08.12.2015 - 8.1 Erweiterung des Campushotels Feithstraße 131Bef...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Frau Hammerschmidt erläutert die Grundzüge der Planung. Es soll eine Befreiung gem. § 31(2) BauGB von  der Art der Nutzung <Sonstige Sondergebiete mit der Zweckbestimmung wissenschaftliche Einrichtung und Verwaltung sowie technologieorientiertes Dienstleistungsgewerbe>  in eine Nutzung für einen <Beherbergungsbetrieb (Hotel)> erteilt werden. Eine  Änderung des Bebauungsplanes wird hier als unverhältnismäßig angesehen.

Des Weiteren überschreitet das Gebäude geringfügig die überbaubare Fläche, auch hier ist eine Befreiung gem. § 31 (2) BauGB erforderlich.  Seitens der Verwaltung werden hier keine grundsätzlichen Bedenken gesehen. Herr Bögemann weist daraufhin, dass der Grünzug erhalten bleiben soll. Die Verwaltung bestätigt, dass der Grünzug nicht tangiert wird.

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Beschluss:

 

Der Bauantrag: Erweiterung des Campushotels auf dem Grundstück Feithstraße 131 wird zur Kenntnis genommen und die Zustimmung zu den Befreiungsanträgen nach § 31(2) BauGB erteilt.

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Abstimmungsergebnis:

 

X

Einstimmig beschlossen

 

 

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Anlagen zur Vorlage