16.09.2015 - 6.3 Vorschlag der CDU-FraktionHier: Industriebrache...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Reduzieren

Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die rechtlich aktuell gültigen Gebietsverhältnisse bezogen auf die Brachen in der Nahmer genau zu benennen und darzustellen. Die in einem Industriegebiet zulässigen Nutzungen sind in § 9 der deutschen Baunutzungsverordnung (BauNVO) geregelt. Die Grenzen eines Industriegebiets werden durch einen Bebauungsplan festgesetzt. In einem Industriegebiet sollen besonders störende Betriebe, die in einem Gewerbegebiet nicht zulässig sind, angesiedelt werden, um die Orientierungswerte der DIN 18005 einzuhalten. Aufgrund von Zeitabläufen sind ggf. in der Nahmer rechtlich Veränderungen eingetreten, die Auswirkungen auf Neuansiedlungen und Nutzungsmöglichkeiten haben, die auf einer Karte untereinander abgegrenzt darzustellen sind.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

CDU

6

 

 

SPD

5

 

 

Bürger für Hohenlimburg

1

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

1

 

 

Hagen Aktiv

 

 

 

 

 

X

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

13

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?TOLFDNR=224193&selfaction=print