26.11.2015 - 5.10 1. Feststellung des Jahresabschlusses 20142. Be...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Dr. Bücker macht drauf aufmerksam, dass das zentrale Vertragsmanagement mit Beschleunigung umgesetzt werden sollte.

 

Herr Eiche bittet um Erläuterung der Ziffer 2 des Beschlussvorschlages.

 

Herr Siskowski erklärt, dass nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung der Rat darüber zu entscheiden hat, wie mit einem Fehlbetrag in der Jahresrechnung umzugehen ist. Der Fehlbetrag werde normalerweise gegen die allgemeine Rücklage gebucht. Da die Stadt Hagen seit 2012 keine Rücklagen mehr habe, sei es erforderlich, den Fehlbetrag direkt in der Bilanz als nicht durch Eigenkapital gedeckte Position auszuweisen. Diese Alternative sage Ziffer 2 aus.

 

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Beschluss:

  1. Der Rat nimmt den Bericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 sowie den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses zur Kenntnis und stellt den Jahresabschluss 2014 fest.

 

  1. Der Fehlbetrag in der Ergebnisrechnung beläuft sich für 2014 auf 47.507.456,55 €. Die Verrechnungen mit der allgemeinen Rücklage nach      § 43 Abs. 3 GemHVO betragen 4.583.028,13 €. Der Gesamtbetrag in Höhe von 52.090.484,68 € wird auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen. Die Bilanzposition Ziffer 4. „Nicht durch Eigenkapital abgedeckter Fehlbetrag“ erhöht sich um diesen Betrag auf 84.626.013,40 €.

 

  1. Nach Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt wird dem Oberbürgermeister für die Haushaltsführung im Jahr 2014 Entlastung erteilt.

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

x

Einstimmig beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage

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