03.11.2005 - 6.7 Umsetzung des Elektro- und Elektronikgeräteges...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.7
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Do., 03.11.2005
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Ludwig kritisiert,
dass eigentlich für den Verbraucher eine kostenneutrale Abwicklung geplant ist
und der HEB diese mit seiner Gebührenrechnung konterkariert. Herr Ludwig
befürchtet, dass die Abfallgebühren steigen werden. Er stellt die Frage, ob
Verhandlungen auch mit anderen Anbietern geführt wurden bzw. ob diese nicht
geführt werden sollten.
Herr
Asbeck ist
der gleichen Ansicht wie Herr Ludwig. Ihm erschließen sich die Kosten in Höhe
von rd. 60.000 nicht. Herr Voss vom HEB erläutert das Zustandekommen
dieser Summe.
Herr Dr.
Schmidt führt aus, dass im Zusammenhang mit der entsprechenden Verordnung seit
rd. 7 bis 8 Jahren diskutiert wird, ob die Kosten, die nicht durch gesetzliche
Vorgaben gedeckt sind, auf die Gebührenzahler umgelegt werden dürfen. An dieser
Diskussion beteiligt sich auch der Deutsche Städtetag ganz massiv. Tatsache ist
jedoch leider, dass sich der Gesetzgeber aus der Frage des Transportes zu den
Sammelstellen heraus gehalten hat. Herr Dr. Schmidt weist darauf hin, dass die
Transportkosten im Vergleich zu anderen Städten beim Werkhof und HEB niedrig
liegen. Die Kalkulation wurde geprüft und für angemessen befunden. Sofern dies
gewünscht werden sollte, kann die Kalkulation über die Aufsichtsräte offen
gelegt werden.
Herr
Sondermeyer sieht Probleme bei der Verträglichkeit der
Zusammenarbeit des Werkhofes in bezug auf den ersten Arbeitsmarkt. Er bittet
ins Protokoll mit aufzunehmen, dass er rechtliche Bedenken im Zusammenhang mit
dem SGB hat.
Auf die Frage
von Herrn Dücker teilt Herr Dr. Schmidt mit, dass die Frage des
Transportes nicht im Gesetz geregelt und somit eine Regelungslücke ist, so dass
die Zahlung erfolgen muss.
