02.02.2016 - 5.2 Sanierungsmaßnahme Brücke Lücköge, mündlicher S...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Herr Kirchhoff informiert ausführlich über die bisherigen Planungen. Die Brücke ist weit über 50 Jahre alt und weist erhebliche Schäden auf. Eine Sanierung sei nicht mehr möglich. Darüber hinaus lässt Herr Kirchhoff drei Fotos der Brücke umhergehen. So müssen die Faktoren Verkehrssicherheit,  Standsicherheit und Dauerhaftigkeit gegeben sein. Letzteres ist nicht mehr gegeben. Wie lange noch die Standsicherheit gegeben ist, sei fraglich. Aus technischer Sicht sei die Brücke neu zu errichten. Die finanziellen Mittel sind bereits im Haushalt eingestellt. Die Gesamtkosten für die Maßnahme belaufen sich auf 445.000 Euro. Darin enthalten seien auch Kosten für die Behelfsbrücke für Anlieger und Feuerwehr. Ferner sind Ingenieurkosten und Kosten für den Ausfall eines stromproduzierenden Betriebes enthalten, der während der Zeit der Behelfsbrücke keinen Strom herstellen und somit auch nicht liefern kann.

Herr Heimhard möchte wissen, ob mit den entsprechenden Grundstückseigentümern bereits gesprochen worden ist.

Die Planungen, so Herr Kirchhoff seien abgeschlossen. Es bleibe jedoch abzuwarten, ob der Haushalt so, wie beschrieben, genehmigt werde.

Als Anrainer, so Herr Heimhard, höre er zum ersten Mal von der Maßnahme. So gehe er davon aus, dass auch den anderen nichts bekannt ist.

Herr Kirchhoff teilt auf Anfrage mit, dass für die Anlieger bezüglich der Baumaßnahme keine Kosten entstehen werden.

Herr Neuhaus ist der Auffassung, dass der eigentliche Nutznießer dieser Brücke der stromerzeugende Betrieb sei. So müsse dieser auch dafür sorgen, dass sein Auslauf entsprechend fahrtüchtig erhalten bleibe. Wenn der Erzeuger nicht wäre, würde der Graben zugeschüttet und ein Weg drüber geführt. Dasselbe habe man in Rummenohl, bei Krampe, so durchgeführt. Dass dann auch noch  Ausfallzahlungen geleistet werden sollen, empfinde Herr Neuhaus als nicht richtig.

Zu den rechtlichen Voraussetzungen, was beispielsweise das Wasserrecht oder das Stromerzeugungsrecht betreffe, könne Herr Kirchhoff nichts sagen.

Herr Huyeng schlägt in diesem Zusammenhang vor, die Angelegenheit durch das Rechtsamt prüfen zu lassen.

 

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl nimmt den mündlichen Sachstandsbericht dankend zur Kenntnis.

 

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Abstimmungsergebnis:

X

Zur Kenntnis genommen

 

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