09.11.2005 - 6.1 Evolutionspark Hagen, Entwicklungsbereichhier: ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Hauck stellt das Projekt “Evolutionspark” im Bereich des Harkort- und Hengsteysees vor. Es handele sich gem. Baugesetzbuch um einen besonderen Entwicklungsbereich, der es als städtebauliches Sonderrecht ermögliche, Vorkaufsrechte und Veränderungssperren zu regeln sowie Einfluss auf Bodenpreise nehmen zu können. Da an dieses Sonderrecht auch öffentliche Fördermittel gebunden seien, setze dies ein besonderes öffentliches Interesse und einen Zeit- und Maßnahmenplan voraus, der den genauen Zeitablauf darstelle. Es sei beabsichtigt, dass der Rat der Stadt in seiner nächsten Sitzung den Auftrag dazu geben solle, in die vorbereitenden Untersuchungen einzusteigen. Darüber hinaus sei vorgesehen, diese Untersuchungen innerhalb eines Jahres abzuschließen, um dann Ende 2006 eine Satzung über den Entwicklungsbereich präsentieren zu können. In dem gesamten Verfahren sei eine Beteiligung der Bürger und aller direkt Betroffenen vorgesehen.

 

Frau Hobein erläutert das Konzept des zukünftigen Evolutionsparks in Form einer Zeitreise über 350 Millionen Jahre Geschichte anhand eines mit Bildern unterstützten Vortrages. Sie weist darauf hin, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine Detailplanung vorliege, es sich aber nicht um ein Museum im klassischen Sinne handeln werde. Es sei beabsichtigt, das gesamte Unternehmen, im Gegensatz zu anderen kulturellen Einrichtungen, unter wirtschaftlichen Aspekten zu führen. Ziel sei es dabei u. a. auch, neue Arbeitsplätze zu schaffen. Frau Hobein spricht die Erwartung aus, dass das Projekt kritisch aber fördernd begleitet werde.

 

Herr Panzer bezweifelt, ob bei der Verquickung zwischen städtebaulicher Entwicklungsmaßnahme und Evolutionspark die Dimensionen in finanzieller und räumlicher Art gesteuert werden können. Er begrüßt die vorbereitenden Untersuchungen zur vorherigen Abwägung der Maßnahme, vermisst jedoch die Einbindung des Umweltausschusses, da es sich um einen erheblichen Eingriff in die vorhandenen Freiflächen des Hagener Nordens handele.

 

Herr Hauck erwidert, dass der Umweltausschuss am 10.11.2005 über die Vorlage berate. Die von Herrn Panzer angesprochenen Überlegungen zur Entwicklungsmaßnahme seien auch verwaltungsintern bereits angesprochen worden. So seien u. a. auch eine Rad- und Fußwegeverbindung auf Hagener Seite und die Anbindung an die Ruhrtalbahn sowie an den ÖPNV zukünftig vorzusehen. Herr Hauck betont, dass von einem Projekt wie dem Evolutionspark weitere Impulse ausgehen würden. So müssten z. B. auch Übernachtungsmöglichkeiten sowie Park- und Campingflächen vorgesehen werden.

 

Die Präsentation zeige, so Herr Mosch, dass Hagen ein großes historisches Potential habe. Er begrüße das Projekt, da es erhebliche Chancen  beinhalte und sehe darin eine gute Möglichkeit, die Weiterentwicklung zur Aufwertung des Hagener Nordens voran zu bringen. Er habe jedoch Bedenken damit, für das Plangebiet das Instrumentarium städtebaulicher Entwicklungsmaßnahmen einzusetzen, da dies zu Konfliktpotential führen könne. Herr Mosch spricht sich dafür aus, das Projekt nicht von Anfang an schlecht zu reden. Er wirft in diesem Zusammenhang die Frage auf, wer derartige Projekte fördere und welche Kriterien dafür erfüllt werden müssten.

 

Herr Hauck entgegnet, dass es vom Land NRW bis hin zur Europäischen Union unterschiedliche Möglichkeiten zur Förderung eines solchen Vorhabens gebe. Zunächst solle versucht werden Städtebauförderungsmittel über die Bezirksregierung Arnsberg zu bekommen.

