03.02.2016 - 5.3 Befreiung gem. § 67 BNatSchG von den Verboten d...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Frau Hanemann erläutert die Vorgänge und Entwicklungen rund um die Sanierung des denkmalgeschützten Ensembles Haus Harkorten.

 

Unter Beteiligung von Frau Hanemann sowie der Herren Meilwes, Dr. Hülsbusch, Freier, Wack und Bögemann wird Folgendes erörtert: Die vorhandene Stellplatzanlage neben der Allee wurde ausschließlich für das Landesinstitut für Materialforschung genehmigt und errichtet. Der mit der Vorlage dargelegte erhöhte Stellplatzbedarf ergibt sich aus der ursprünglich nicht in der Form geplanten Nutzung der historischen Gebäude zu Wohn- und Gewerbezwecken. Diese Nutzungskombination war für die Akquise von maximalen Fördermitteln zur Sanierung der denkmalgeschützten Bausubstanz erforderlich. Etwaiger Stellplatzbedarf, der sich aus einer Nutzung des Herrenhauses ergeben wird, soll in Form einer Erweiterung der Stellplatzanlage neben der Allee erfolgen. Diese Stellplatzanlage soll ausschließlich über die vorhandene Zufahrt erschlossen werden.

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Beschluss:

 

Dem Beschlussvorschlag zur Befreiung nach § 67 BNatSchG von den Verboten des Landschaftsplans Hagen stimmt der Landschaftsbeirat unter folgenden Voraussetzungen zu:

 

Die in der alten Planung dargestellten Stellplätze innerhalb des Ensembles Haus Harkorten werden gestrichen (s. Bebauungsplan Nr. 7/01 (534) Teil 1 und 2, 1. Änderung Haus Harkorten und Wohnbebauung Haus Harkorten Anlage 2, rot gestrichelt).

 

Der/die Eigentümer tragen dafür Sorge, dass ein Dauerparken innerhalb des Ensembles nicht stattfindet.

 

Darüber hinaus beschließt der Landschaftsbeirat folgende Vorschläge:

 

Die Stadt Hagen wird gebeten, sich für die Öffnung der privaten Stellplatzanlage, die dem Institut zugeordnet wird, einzusetzen.

 

Die Erschließung der genehmigten Erweiterung der Stellplatzanlage im Anschluss an die bestehende Anlage sollte nur über diese erfolgen. Eine zweite Durchfahrt als Anbindung durch die Allee sollte nicht genehmigt werden.

 

Die Stadt wird gebeten, eine Info-Tafel aufzustellen, auf der die besonderen Merkmale des Haus Harkorten herausgestellt werden.

 

Begründung:

 

Das Haus Harkorten zieht Besucher an. Die Renovierung der stattlichen Gebäude wird den Besucherstrom vergrößern. Die Besucher finden keine Parkplätze vor. Sie parken regelwidrig zwischen den Alleebäumen oder im Wohngebiet Quambusch mit einem bereits heute strapazierten Parkraum. Eine weitere Schädigung der Allee sollte nicht zugelassen werden. Der Eigentümer hat bereits einen Hinweiszettel in flatternden Plastikfolien erstellt, der auf die besonderen Merkmale von Haus Harkorten hinweist.

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Abstimmungsergebnis:

 

x

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

      15

Dagegen:

        0

Enthaltungen:

        0

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?TOLFDNR=229146&selfaction=print