04.11.2015 - 7.6 Maßnahmen der Stadt Hagen nach dem Kommunalinve...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Berichterstatter: Herr Bald

 

Herr Bald erläutert, dass durch das Kommunalinvestitionsgesetz die Stadt Hagen in die Lage versetzt werden soll, verschiedene Maßnahmen, die die in der Vorlage aufgeführten Kriterien erfüllen, bis Ende 2018 zu realisieren. Es sei von der Stadt Hagen ein Eigenanteil von 10 % zu leisten.

 

Da nicht alle aufgeführten Maßnahmen bereits beplant seien und damit die Kosten noch nicht konkret beziffert werden können oder eventuell von der Bezirksregierung als nicht förderfähig angesehen werden, sei die Maßnahmenliste um ca. 2 Mio. € überzeichnet um später andere Maßnahmen aufnehmen zu können.

 

Auf die Frage von Frau Buchholz, warum die Sanierung des Kulturzentrums Pelmke nicht enthalten sei, erläutert Herr Grothe, dass beabsichtigt war, diese Maßnahme durch ein parallel laufendes Förderprogramm durchzuführen. Nachträglich habe sich leider ergeben, dass diese Maßnahme nicht den Kriterien entspreche.

 

Herr Wetzel kritisiert, dass die Betonsanierung der Grundschule Boloh auch nicht priorisiert in der Maßnahmenliste aufgenommen sei.

 

An der anschließenden Diskussion beteiligen sich die Herren Lohmann, Wetzel, Peters, Quardt und die Damen Kingreen und Bartscher sowie für die Verwaltung die Herren Grothe und Bald.

 

Herr Grothe erläutert, dass die Maßnahmenliste mit den entsprechenden Fachbereichen der Verwaltung aufgestellt und abgestimmt worden sei. Die Fachverwaltung habe in diesem Fall andere Vorschläge favorisiert. Außerdem seien zunächst Maßnahmen aufgenommen worden, für die bereits Planungen vorhanden sind sowie eine Haushaltsrelevanz beinhalten. So sollen diese nachhaltig sein und den Unterhaltungsaufwand entlasten. Fast alle geplanten Maßnahmen seien aus dem Kultur- und Schulbereich.

 

Seitens der Bezirksvertreter wird betont, dass durch Beschluss des Rates die Fortführung der Schule beschlossen wurde. Bei der damaligen Schließungsdiskussion sei die Notwendigkeit der Betonsanierung bis spätestens 2017/2018 genannt worden.

Es sei unbedingt zu klären wann die Fassade saniert werden soll und wann diese Sanierung abgeschlossen sein muss. Außerdem sei zu prüfen welche Kosten konkret entstehen und aus welchen Mitteln diese geleistet werden sollen.

Die Bezirksvertreter sind der Meinung, dass aus den genannten Gründen geprüft werden müsse, diese Maßnahme in die Liste der förderfähigen Maßnahmen doch aufzunehmen.

 

Herr Bald berichtet, dass die Fassade der Grundschule Boloh regelmäßig überprüft werde und wenn nötig, auch laufende Reparaturen zur Verkehrssicherung durchgeführt werden. Außerdem verweist er auf die Sitzung des Schulausschuss, der eventuell eine andere Rangfolge der Maßnahmen vorsehe.

 

Herr Lohmann formuliert einen Beschlussvorschlag und lässt über diesen abstimmen.

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen und bittet die nachberatenden Gremien, die Änderung der Bezirksvertretung Mitte zu unterstützen:

 

  1. Eine Förderfähigkeit vorausgesetzt, sollen die vorgeschlagenen Maßnahmen der Prioritätenliste mit der Änderung, nach erfolgter Prüfung der Verwaltung (siehe unten) ggf. die Beton- und Fassadensanierung der Grundschule Boloh in die Liste aufzunehmen, der Bezirksregierung Arnsberg zur Plausibilitätsprüfung vorgelegt und anschließend realisiert werden.
  2. Die notwendigen Planungsaufträge werden auftragsbezogen vergeben.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, über die Entwicklung sowie über Veränderungen in der Umsetzung kontinuierlich zu berichten.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die derzeit nicht in der Planung enthaltene Sanierung der Grundschule Boloh (Beton- und Fassadensanierung) in zeitlicher Hinsicht auf das Erfordernis ihrer Umsetzung zu prüfen und das Ergebnis den nachberatenden Gremien, spätestens jedoch bis zur Sitzung des Betriebsausschusses GWH, vorzustellen.

 

Sollte die Notwendigkeit in dem zeitlichen Rahmen der Maßnahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFG) festgestellt werden, wird den nachberatenden Gremien empfohlen, die Maßnahme in die Prioritätenliste aufzunehmen.

 

Begründung:

Im Rahmen der Diskussion und Beratung über die Schulentwicklungsplanung hat der Rat der Stadt am 28.06.2012 beschlossen, die Grundschule Boloh als eigenständige Schule zu erhalten.

Am 19.03.2014 hat die Verwaltung auf eine Anfrage in der Sitzung der Bezirksvertretung Mitte die Notwendigkeit der Beton- und Fassadensanierung bereits seit dem Jahr 2006 und nach wie vor als gegeben dargestellt. Rückstellungen in Höhe von 870000 € seien gebildet. Die Finanzierung der umfassenden Maßnahme sei aber noch nicht gesichert. Es würde aber angestrebt, im Herbst 2014 eine entsprechende Vorlage in den Beratungsgang einzubringen.

 

Nach den gegenwärtigen und auch mittelfristig zu erwartenden Schülerzahlen ist der Bedarf für den Schulstandort Boloh vorhanden.

Mit der Förderung nach dem KInvFG werden der Stadt Mittel in einer Größenordnung zur Verfügung gestellt, die eine Chance darstellen, diese Maßnahme zu finanzieren und den jahrelangen Investitionsstau zu beseitigen. Bisher regelmäßig erforderliche Verkehrssicherungsmaßnahmen könnten dann eingespart werden.

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

6

 

 

CDU

6

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

2

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

FDP

1

 

 

Die Linke.

1

 

 

AfD

1

 

 

Parteilos

1

 

 

 

 

X

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

19

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage