19.11.2015 - 6.11 Maßnahmen der Stadt Hagen nach dem Kommunalinve...

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Wortprotokoll

Herr Krippner möchte aufgrund von Änderungsvorschlägen der Bezirksvertretungen Hagen-Mitte und Hohenlimburg, die man sich noch ansehen wolle, die Vorlage nur zur Kenntnis nehmen und in der Ratssatzung am 10.12.2015 beschließen.

 

Herr Dr. Ramrath hat hierzu keine Bedenken.

Bezüglich der Straßenbeleuchtung, die als “Puffermaßnahme“ vorgesehen sei, plädiert er dafür zu überlegen, ob die Maßnahme nicht als Kernmaßnahme oder zumindest “qualifizierte Puffermaßnahme“ eingestuft werden sollte, da sie  seiner Auffassung nach sehr sinnvoll und hochprofitabel sei.

Laut Vorlage der Verwaltung würden so weitere rund 5.600 Straßenleuchten, also etwa die Hälfte des städtischen Bestandes, erneuert werden können. Die ersparten Energiekosten würden bezogen auf die Ausgaben eine hohe Rendite von über 6 % einbringen.

Aufgrund des geringen Unterhaltungsaufwandes hätte Alliander auch einen nachträglichen Rabatt auf das vereinbarte Budget  in Aussicht gestellt, was die Rendite weiter erhöhen würde. Eine profitablere kommunale Infrastruktur-Maßnahme ließe sich kaum finden.

Mit den Einsparungen könnte man laut Vorlage Brückenerhaltungsaufwendungen abdecken, die dann nicht zusätzlich über den Haushalt finanziert werden müssten. 

Der WBH könnte auch eine Ergebnisverbesserung durch solch eine Maßnahme gut gebrauchen, um die im Finanzworkshop vorgeschlagene Kapitalentnahme kompensieren zu können. 

 

Herr Riechel fragt nach, warum keine Maßnahmen zur Revitalisierung von Brachflächen zur Schaffung von Gewerbeflächen in der Vorschlagsliste enthalten seien.

 

Herr Grothe teilt dazu mit, dass das Programm vorrangig den städtischen Haushalt im Bereich städtische Immobilien, Kitas und Schulen entlasten solle.

Die Revitalisierung von Brachflächen sei geprüft worden, aber innerhalb des dreijährigen Förderzeitraumes wohl nicht zu schaffen. Die Stadt habe selber keine Brachflächen zur Verfügung und Vertragsverhandlungen mit Grundstückseigentümern seien noch nicht so weit, dass kurzfristig Verträge geschlossen und Altlastenüberprüfungen eingeleitet werden könnten.

Bezüglich der Straßenbeleuchtung weist er noch darauf hin, dass für die Leistung eine europaweite Ausschreibung erforderlich wäre.

 

Herr Dr. Bücker regt an, dass ein Teil des Geldes so freigegeben werden solle, dass die Politik und die Bürger auch Vorschläge machen könnten. Man könnte zum Beispiel den Volmetal-Radweg finanzieren oder sich um die Luftreinhaltung kümmern.

 

Herr Gerbersmann weist darauf hin, dass es der Politik natürlich freistehe, die Liste der Verwaltung abzulehnen. Er weist aber auf das hohe Risiko hin für den Fall, dass man dies tue und Maßnahmen aufnehme, die innerhalb des dreijährigen Förderzeitraumes nicht umsetzbar seien; für diese würden letztendlich keine Fördermittel abfließen.

Das Programm sei von der Bundesregierung auch ausdrücklich dazu aufgelegt worden, um die kommunalen Haushalte und den Investitionsstau zu entlasten. Von dieser Grundmaxime habe sich die Verwaltung bei der Erarbeitung der Vorschläge leiten lassen.

