19.11.2015 - 6.4 XVII. Nachtrag zur Gebührensatzung für die Abfa...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Riechel möchte wissen, was „Bezogene Leistungen“ (Ziff. 15 der Kalkulationstabelle) seien und warum diese um 500.000 Euro stiegen. Weiterhin möchte er wissen, warum der Zinskostenbeitrag um 19 % gestiegen sei.

 

Herr Gerbersmann teilt dazu mit, dass die “Bezogenen Leistungen“ im Wesentlichen die Verbringungskosten der HUI seien.

Die Frage, warum diese gestiegen seien, würde bis zur Ratssitzung geklärt. *

 

Herr Wisotzki bemerkt dazu, dass der Rat eine höhere Ausschüttung vom HEB verlangt habe; dieses Geld käme über “Bezogene Leistungen“.

 

 

[* Stellungnahme der Verwaltung: Die “Bezogenen Leistungen“ sind gestiegen, da ein höheres Betriebsführungsentgelt für die Müllverbrennungsanlage (MVA) in Höhe von 200.000 Euro zzgl. Steuern eingestellt, eine Rückbaurückstellung für die MVA in Höhe von 205.000 Euro zzgl. Steuern neu gebildet und die Fernwärmeerlöse um 200.000 Euro erhöht worden sind.

Die Steigerung bei den Zinsen ist mit den Investitionen für die Unterflurbehälter bei den Abfallbehältern begründet.]

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Beschluss:

 

Der XVII. Nachtrag zur Gebührensatzung für die Abfallentsorgung in der Stadt Hagen vom 23. Dezember 1992 wird beschlossen, wie er als Anlage Gegenstand der Verwaltungsvorlage (Drucksachen-Nr. 1016/2015) ist.

 

Der Rat hat von der Gebührenbedarfsberechnung Kenntnis genommen.

 

Realisierungstermin: 01.01.2016

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

OB

1

 

 

SPD

7

 

 

CDU

6

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

 

 

2

Hagen Aktiv

1

 

 

Die Linke

1

 

 

AfD

1

 

 

FDP

1

 

 

 

 

X

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

18

Dagegen:

0

Enthaltungen:

2

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?TOLFDNR=226711&selfaction=print