26.11.2015 - 5.19 Bebauungsplan Nr. 5/15 (668) Städtebauliche En...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 5/15 (668)  Städtebauliche Entwicklung St. Marienviertel - Verfahren  nach       § 13 a BauGB gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der zurzeit gültigen Fassung.

 

Geltungsbereich des Bebauungsplanes:

Das Plangebiet wird in etwa begrenzt durch die Prentzelstraße, die Bergstraße, die Goldbergstraße und die südwestlichen Grundstücksgrenzen der St. Marienkirche sowie des Museumskomplexes.

 

Die genaue Plangebietsgrenze kann dem beiliegenden Lageplan und dem im Sitzungssaal ausgehängten Plan entnommen werden. Der Plan wird Bestandteil des Beschlusses. 

 

chster Verfahrensschritt:

Es ist beabsichtigt, die frühzeitige Bürgerbeteiligung in der ersten Jahreshälfte 2016 durchzuführen.

 

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Abstimmungsergebnis:

x

Einstimmig beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage