18.11.2015 - 5.1 Bebauungsplan Nr. 4/15 (667) - Feuerwehrgeräteh...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Einzelne Fragen von Frau Nigbur-Martini und Herrn Reinke werden durch Frau David vom Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung beantwortet.

 

Der angesprochene Kreisverkehr werde noch geprüft, so Frau David. 

Man werde sich um eine zügige Abarbeitung bemühen.

 

 

 

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Hohenlimburg empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplanes Nr. 4/15 (667) Feuerwehrgerätehaus Sauerlandstraße .

 

Geltungsbereich:

Das Plangebiet liegt westlich der Sauerlandstraße gegenüber der Einmündung Industriestraße, nördlich der Wohnbebauung Exterweg am Rande des Ortsteiles Halden. Es umfasst in der Gemarkung Halden, Flur 8 teilweise die Flurstücke 33 und 440 und in Flur 9 teilweise die Flurstücke 339, 343, 344, 352 und 390. In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist der oben beschriebene

Geltungsbereich im Maßstab 1:500 eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan ist

Bestandteil des Beschlusses.

 

chster Verfahrensschritt:

Die frühzeitige Beteiligung der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden erfolgt im 1. Quartal 2016.

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

CDU

6

 

 

SPD

3

 

 

Bürger für Hohenlimburg

2

 

 

Bündnis 90 / Die Grünen

1

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

 

X

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

13

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage