24.09.2015 - 5.9 Austausch und Neuerrichtung von Werbeanlagen im...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.9
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 24.09.2015
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:15
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Britta Wimpelberg
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Oberbürgermeister Schulz weist auf die Ergänzung des Beschlusses im Stadtentwicklungsausschuss hin: „Eine Feinjustierung der in den Bezirksvertretungen kritisch angesprochenen Einzelstandorten bleibt vorbehalten.“
Herr Thieser geht auf den Satz im Beschlussvorschlag ein: „Dies ermöglichst DSM/Stroer ein endgültiges Angebot zu unterbreiten, welches dem Rat zur Entscheidung am 10.12.2015 vorgelegt wird“. Er fragt, ob in der Sitzung des Rates am 10.12.2015 über den endgültigen Vertrag mit der Firma Ströer entschieden werden soll.
Herr Grothe weist auf die Vorlage und das Angebot im nichtöffentlichen Teil hin. Dies ermögliche bereits einen heutigen Beschluss über den Vertrag. Für den neuen Vertragspartner wäre ein Beschluss vorteilhaft, weil im Herbst des Jahres die Werbeverträge für das nächste Jahr geschlossen werden.
Herr Thieser möchte wissen, ob man nach einem Beschluss im öffentlichen Teil zu einem Vertragsangebot im nichtöffentlichen Teil komme, ohne dass die Vertragsinhalte verhandelt worden seien. Er bittet um Erläuterung.
Herr Grothe erklärt, dass das Verfahren seit ca. einem Jahr betrieben werde. In einer Grundsatzvorlage wurden 2014 die Rahmenbedingungen der Auslobung dieses Werbeangebotes vorgelegt. Dies war Grundlage einer europaweiten Ausschreibung.
Herr Krippner erinnert sich an die Diskussionen, dass der Vertrag vor einer Vergabe vorgelegt werden sollte. Es wurde seinerzeit darüber gesprochen, dass Werbung für kirchliche Einrichtungen, gemeinnützige Vereine und Parteien außerhalb des Wahlkampfes, nicht kostenpflichtig werden dürfe. Aus diesen Gründen sollte der Vertrag vorgelegt werden. Er bittet darum, dass die Vertragsinhalte vorgelegt werden und eine Beschlussfassung danach erfolgt.
Herr Grothe erklärt, dass die Vorlage im öffentlichen Teil die Grundlage dafür sei, dass ein Vertrag zustande komme. Wenn diese Standorte nicht beschlossen werden, gebe es kein Angebot. Die Firma Ströer hat innerhalb der letzten 14 Tage ein Angebot vorgelegt. Dieses aktuelle Angebot befindet sich im nichtöffentlichen Teil.
Herr Thieser weist darauf hin, dass die Vorlage im nichtöffentlichen Teil vom 16.09.2015 ist. Im Stadtentwicklungsausschuss am 22.09.2015 wurde diese nicht erwähnt.
Herr Dr. Ramrath erklärt, dass die eigentliche Angebotsvorlage nicht Gegenstand der Beratungen im Stadtentwicklungsausschuss sei. Hier handele es sich um ein fiskalisches Geschäft. Dafür sei der Haupt- und Finanzausschuss zuständig. Der Stadtentwicklungsausschuss sei für eine Angebotsgrundlage zuständig, nämlich die Bewertung von Standorten im Stadtbild. Er schlägt vor, den letzten Halbsatz im Beschlussvorschlag zu streichen.
Herr Oberbürgermeister Schulz schlägt einen Beschlussvorschlag vor, wie nachstehend aufgeführt ist.
Beschluss:
Im Rahmen des neuen Werberechtvertrages wird den neuen Standorten für Großflächen- und City Star-Werbeträgern zugestimmt. Im Gegenzug werden Altstandorte zurückgebaut. Dies ermöglicht DSM/Ströer ein endgültiges Angebot zu unterbreiten.
Eine Feinjustierung der in den Bezirksvertretungen kritisch angesprochenen Einzelstandorte bleibt vorbehalten.
Anlagen zur Vorlage
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