28.10.2015 - 7.1 Vorschlag des Einzelmitglieds HAGEN AKTIVHier: ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.1
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hohenlimburg
- Datum:
- Mi., 28.10.2015
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:10
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorschlag zur Tagesordnung
- Federführend:
- BV - Bezirksvertretung Hohenlimburg
- Bearbeitung:
- Werner Kaltenborn
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Frau Nigbur-Martini erläutert ihren Beschlussvorschlag. Ihre Ausführungen sind Anlage 8 dieser Niederschrift. Herr Mark Krippner führt aus, dass der Beschlussvorschlag durch die Stellungnahme des Rates der Stadt bereits Beschlusslage ist. Frau Nigbur-Martini räumt ein, dass die Stadt Hagen keinen Einfluss darauf hat, ob das bereits abgeschlossene Raumordnungsverfahren noch mal eröffnet wird.
Beschluss:
1. Das Leitungsprojekt ist zwar nach dem Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) als energiewirtschaftlich notwendig eingestuft worden. Derzeit wird dieses Gesetz jedoch überarbeitet, zum einen, um die zu restriktive Zulassung von Erdverkabelungen zu lockern, zum anderen, um die Akzeptanz in der Bevölkerung für den Ausbau von Strom- und Gastransportnetzen zu stärken. Bei dieser Intention des Gesetzgebers muss aus Sicht der Bezirksvertretung Hohenlimburg daher in einem neuen Raumordnungsverfahren die Raumverträglichkeit aller Trassenführungen ergebnisoffen geprüft werden.
2. Die Bezirksvertretung Hohenlimburg befürwortet im Rahmen des 2. Abschnitts der 380-KV-Leitung Garenfeld-Pkt. Ochsenkopf zum Schutz der Hohenlimburger Wohnsiedlungsbereiche weiterhin die Untervariante 1 zur Variante Hagen Reh (deutlich nach Norden verschobene Trassenführung zwischen Wannebachstraße im Westen und Stadtgrenze Iserlohn im Osten). Allein diese Variante gewichtet in der Güterabwägung das Schutzgut Mensch angemessen im Verhältnis zu den Belangen des Natur- und Artenschutzes.
3. Die Bezirksregierung Arnsberg wird deshalb gebeten, diese alternative Trassenführung als favorisiert anzusehen. Aus diesem Grund wird die Bezirksregierung weiter gebeten, auf den Netzbetreiber Amprion einzuwirken, diese Variante zu verwirklichen und faktisch belastbar vor der Antragstellung zum Planfeststellungsverfahren zu prüfen.
4. Dem Oberbürgermeister der Stadt Hagen wird eine Ausfertigung des Beschlusses übermittelt mit der Bitte, diesen an die Bezirksregierung Arnsberg weiterzuleiten.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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57,3 kB
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