28.10.2015 - 5.1 Verwendung der bezirksbezogenen Mittel nach § 3...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Herr Dahme eröffnet den Tagesordnungspunkt vor und ruft die einzelnen Maßnahmen auf.

 

Zur den Maßnahmen Straßensanierungen der Teilstücke Staplackstraße und Markland informiert Herr Kirchhoff, dass es sich um Straßen handelt, die überwiegend der Allgemeinheit zugute kommen. Da es sich hier um längere Teilabschnitte handelt, würde sich der WBH über einen Zuschuss der Bezirksvertretung sehr freuen. Die Umsetzung könne auch noch in diesem Jahr realisiert werden.

 

Herr Neuhaus befürwortet den Antrag, die Maßnahme Sanierung eines Teilstückes der Staplackstraße mit einem Drittel zu unterstützen.

 

Dagegen werden keine Bedenken geäußert, sodass Herr Dahme darüber abstimmen lässt.

 

Hinweis der Schriftführerin:

Die Maßnahme -Erneuerung der Fahrbahndecke „Markland“- wurde mit der Einladung ursprünglich als Tagesordnungspunkt I.4.1 versandt. Aufgrund des sächlichen Zusammenhangs findet die Beratung nun unter dem Tagesordnungspunkt zur Verwendung der bezirksbezogenen Mittel nach § 37 Abs. 3 GO NRW statt. 

 

Herr Jobst plädiert im Namen der SPD-Fraktion dafür, die Maßnahme entsprechend zu unterstützen.

 

Bedenken dagegen gibt es nicht, sodass Herr Dahme darüber abstimmen lässt.

 

 

Herr Dahme teilt mit, dass sich nun doch noch ein gebrauchtes Wipptier zur Installation auf dem Bleichplatz gefunden habe. Die Installationskosten betragen 400 Euro.

 

Ohne Erörterungsbedarf lässt Herr Dahme über die Maßnahme abstimmen.

 

 

Zur beantragten Maßnahme - Anschaffung eines neuen Wanderpfahles durch den SGV Abteilung Dahl e. V. - fügt Herr Dahme hinzu, dass die ursprünglichen Kosten noch höher lägen. Darüber hinaus lobe er das ehrenamtliche Engagement des Vereines, dass die Wanderwege, von denen alle Nutzer profitieren, in einem ordentlichen Zustand gehalten werden. So plädiere er dafür, dem Verein die beantragte Summe in Höhe von 426 Euro zukommen zu lassen.

 

Herr Jobst unterstützt den Antrag.

 

Erörterungsbedarf ergibt sich nicht, sodass Herr Dahme auch über die letzte Maßnahme abstimmen lässt.

 

 

  

 

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl stellt aus ihren bezirksbezogenen Mitteln einen Betrag in Höhe von insgesamt 19.826 Euro für folgende Verwendungszwecke zur Verfügung:

 

 

1

Fachbereich Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen

Sanierung Teilstück Staplackstraße

12.000 Euro

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

4

 

 

CDU

4

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

1

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

Die Linke

1

 

 

FDP

1

 

 

AfD

1

 

 

 

 

X

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

13

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

2

Fachbereich Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen

Sanierung Teilstück Markland

7.000 Euro

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

4

 

 

CDU

4

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

1

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

Die Linke

1

 

 

FDP

1

 

 

AfD

1

 

 

 

 

 

 

 

X

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

13

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

3

Fachbereich Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen

Installation eines von der WBH eingelagerten Wipptieres auf dem Bleichplatz 

400,00 Euro

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

4

 

 

CDU

4

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

1

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

Die Linke

1

 

 

FDP

1

 

 

AfD

1

 

 

 

 

X

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

13

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

 

4

SGV Abteilung Dahl e. V.  

Anschaffungskosten für die Installation eines neuen Wanderpfahles in Dahl, Zwischen den Brücken

426,00 Euro

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

4

 

 

CDU

4

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

1

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

Die Linke

1

 

 

FDP

1

 

 

AfD

1

 

 

 

 

X

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

13

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

Die Zuschüsse werden bis zum 15.12.2015 befristet.

Die Umsetzung der Maßnahmen und das Abrufen der Zuschüsse mit der Vorlage der Verwendungsnachweise sind bis dahin sicherzustellen.

Ansonsten gelten die Zuschüsse als widerrufen.

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Anlagen

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