04.11.2015 - 7.13 Bebauungsplan Nr. 5/15 (668) Städtebauliche En...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.13
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hagen-Mitte
- Datum:
- Mi., 04.11.2015
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:10
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Erich Engel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Grothe berichtet von weiteren Gesprächen mit der Krankenhausgesellschaft und dem Wunsch der Verwaltung ein Bebauungsplanverfahren einzuleiten. Dadurch soll ein Zeichen gesetzt werden, dass die Stadt Hagen mit der Politik den weiteren Entwicklungsprozess begleiten möchte. Es sei der Wunsch, diesen Bereich hochwertig zu entwickeln.
Frau Buchholz regt an, den Innenstadtbereich mit hochwertigem Wohnraum aufzuwerten, aber nicht nur Altenwohnungen zuzulassen. Der Innenstadtbereich sei auch für andere Generationen lebenswert.
Herr Grothe sagt für die Bezirksvertretung Hagen-Mitte ein Mitbestimmungsrecht zu.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 5/15 (668) Städtebauliche Entwicklung St. Marienviertel - Verfahren nach § 13 a BauGB gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der zurzeit gültigen Fassung.
Geltungsbereich des Bebauungsplanes:
Das Plangebiet wird in etwa begrenzt durch die Prentzelstraße, die Bergstraße, die Goldbergstraße und die südwestlichen Grundstücksgrenzen der St. Marienkirche sowie des Museumskomplexes.
Die genaue Plangebietsgrenze kann dem beiliegenden Lageplan und dem im Sitzungssaal ausgehängten Plan entnommen werden. Der Plan wird Bestandteil des Beschlusses.
Nächster Verfahrensschritt:
Es ist beabsichtigt, die frühzeitige Bürgerbeteiligung in der ersten Jahreshälfte 2016 durchzuführen.
Anlagen zur Vorlage
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1
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3 MB
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