02.12.2015 - 8.4 Widmung Hartmannstraße von Wortherbruchstraße b...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Reduzieren

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Nord beschließt gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen-und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV NRW S. 1028/ SGV NRW 91)

die Widmung der

 

Hartmannstraße

Von Wortherbruchstraße bis Wendehammer

 

(die Verkehrsfläche umfasst die Grundstücke Gemarkung Vorhalle, Flur 4, Flurstück 500)

 

 

Die Verkehrsfläche erhält die Eigenschaft einer Gemeindestraße gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 StrWG NW und wird der Straßengruppe nach § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG (Anliegerstraße) zugeordnet.

Die Verkehrsfläche ist in dem Sitzungssaal aufgehängten Lageplan farbig markiert dargestellt. Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

 

x

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

12

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?TOLFDNR=226942&selfaction=print