Man habe versucht, im Bereich der Bildungspauschale zu einer Entlastung zu kommen, weil dort eingesparte Mittel in den nächsten Jahren weiter zur Verfügung stünden und ohne Zeitdruck verwendet werden könnten. Weiterhin habe man Maßnahmen vorgeschlagen, die ansonsten in den nächsten Jahren über den Haushalt voraussichtlich nicht zu finanzieren seien. Dazu gehöre auch die Maßnahme “Saarlandstraße“. Nach Einschätzung der Baufachleute käme man jetzt noch mit einer relativ dünnen Erneuerung der Fahrbahndecke hin, was durch Auftragen von “Flüsterasphalt“ zu erledigen sei. Ansonsten sei mit einer wesentlich teureren, grundlegenden Erneuerung in einigen Jahren zu rechnen.

Die Maßnahmen “Böhmerstraße“ und “Verwaltungshochhaus“ könnten nicht aus den normalen Pauschalen und auch mindestens die nächsten 10 Jahre nicht über den Haushalt finanziert werden.

 

Herr Röspel ist der Auffassung, dass die aufgeführten energetischen Sanierungen im Gesamtvolumen von rund 6 Mio. Euro unbedingt durchgeführt werden sollten. Auch für die Maßnahme “Straßenleuchten“ sollte noch Platz geschaffen werden. Die Einsparungen durch die energetischen Maßnahmen würden für die Haushaltssanierung benötigt.

Hinsichtlich der Kita Berghofstraße frage sich die Fraktion, ob die Maßnahme unbedingt durchgeführt werden solle. Er habe gelesen, dass das Gebäude der Lutherkirche in eine Kita umgebaut werden solle.

 

Herr Grothe führt aus, dass es im Bereich Altenhagen einen Bedarf für Kitas gebe, der mit der Lutherkirche aufgrund unterschiedlicher Sozialräume nicht abgedeckt werden könne. Konkrete Baupläne für die Kita Berghofstraße gebe es noch nicht. 

Bezüglich des Luftreinhalteplanes sei, gemeinsam mit der Umweltverwaltung, ebenfalls über Maßnahmen nachgedacht worden, insbesondere für den Bereich der “Finanzamtsschlucht“. Es gebe jedoch derzeit keine empfehlenswerten baulichen Maßnahmen zur Schadstoffreduzierung.

Bezüglich des Brückenschlages am Volmeradweg gehe er davon aus, dass dort eine andere Fördermöglichkeit zum Tragen komme; daran arbeite man mit Hochdruck gemeinsam mit dem RVR.

 

Herr Treß regt an, sich auf die größeren Maßnahmen zu konzentrieren, da man die kleineren eher auch zwischendurch finanzieren könne.

 

Herr Riechel greift das Thema Brachflächen auf und fragt, ob ein Brachflächenkataster erarbeitet und dies unter die Rubrik “Brachflächenrevitalisierung“ subsumiert werden könnte. Dann könne man bei der nächsten Förderungsrunde auch Brachflächen mit einbringen.

 

Herr Grothe teilt dazu mit, dass ein Brachflächenkataster vorhanden sei. Alle Informationen über nicht genutzte Grundstücke - sei es vom KVR, der HAGENagentur oder der Stadt selbst - lägen vor. Der kritische Punkt sei jedoch, dass, wenn eine Fläche mit öffentlichem Geld saniert werden solle, eine Verständigung mit dem Eigentümer hinsichtlich seiner auch finanziellen Mitverantwortung bezüglich eventueller Altlasten erfolgen müsse. Das Amt 69 müsse auch die Möglichkeit haben, ein Altlasten-Gutachten zu erstellen. Dies alles benötige Vorlaufzeit, die nicht zur Verfügung stehe.

 

Herr Krippner äußert Unverständnis hinsichtlich der Ausführungen von Herrn Dr. Bücker. Die Verwaltungsvorlage sei lediglich ein Vorschlag. Die Politik könne dem - wie auch sonst bei Vorlagen - folgen, mit den Bürgerinnen und Bürgern sprechen, eigene Vorschläge machen, sich interfraktionell abstimmen etc.. Hagen Aktiv hätte selbst die Möglichkeit, die Bürger zu beteiligen.

