03.11.2005 - 6.3 Neufassung des Gesellschaftsvertrages der agent...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.3
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Do., 03.11.2005
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 23 Fachbereich Immobilien, Wohnen und Sonderprojekte
- Bearbeitung:
- Thomas Schüßler
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr
Marscheider
verliest den als Tischvorlage eingereichten Antrag der Fraktion Bürger für
Hagen, der hier wiedergegeben wird und bittet um entsprechende Ergänzung des
Beschlussvorschlages:
" Antrag
zum Gesellschaftervertrag der Agentur mark GmbH
Es soll
zusätzlich eingefügt werden:
§ 13
Der Rat der
Stadt Hagen kann sich jederzeit über alle Angelegenheiten der Gesellschaft
unterrichten und von der Geschäftsführung Auskunft verlangen. Er kann sämtliche
Geschäfts- und Verwaltungsvorgänge sowie Berichte und Akten einfordern. Hierbei
kann er sich auch einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder des
Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Hagen bedienen. Gleiche Rechte stehen der bei
der Stadt Hagen vom Oberbürgermeister für das Beteiligungscontrolling
bestimmten Stelle zu.
Begründung:
wie oben (Anmerkung
der Schriftführerin: wie beim Antrag zu Tagesordnungspunkt I.6.1
protokolliert)
§
9.2.
streichen:
"Im übrigen findet sie im Bedarfsfall statt."
Stattdessen:
Der Geschäftsführer ist verpflichtet, eine außerordentliche
Gesellschafterversammlung einzuberufen, wenn diese von mindestens einem
Gesellschafter verlangt wird.
Begründung:
Es sollte
nicht das alleinige Recht des Geschäftsführers / der Geschäftsführerin sein,
eine Gesellschafterversammlung einzuberufen. Diese hat hier einen besonderen
Status, da die Gesellschaft nicht über einen Aufsichtsrat verfügt."
Herr
Oberbürgermeister Demnitz lässt über den Antrag abstimmen:
Abstimmungsergebnis: mit Mehrheit abgelehnt
Ja 1
Nein 15
Enthaltungen 1
Herr
Oberbürgermeister Demnitz lässt dann über den Beschlussvorschlag der
Verwaltung abstimmen.
Beschluss:
1.
Die Vertreter/innen der Stadt Hagen in der
Gesellschafterversammlung der agentur mark GmbH werden beauftragt, die
Neufassung des Gesellschaftsvertrages, wie er dieser Vorlage als Anlage
beigefügt ist, zu beschließen.
2.
Die Verwaltung wird beauftragt, das
kommunalaufsichtsrechtliche Anzeigeverfahren bei der Bezirksregierung
durchzuführen.
3.
Die Umsetzung der Vorlage erfolgt bis zum 31.12.2005.
