03.12.2015 - 6.11 Teiländerung Nr. 104 - Feuerwehrgerätehaus Saue...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Wortmeldungen liegen nicht vor.

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Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt für den im Lageplan aufgezeigten räumlichen Geltungsbereich die Teiländerung Nr. 104 Feuerwehrgerätehaus Sauerlandstraße- zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches in der zuletzt gültigen Fassung einzuleiten.

Der Lageplan mit dem aufgezeigten räumlichen Geltungsbereich liegt dem Rat vor.

 

Geltungsbereich:

Das Plangebiet liegt im Stadtbezirk Hagen-Hohenlimburg im Ortsteil Halden westlich der Sauerlandstr gegenüber der Einmündung der Industriestraße und nördlich der Wohnbebauung Exterweg. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereichs ist dem Lageplan zu entnehmen.

 

chster Verfahrensschritt:

Die frühzeitige Beteiligung der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden

erfolgt im 1. Quartal 2016.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

x

Einstimmig beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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