03.11.2005 - 6.3 Neufassung des Gesellschaftsvertrages der agent...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Marscheider verliest den als Tischvorlage eingereichten Antrag der Fraktion Bürger für Hagen, der hier wiedergegeben wird und bittet um entsprechende Ergänzung des Beschlussvorschlages:

 

" Antrag zum Gesellschaftervertrag der Agentur mark GmbH

 

Es soll zusätzlich eingefügt werden:

 

§ 13

 

Der Rat der Stadt Hagen kann sich jederzeit über alle Angelegenheiten der Gesellschaft unterrichten und von der Geschäftsführung Auskunft verlangen. Er kann sämtliche Geschäfts- und Verwaltungsvorgänge sowie Berichte und Akten einfordern. Hierbei kann er sich auch einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Hagen bedienen. Gleiche Rechte stehen der bei der Stadt Hagen vom Oberbürgermeister für das Beteiligungscontrolling bestimmten Stelle zu.

 

Begründung:

 

wie oben (Anmerkung der Schriftführerin: wie beim Antrag zu Tagesordnungspunkt I.6.1 protokolliert)

 

§ 9.2.

 

streichen: "Im übrigen findet sie im Bedarfsfall statt."

 

Stattdessen: Der Geschäftsführer ist verpflichtet, eine außerordentliche Gesellschafterversammlung einzuberufen, wenn diese von mindestens einem Gesellschafter verlangt wird.

 

Begründung:

 

Es sollte nicht das alleinige Recht des Geschäftsführers / der Geschäftsführerin sein, eine Gesellschafterversammlung einzuberufen. Diese hat hier einen besonderen Status, da die Gesellschaft nicht über einen Aufsichtsrat verfügt."

 

Herr Oberbürgermeister Demnitz lässt über den Antrag abstimmen:

 

Abstimmungsergebnis: mit Mehrheit abgelehnt

 

Ja                                            1

Nein                                        15

Enthaltungen                          1

 

Herr Oberbürgermeister Demnitz lässt dann über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen.

 

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Beschluss:

 

1.                   Die Vertreter/innen der Stadt Hagen in der Gesellschafterversammlung der agentur mark GmbH werden beauftragt, die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, wie er dieser Vorlage als Anlage beigefügt ist, zu beschließen.

 

2.                   Die Verwaltung wird beauftragt, das kommunalaufsichtsrechtliche Anzeigeverfahren bei der Bezirksregierung durchzuführen.

 

3.                   Die Umsetzung der Vorlage erfolgt bis zum 31.12.2005.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 Einstimmig beschlossen

X

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 Zur Kenntnis genommen

 

      

 

Dafür:

 16

Dagegen:

 1

Enthaltungen:

 0

 

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