- 6.1 Teiländerung Nr. 104 - Feuerwehrgerätehaus Saue...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt beschließt für den im Lageplan aufgezeigten räumlichen Geltungsbereich die Teiländerung Nr. 104 – Feuerwehrgerätehaus Sauerlandstraße- zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches in der zuletzt gültigen Fassung einzuleiten.

Der Lageplan mit dem aufgezeigten räumlichen Geltungsbereich liegt dem Rat vor.

 

Geltungsbereich:

Das Plangebiet liegt im Stadtbezirk Hagen-Hohenlimburg im Ortsteil Halden westlich der Sauerlandstr gegenüber der Einmündung der Industriestraße und nördlich der Wohnbebauung Exterweg. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereichs ist dem Lageplan zu entnehmen.

 

Nächster Verfahrensschritt:

Die frühzeitige Beteiligung der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden

erfolgt im 1. Quartal 2016.

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage