25.11.2015 - 4 Maßnahmen der Stadt Hagen nach dem Kommunalinve...

Beschluss:
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Wortprotokoll

Herr Bald berichtet, dass die Stadt Hagen zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFG) Fördermittel erhalten werde. Mit den Eigenmitteln können somit bis Ende 2018 für die Maßnahmen mit den Schwerpunkten Infrastruktur und Bildungsinfrastruktur insgesamt rund 21 Mio. € verausgabt werden. Die Maßnahmen fallen überwiegend in den Hochbaubereich der GWH. Da die GWH viele andere Maßnahmen außerhalb des KInvFG durchführe, stelle die Umsetzung der Maßnahmen nach dem KInvFG eine erhebliche zusätzliche Belastung für die GWH dar.

In einigen Gremien habe es Änderungs- bzw. Ergänzungswünsche hinsichtlich der vorgeschlagenen Maßnahmen gegeben. Das Gesamtvolumen der zur Verfügung stehenden Mittel sei derzeit überschritten. Die Kostenansätze seien Schätzwerte.

Man gehe davon aus, dass alle aufgeführten Maßnahmen förderfähig seien. Die endgültige Abstimmung der Maßnahmenliste solle im Rat und dann nach Rücksprache mit der Bezirksregierung erfolgen.

 

Auf die Frage von Herrn Krippner nach der Nutzung der Turnhalle Berghofstraße, antwortet Herr Bald, dass diese nur vorübergehend als städtische Flüchtlingsunterkunft genutzt würde und solle keinen Einfluss auf die zeitgerechte Herrichtung eines Kindergartens haben.

 

Herr Panzer weist auf den großen Zeitdruck für die Kostenermittlung und Ausschreibung für die Maßnahmen nach dem KInvFG hin. Daraufhin entgegnet Herr Bald, dass die Projektplanungen erst dann beginnen können, wenn die Maßnahmenliste politisch beschlossen und mit der Bezirksregierung abgestimmt sei. Man würde versuchen so schnell wie möglich mit den Maßnahmen anzufangen.

 

Herr König erkundigt sich nach der Höhe der möglichen Energieeinsparung bei der Fassadensanierung der Stadthalle und schlägt vor, diese Maßnahme in die Maßnahmenliste mit aufzunehmen. Herr Bald gibt an, dass durch die Maßnahme ca. 20.000 bis 25.000 € Energiekosten eingespart werden können.

 

Herr Treß greift die Anregung von Herrn Krippner auf und plädiert darauf, sich auf größere Projekte zu konzentrieren.

 

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Beschluss:

 

  1. Eine Förderfähigkeit vorausgesetzt sollen die vorgeschlagenen Maßnahmen der Prioritätenliste der Bezirksregierung Arnsberg zur Plausibilitätsprüfung vorgelegt und anschließend realisiert werden.
  2. Die notwendigen Planungsaufträge werden auftragsbezogen vergeben.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, über die Entwicklung sowie über Veränderungen in der Umsetzung kontinuierlich zu berichten.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

X

Ohne Beschlussfassung

 

Die Bündelung der politischen Vorschläge erfolgt in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 08.12.2015, die Beschlussfassung in der Ratssitzung am 10.12.2015.

 

-          Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat, die größeren Maßnahmen vorrangig zu berücksichtigen.

 

-          Der Betriebsausschuss empfiehlt, die Fassadensanierung der Stadthalle in die Maßnahmenliste mit aufzunehmen.

 

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Anlagen zur Vorlage