10.12.2015 - 5.20 Teiländerung Nr. 104 - Feuerwehrgerätehaus Saue...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Oberbürgermeister Schulz weist auf die von den Bürgerinnen und Bürgern übergebene Unterschriftenliste mit 251 Unterschriften gegen den geplanten Standort für das Feuerwehrgerätehaus hin.

 

Herr Klinkert erklärt für die Fraktion Hagen Aktiv, dass heute beiden Verfahrenseinleitungen zugestimmt wird. Bei einem der in Augenschein genommenen Grundstücke steht im Raum, die Wohnbebauung tangiert werde. Darüber hinaus bestünde entlang der Sauerlandstraße eine ganz massive Beeinträchtigung der Wohnbebauung. Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Haushaltslage, aber auch unter einsatztaktischen Gesichtspunkten sollte man sich fragen, ob das Vorhandensein von vier Feuerwehrgerätehäusern in räumlicher Nähe zueinander erforderlich ist. Er verweist auf das laufende Mediationsverfahren, dass seiner Einschätzung nach lediglich der Besänftigung der Bürger dient.

Herr Klinkert bittet darum, wenn sich die Errichtung eines Feuerwehrgerätehauses an dieser Stelle nicht vermeiden lässt, zumindest eine nachbarschützende Wirkung zu beschließen, die die Wohnbebauung am Exterweg so wenig wie möglich belästigt.

 

Herr Grothe weist darauf hin, dass der Standort in einem langen Verfahren zusammen mit der Feuerwehr ausgewählt wurde. Feuerwehrgerätehäuser sind Einrichtungen, die in allgemeinen Wohngebieten zulässig sind.

Gleichwohl sichert er zu, dass sich die Verwaltung im weiteren Verfahren mit den Bedenken der Bürger auseinandersetzt.

 

Herr Reinke erinnert daran, dass unter diesem Tagesordnungspunkt die Einleitung der Teiländerung des Flächennutzungsplanes beschlossen wird. Bisher war im Flächennutzungsplan eine Durchfahrtsstraße vorgesehen, die nun nicht mehr realisiert wird. Er wirbt dafür, der Einleitung des Verfahrens die Zustimmung zu erteilen.

 

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Beschluss:

 

Der Rat der Stadt beschließt für den im Lageplan aufgezeigten räumlichen Geltungsbereich die Teiländerung Nr. 104 Feuerwehrgerätehaus Sauerlandstraße- zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches in der zuletzt gültigen Fassung einzuleiten.

Der Lageplan mit dem aufgezeigten räumlichen Geltungsbereich liegt dem Rat vor.

 

Geltungsbereich:

Das Plangebiet liegt im Stadtbezirk Hagen-Hohenlimburg im Ortsteil Halden westlich der Sauerlandstr gegenüber der Einmündung der Industriestraße und nördlich der Wohnbebauung Exterweg. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereichs ist dem Lageplan zu entnehmen.

 

chster Verfahrensschritt:

Die frühzeitige Beteiligung der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden erfolgt im 1. Quartal 2016.

 

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Abstimmungsergebnis:

x

Einstimmig beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage