01.12.2015 - 9 Antrag der Fraktionen CDU, Bündnis 90/Die Grüne...

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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Frau Cramer erläutert den Dringlichkeitsantrag.

 

Frau Kaufmann teilt mit, dass sie der Pressebericht bezüglich des Leitfadens der Verwaltung etwas überrascht habe. Man brauche auch  weiterhin ganz dringend Wohnraum. Vor dem Hintergrund weiterhin steigender Flüchtlingszahlen habe man sich erneut mit den Spielräumen befasst, die für die Anmietung von Wohnraum bestünden. Man stütze sich hierbei vollkommen auf die aktuelle Erlasslage des zuständigen Ministeriums. Auf dieser Grundlage sei es möglich, alle Wohnungen, die eine rechtmäßig durchgeführte Baugenehmigung hätten, als Mietobjekt heranzuziehen.

Der Appell gelte weiter und sie bitte, die Verwaltung zu kontaktieren, wenn man  Wohnraum, der sich in einem akzeptablen Allgemeinzustand  befinde, als Mietobjekt für Flüchtlinge zur Verfügung stellen könne.

Es solle in keinem Fall eine Sonderbehandlung für Flüchtlinge geben.

In dem  angesprochenen Fall des Schneefegens ging es darum, was welche Konsequenzen sich daraus ergäben, wenn morgens der Bürgersteig nicht vom Schnee  befreit worden sei. Wenn dann jemand einen Unfall habe, dann sei  die Stadt Hagen in der Haftung. Mann müsse daher schauen, wie man bei Vertragsgestaltung mit dem Vermieter dieses Problem löse.

Der Presseartikel habe zu einigen Irritationen geführt, die man auch gern ausräumen wolle.              

 

Herr Homm betont, dass die Ausführungen von Frau Kaufmann in diesem Zusammenhang sehr wichtig seien. Der Presseartikel habe einen ganz anderen Eindruck vermittelt. Mittlerweile gebe es eine Diskussion in der Öffentlichkeit, die kaum auszuhalten sei. Er bitte die Verwaltung, einen Pressebericht zu veröffentlichen, der klar stelle, dass es keine Sonderbehandlung für Flüchtlinge gebe.

Ein Mietvertrag für ein Mietobjekt für Flüchtlinge werde von der Stadt Hagen mit dem Vermieter geschlossen und somit übernehme die Stadt Hagen  alle Rechte und Pflichten des  Mieters. Es wäre wichtig, dass  diese Tatsache verdeutlicht würde.

 

Frau Kaufmann bedankt sich für die Hinweise. Sie weist darauf hin, dass es in dem Zusammenhang verschiedene Vorschriften gebe, die von der Stadt einzuhalten seien. Es sei nicht die Schuld der Presse, dass das so geschildert  worden sei. Man arbeite  mit einem Leitfaden, der den interessierten Bürgern zur Verfügung gestellt worden sei. So sei dieser öffentlich geworden. Man werde sich zukünftig bemühen, die Dinge verständlich darzulegen. Sie gehe davon aus, dass bei diesem Thema grundsätzlich alle an einem Strang zögen.  Man habe heute mit allen beteiligten Stellen des Hauses zusammengesessen, um dieses Thema intensiv zu beraten. Man müsse auch Verständnis für die Anliegen der Feuerwehr in Bezug auf brandschutzrechtliche  Vorgaben haben. Die Papiere seien auch im Internet zu finden.

 

Herr Hentschel ist der Meinung, dass es sich um ein hausgemachtes Problem handele. Er habe sich erkundigt, wie man in anderen Städten mit diesem Problem umgehe. Man müsse unterscheiden, ob die Unterbringung als  Sammelunterkunft betrachtet werde oder als normaler Wohnraum. Bei Sammelunterkünften seien natürlich höhere Voraussetzungen zu erfüllen.

 

Herr Gierke stellt fest, dass man nicht davon ausgegangen sei, dass es sich um Sammelunterkünfte handele. Man habe nach längeren Recherchen jetzt festgestellt, dass es egal sei, wie eine  Wohnung genutzt werde. Es setzte nur voraus, dass diese Wohnung den Anforderungen genüge, die an eine Wohnung gestellt würde.  Diese seien  in der Bauordnung klar beschrieben.

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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