16.02.2016 - 6.5 Kommunalinvestitionsförderungsgesetz - Anpass...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.5
- Gremium:
- Stadtentwicklungsausschuss
- Datum:
- Di., 16.02.2016
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:05
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- VB5/S - Dezentraler Steuerungsdienst
- Bearbeitung:
- Jürgen Reiß
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt, die im Runderlass des Landes NRW vom 26.11.2013 vorgeschlagenen Schwellenwerte im Zeitraum bis zum 31.12.2018 - ausschließlich auf Maßnahmen nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG) beschränkt - wie folgt anzuwenden:
Bei Liefer- und Dienstleistungen nach VOL/A kann bei einem vorab geschätzten Auftragswert bis zu 100.000 € ohne Umsatzsteuer wahlweise eine freihändige Vergabe oder eine beschränkte Ausschreibung durchgeführt werden.
Bei Bauleistungen nach VOB/A kann bei einem vorab geschätzten Auftragswert bis zu 100.000 € ohne Umsatzsteuer eine freihändige Vergabe durchgeführt werden; bei Bauleistungen bis zu einem vorab geschätzten Auftragswert von 1.000.000 € kann eine beschränkte Ausschreibung vorgenommen werden.
