16.09.2015 - 6.3 Vorschlag der CDU-FraktionHier: Industriebrache...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.3
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hohenlimburg
- Datum:
- Mi., 16.09.2015
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:07
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorschlag zur Tagesordnung
- Federführend:
- BV - Bezirksvertretung Hohenlimburg
- Bearbeitung:
- Werner Kaltenborn
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, die rechtlich aktuell gültigen Gebietsverhältnisse bezogen auf die Brachen in der Nahmer genau zu benennen und darzustellen. Die in einem Industriegebiet zulässigen Nutzungen sind in § 9 der deutschen Baunutzungsverordnung (BauNVO) geregelt. Die Grenzen eines Industriegebiets werden durch einen Bebauungsplan festgesetzt. In einem Industriegebiet sollen besonders störende Betriebe, die in einem Gewerbegebiet nicht zulässig sind, angesiedelt werden, um die Orientierungswerte der DIN 18005 einzuhalten. Aufgrund von Zeitabläufen sind ggf. in der Nahmer rechtlich Veränderungen eingetreten, die Auswirkungen auf Neuansiedlungen und Nutzungsmöglichkeiten haben, die auf einer Karte untereinander abgegrenzt darzustellen sind.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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18,6 kB
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