11.11.2015 - 10.5 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7/13 (651) ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10.5
- Gremium:
- Stadtentwicklungsausschuss
- Datum:
- Mi., 11.11.2015
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:05
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Jürgen Plewe
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Herr Reinke betont, dass aus seiner Sicht noch diverse Fragestellungen nicht oder nicht ausreichend beantwortet worden sind. Dies betrifft die visuelle Darstellung des Ortsbildes und der Grundstücksgrenzen, die nicht ausreichende Berücksichtigung der Stellplätze des Gewerbebetriebes sowie die Ausgleichsmaßnahmen. Ferner ist zu überlegen, ob ein Alternativgrundstück zweckentsprechend hergerichtet werden kann.
Herr Thieser spricht sich für Beschlussfassung aus, da nach seiner Auffassung die Fragen im Rahmen der öffentlichen Auslegung beantwortet werden.
Herr Dr. Ramrath schlägt vor, dass der Stadtentwicklungsausschuss über die Beantwortung der Fragen in Kenntnis gesetzt wird.
Herr Bögemann spricht sich gegen eine Kompensation im Wald aus. Dieser Auffassung schließt sich Herr Hoffmann an und kündigt an, sich der Stimme zu enthalten.
Herr Reinke verliest eine persönliche Erklärung, die mit Zustimmung des Vorsitzenden der Anlage beigefügt ist.
Herr Dr. Ramrath lässt im Anschluss über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Hagen beauftragt die Verwaltung, den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 7/13 (651) Bebauung Berchumer Straße 64 einschließlich der Begründung vom 21.08.2015 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Begründung ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet befindet sich in Hagen-Halden an der Berchumer Straße. Es handelt sich um das Grundstück Berchumer Straße 64, Gemarkung Halden, Flur 6, Flurstück 72. In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist der Geltungsbereich im Maßstab 1 : 500 eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
Nächster Verfahrensschritt:
Als nächster Verfahrensschritt soll der Satzungsbeschluss im 1. Quartal 2016 durch geführt werden.
Anlagen zur Vorlage
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1
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öffentlich
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268,4 kB
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2
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öffentlich
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181,1 kB
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3
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öffentlich
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35,5 kB
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2,4 MB
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(wie Dokument)
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2 MB
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(wie Dokument)
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590,5 kB
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(wie Dokument)
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413,5 kB
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8
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(wie Dokument)
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556,3 kB
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9
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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10
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(wie Dokument)
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1,9 MB
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11
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(wie Dokument)
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685,3 kB
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Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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170,4 kB
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