Hinsichtlich der Maßnahme “Saarlandstraße“ gibt er zu bedenken, dass Flüsterasphalt nach seinen Informationen nur 10 Jahre halte. Es gäbe in Hagen auch Straßen in einem deutlich schlechteren Zustand. Seiner Fraktion lägen auch die Stadthalle und das Lennebad am Herzen.

 

Herr Hentschel weist darauf hin, dass bei der Durchführung energetischer Maßnahmen und damit verbundener Einsparungen bei den Stromkosten der Umsatz bei Enervie sinken würde. Man könne doch nicht einerseits auf den Erhalt der Arbeitsplätze bei Enervie achten und auf der anderen Seite die Einnahmen beschneiden. Er bitte um konkrete Zahlen zur Höhe des entfallenden Umsatzes.

Er zweifle auch die Angaben in der Vorlage hinsichtlich der Energiekosten  an.

 

Herr König ist der Auffassung, dass Energieeinsparungen ökologisch seien und selbst 100 % Einsparungen wären mehr als 43 % Beteiligung an Verlusten der Enervie. Man sollte daher zunächst an den städtischen Haushalt denken.

Er schließt sich der Auffassung von Herrn Treß an, dass man mit größeren Maßnahmen größere Effekte erreiche. Im Rahmen des Betriebsausschusses der GWH habe man intensiv darüber nachgedacht, ob die etwa 700.000 Euro kostende Fassaden- und Glaserneuerung an der Stadthalle mit in das Programm aufgenommen werden solle. Man habe die Verwaltung des GWH beauftragt, die dadurch mögliche Energieeinsparung zu berechnen, und werde im Betriebsausschuss noch einmal dazu beraten.

 

Herr Strüwer hält es für sinnvoll, wenn die Verwaltung eine grobe Prioritätenliste aufstellen würde.

Bezüglich der Maßnahme Kita Berghofstraße, bei der es um eine Gesamtsumme von 2,5 Mio. Euro gehe, bittet er die Verwaltung zu prüfen, ob der Bau mithilfe eines Investorenmodelles eine sinnvolle Alternative sei. Dann wäre auch die städtische Trägerschaft nicht quasi vorgezeichnet. 

 

Herr Dr. Bücker weist auf eine Aktion der “Westfalenpost“ hin, in der Leser Meinungen und Ideen zur Entwicklung von Hagen äußern konnten. Dadurch sei der Eindruck erweckt worden, dass der Bürger sich beteiligen könne. Deshalb habe er vorgeschlagen, einen Teil des Geldes für Bürgervorschläge freizugeben.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz weist darauf hin, dass andere Kommunen mithilfe der Mittel bereits bauen würden. Er rate dringend davon ab, aufgrund des Zeitpunktes und auch der komplexen Fragen und Beurteilungen in einen breit angelegten Bürgerbeteiligungs-Prozess einzusteigen. Er glaube, dass in diesem Fall die repräsentative Demokratie gefragt sei, zumal die politischen Parteien den Bürgerwillen einschätzen könnten.

 

Herr Wisotzki ist der Auffassung, dass man sich der Revitalisierung von Brachflächen stellen müsse, da das Gesetz in die Zukunft wirken solle. Mit einer Musterfläche könne man Unternehmen und Investoren ein positives Signal senden.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz verweist dazu noch einmal auf die Ausführungen von Herrn Grothe.

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Beschluss:

 

  1. Eine Förderfähigkeit vorausgesetzt sollen die vorgeschlagenen Maßnahmen der Prioritätenliste der Bezirksregierung Arnsberg zur Plausibilitätsprüfung vorgelegt und anschließend realisiert werden.
  2. Die notwendigen Planungsaufträge werden auftragsbezogen vergeben.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, über die Entwicklung sowie über Veränderungen in der Umsetzung kontinuierlich zu berichten.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

X

Ohne Beschlussfassung

 

Die Bündelung der politischen Vorschläge erfolgt in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 08.12.2015, die Beschlussfassung in der Ratssitzung am 10.12.2015.

 

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Anlagen zur Vorlage