
Zur Anfrage von Frau Nigbur-Martini (TOP 6.2) informiert Herr Bleja:
zu 1 und 2) Nach Planungsrecht (BauGB) ist zentrumsrelevanter Einzelhandel in Sondergebieten dann zulässig, wenn dieser in zentralen Gebieten nicht vorhanden ist. Dabei könne jedoch nicht in bestehende Eigentumsrechte eingegriffen werden. Diese Betriebe können auch weiterhin bestehen und sich im bestimmten Rahmen entwickeln.
zu 3) Um den Einzelhandel in der Hohenlimburger Innenstadt zu fördern, werde angestrebt, durch geänderte Bebauungspläne zentrumsschädlichen Einzelhandel außerhalb zu verhindern. Auch werden die Werbegemeinschaften und alle, die sich um die Weiterentwicklung der Innenstadt bemühen, unterstützt. Dies soll eventuell auf der Grundlage eines integrierten Handlungskonzeptes geschehen.
Auf eine Nachfrage von Frau Nigbur-Martini bestätigt Herr Bleja, dass Fördergelder, die aufgrund eines Konzeptes bewilligt werden zurückgezahlt werden müssen, wenn entgegen dem Konzept gehandelt werde.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hohenlimburg empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat weist nach eingehender Prüfung der öffentlichen und privaten Belange die im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen entsprechend der Stellungnahme in der Sitzungsvorlage zurück bzw. entspricht ihnen im Sinne der vorgenannten Stellungnahme.
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes 2015 als städtebauliches Entwicklungskonzept zur Steuerung des Hagener Einzelhandels gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB.
Anlagen zur Vorlage
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1
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(wie Dokument)
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436,9 kB
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2
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468,2 kB
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3
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400,2 kB
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30 kB
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(wie Dokument)
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8,3 MB
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Anlagen
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1
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2 MB
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2
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1,2 MB
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