11.11.2015 - 10.6 Bebauungsplan Nr. 5/15 (668) Städtebauliche En...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Panzer weist auf die Bedeutung des Vorhabens ein und hält das gewählte Verfahren nach § 13 a BauGB für nicht sachgerecht. Er kritisiert, dass die Vorlage nicht dem Umweltausschuss vorgelegt wurde. Er empfiehlt die Schutzgüter des Umweltschutzes unter Einbeziehung der Umweltverwaltung näher zu betrachten. Er beantragt den TOP zu vertagen und nicht das vereinfachte Verfahren nach § 13 A BauGB zu wählen.

 

Herr Grothe weist die Vorwürfe zurück und sieht keine notwendige Beteiligung in umweltrechtlichen Fragestellungen. Er spricht sich für die Beschleunigung des Verfahrens aus, sagt aber zu, dass eine Bürgerbeteiligung gleichwohl stattfindet.

 

Herr Meier sieht Umweltbelange nicht verletzt und erläutert, dass eine Bürgerbeteiligung unabhängig vom gewählten Verfahren stattfinde muss.

 

Frau Hammerschmidt erläutert das Verfahren nach § 13 a BauGB und spricht sich ebenfalls für eine Beschleunigung aus.

 

Herr Bögemann regt an, die Aufenthaltsqualität als Planungsziel mit auszunehmen.

 

Herr Hoffmann spricht sich gegen ein Verfahren nach § 13 a BauGB aus.

 

Der Vorsitzende lässt über die Anträge und den Beschlussvorschlag abstimmen.

 

 

 

 

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Beschluss:

 

  1. Der Beschluss wird vertagt.

     
  2. Änderungsantrag:

    Das Verfahren wird nicht im vereinfachten Verfahren nach § 13 a BauGB eingeleitet.

     
  3. Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:

    Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 5/15 (668)  Städtebauliche Entwicklung St. Marienviertel - Verfahren  nach       § 13 a BauGB gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der zurzeit gültigen Fassung.

 

Geltungsbereich des Bebauungsplanes:

Das Plangebiet wird in etwa begrenzt durch die Prentzelstraße, die Bergstraße, die Goldbergstraße und die südwestlichen Grundstücksgrenzen der St. Marienkirche sowie des Museumskomplexes.

 

Die genaue Plangebietsgrenze kann dem beiliegenden Lageplan und dem im Sitzungssaal ausgehängten Plan entnommen werden. Der Plan wird Bestandteil des Beschlusses. 

 

chster Verfahrensschritt:

Es ist beabsichtigt, die frühzeitige Bürgerbeteiligung in der ersten Jahreshälfte 2016 durchzuführen.


 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Zu 1.

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

 

5

 

CDU

 

6

 

Bündnis 90/ Die Grünen

2

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

Die Linke

1

 

 

AfD

 

 

 

FDP

 

 

 

 

 

X

Mit Mehrheit abgelehnt

 

Dafür:

4

Dagegen:

11

Enthaltungen:

0

 

 

Zu 2.

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

 

5

 

CDU

 

6

 

Bündnis 90/ Die Grünen

2

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

Die Linke

1

 

 

AfD

 

 

 

FDP

 

 

 

 

 

X

Mit Mehrheit abgelehnt

 

Dafür:

4

Dagegen:

11

Enthaltungen:

0

 

 

Zu 3.

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

5

 

 

CDU

6

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

 

 

2

Hagen Aktiv

 

 

1

Die Linke

 

 

1

AfD

 

 

 

FDP

 

 

 

 

 

X

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

11

Dagegen:

0

Enthaltungen:

4

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?TOLFDNR=225794&selfaction=print