 

Herr Rath sieht in dem Vorhaben eine Chance für Hagen, um u.a. Arbeitsplätze zu schaffen. Dabei dürfe jedoch auch nicht unberücksichtigt bleiben, dass Grundeigentümer von dem Projekt betroffen würden. Hinsichtlich der Vorleistungen, die die Stadt Hagen zu erbringen habe, möchte Herr Rath wissen, ob letztendlich eine Umlage der zum Teil erheblichen Beträge, wie im Sanierungsgebiet Halden, zu erwarten sei.

 

Herr Hauck erläutert das angewandte Umlageverfahren im Entwicklungsgebiet Lennetal, wo bodenwertsteigernde Ausgleichszahlungen fällig geworden seien. Über eine zukünftige Umlage und deren Höhe im vorgesehenen Entwicklungsgebiet, lasse sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Aussage machen.

 

An der weiteren Diskussion zu den vorbereitenden Untersuchungen und zur weiteren Bauleitplanung beteiligen sich die Herren Decker, Hauck, Kohaupt und Panzer.

 

Herr Hauck teilt mit, dass die Deutsche Bahn AG hinsichtlich ihrer betroffen Flächen Entgegenkommen signalisiert habe.

 

Herr Kohaupt spricht sich dafür aus, die betroffenen Landwirte von Anfang an mit einzubinden. Er kündigt an, dass die Bezirksvertretung das Projekt konstruktiv begleiten, einzelne Punkte aber auch kritisch hinterfragen werde. Herr Kohaupt vertritt die Auffassung, dass sich durch das Projekt eine Chance biete, die Stadt Hagen, auch im Hinblick auf die demographische Entwicklung, weiter nach vorne zu bringen. Er spricht sich noch einmal dafür aus, dafür Sorge zu tragen, dass die Bürger, Anwohner und die betroffenen Landwirte mit eingebunden werden und bittet die Verwaltung, die Bezirksvertretung immer aktuell über den Projektstand zu informieren.

Reduzieren

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Nord empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen folgenden Beschluss zu fassen:

a)       Der Rat beschließt die Vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 165 Abs. 4 Baugesetzbuch für den Entwicklungsbereich “Evolutionspark Hagen”

b)       Das Gebiet besteht aus den zwei Teilbereichen Werdringen/Brockhausen und Bathey/Hengstey, Böhfeld, die durch die Fläche des Wasserwerkes Hengstey verbunden sind.

Grenzen des Gebietes

Westliche und nördliche Grenze:
Hagener Stadtgrenze durch den Harkortsee, die Ruhr und den Hengsteysee von der Weststraße bis zur Dortmunder Straße

Südliche Grenze:
Weststraße vom Harkortsee bis zum Bahnhof Hagen-Vorhalle
Nördlich entlang des Bahnhofs Hagen-Vorhalle,
Bahnlinie Hagen nach Dortmund bis Wasserwerk Hengstey
In östlicher Richtung bis zur westlichen Bebauung der Niedernhofstraße (Niedernhofstr. 29)

Östlich:
Westlich der Bebauung Niedernhofstr. 29 bis Niedernhofstr. 45, entlang der Niedernhofstraße bis zur Hausnummer 90, danach Linie, die ca. 200 m östlich parallel zur Niedernhofstraße und danach bis zur Hengsteyer Straße ca. 100 m südlich parallel zur A1 verläuft
A1 bis Autobahnanschlussstelle Hagen-Nord
Dortmunder Straße bis zur Stadtgrenze Hagen

Die genauen Grenzen sind im beigefügten Plan dargestellt.

 

c)       Die Verwaltung wird beauftragt, einen Förderantrag zu stellen für die vorbereitenden Untersuchungen, einen Zeit- und Maßnahmeplan aufzustellen, die Finanzierung der Eigenmittel zu sichern und die Untersuchungen durchzuführen.

 

d)       Das Ergebnis ist dem Rat in der Sitzung Dezember 2006 mit dem Entwurf der Satzung für den Entwicklungsbereich vorzustellen.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 15

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0

 

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?TOLFDNR=22713&selfaction=print