10.09.2015 - 6.4 Kosten für die Neuaufstellung des Flächennutzun...

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Wortprotokoll

Herr Oberbürgermeister Schulz stellt aufgrund des eingegangenen Hinweises auf das Teilzeit- und Befristungsgesetz klar, dass es laut Vorlage bei der Einrichtung einer zusätzlichen Stelle um die Einrichtung im Stellenplan gehe. Die Verwaltung sei sich darüber klar, dass bei der personalwirtschaftlichen Maßnahme, also der Besetzung der Stelle, die gesetzlichen Regelungen wie das Teilzeit- und Befristungsgesetz beachtet werden müssten.

 

Herr Wisotzki fragt nach, ob die Besetzung der Stelle erfolgen werde, bevor ein Haushaltsbeschluss vorliege.

 

Herr Grothe teilt dazu mit, dass es Ziel sei, die Stelle zum 01.01.2016 zu besetzen, damit mit den Vorbereitungen für den Flächennutzungsplan (FNP) begonnen werden könne; die Besetzung würde somit vor dem Haushaltsbeschluss erfolgen müssen.

 

Herr Riechel fragt nach, ob man für den angegebenen Zeitraum von 4 Jahren im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit nicht einen der Planer aus den Städten Bochum, Essen, Gelsenkirchen oder Herne, die ihren FNP schon fertiggestellt hätten, ausleihen könne.

 

Herr Grothe teilt dazu mit, dass er diesbezüglich seine Kollegen in den genannten und weiteren Städten gefragt habe, aber keine entsprechende Möglichkeit bestünde.

Da auch geliehene Mitarbeiter bezahlt werden müssten, wäre dies finanziell aber auch kein nennenswerter Unterschied.

 

Herr Dr. Ramrath hält die Reihenfolge, dass der HFA vor dem STEA berät, für unglücklich. Der Vorlauf sei so, dass die Ursprungsvorlage bereits einmal im HFA und im Rat zur Beratung gewesen sei. Dort hätte es die Maßgabe gegeben, noch einmal unter verschiedenen Prämissen im STEA zu beraten. Dies einerseits vor der Fragestellung möglicher interkommunaler Zusammenarbeit und andererseits bezüglich eines Pflichtenheftes, um bei der Vergabe an einen privaten Dienstleister sicherzustellen, dass dieser nach den politischen Zielen der Stadt arbeitet.

Da die Beratung im STEA erst am 22.09.2015 erfolgen werde und er nicht absehen könne, wie die Diskussion verlaufen werde, schlägt er vor, den Beschluss im HFA wie vorgeschlagen zu fassen, damit die Stelle unter fiskalischen Gesichtspunkten abgesichert sei. Gleichwohl sei der Auftrag an den STEA festzuhalten, dass die zu entwickelnden Zielvorstellungen eingehalten werden.

Das Problem sei jedoch, dass es zum Teil noch kein gesamtstädtisches Entwicklungskonzept gebe; dazu würden auch noch maßgebliche Parameter fehlen.

Bei einer Privatvergabe die Prämissen vorzugeben sei daher kaum möglich.

 

Herr Grothe erläutert, dass ein privater Dienstleister benötigt werde, der gemeinsam mit der Politik und der Verwaltung den FNP bearbeitet. Viele Fachgutachten, Konzepte und weitere Bestandteile eines FNP lägen natürlich noch nicht vor. Diese müssten z. T. von der Verwaltung zugeliefert werden. Dazu bräuchte man einerseits die eigenen Kräfte und andererseits das den Prozess begleitende Planungsbüro.

Die Rahmenbedingungen, nach denen so ein Auftrag vergeben würde, seien in der Honorarordnung für Architekten und Stadtplaner geregelt.

 

Herr Riechel fragt, wozu die Beratung im STEA noch erforderlich sei, wenn es nur um den Beschluss gehe, ein Planungsbüro zu beauftragen.

Wenn es um inhaltliche Anregungen und Weiterentwicklungen gehe, sei aus seiner Sicht auch nicht nur der STEA, sondern auch der Umweltausschuss und der Sozialausschuss gefragt.

 

Herr Grothe weist noch einmal darauf hin, dass es im Moment nicht um Inhalte gehe, sondern nur um die Entscheidung, ob der FNP mit eigenen Kräften oder unter Zuhilfenahme eines externen Planungsbüros erstellt werden solle. Dazu seien in einer Ratsvorlage zwei Vorschläge gemacht worden mit dem Ergebnis, dass die Begleitung durch ein Planungsbüro bevorzugt werde. Die einzige Entscheidung, die jetzt zu treffen wäre, sei, diesen Weg zu bestätigen.

 

Herr Wisotzki wundert sich darüber, dass in der Vorlage keine finanziellen und personellen Auswirkungen genannt seien; diese müsste es aber geben.

 

Herr Grothe erläutert, dass die finanziellen und personellen Auswirkungen in der Ursprungsvorlage 1064/2014 genannt wurden. Die nun vorliegende Vorlage sei eine Ergänzung dazu mit den Fragen, die der Rat oder HFA hinsichtlich der interkommunalen Zusammenarbeit etc. an den STEA gestellt habe. Diese Fragen seien jetzt alle abgearbeitet. Eine Aufstellung des FNP gemeinsam mit einer Nachbarkommune sei nicht möglich; diese hätten ihren FNP bereits fertig oder ihn ebenfalls mit der Hilfe von Planungsbüros gemacht.

Bei der Ursprungsvorlage habe sich die Politik dazu entschieden, den FNP mithilfe eines Planungsbüros und einer zusätzlichen Kraft im Planungsamt für die Dauer von 4 Jahren aufstellen zu lassen.

Bei der inhaltlichen Ausgestaltung sei dann selbstverständlich die Politik zu beteiligen.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz bemerkt, dass die Frage, ob der FNP fortgeschrieben werden soll oder nicht, doch eigentlich bereits entschieden sei und nur noch der Weg dahin offengehalten wurde.

 

Herr Meier fragt Frau Kaufmann, ob sie für die Aufstellung des FNPs in ihrem Bereich aufgrund der umfangreichen erforderlichen Zuarbeiten, z. B. im Schulentwicklungs- und Umweltbereich, zusätzliches Personal benötige.

 

Frau Kaufmann teilt mit, dass eine Beteiligung an der ersten Vorbereitung im April stattfand. Der Umweltausschuss berate das Thema nicht. Der Fachbereich Personal und Organisation sei beteiligt; allerdings nicht mit den ursprünglich gewünschten Stellen, sondern mit einem einmaligen Betrag zur Vergabe nach außen in Höhe von 65.000 Euro. Ob dies reiche, könne sie noch nicht sagen.

 

Herr Dr. Ramrath merkt an, dass er nicht die Zielsetzung, den FNP neu aufzustellen, infrage stellen wollte. Er habe sich auf den Ratsbeschluss im Juni bezogen, in dem neben der Entscheidung, die Neuaufstellung des FNP durch Vergabe zu regeln, zwei „Auflagen“ beschlossen wurden; nur mit diesen wollte er sich befassen.

Es ging darin einerseits um Alternativen der Vergabe und andererseits um das Pflichtenheft und den Projektplan. Letztere müssten noch durch den STEA beraten werden. Er wollte verdeutlichen, dass ein privater Planer den Entwurf nicht alleine erstellen kann, ohne dass er durch Stadtverwaltung und Politik entsprechende Zielvorstellungen zur Stadtentwicklung genannt bekomme.

Dies könne z. B. über Workshops erfolgen.

 

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Beschluss:

 

  1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

X

Zur Kenntnis genommen

 

 

  1. Der Rat der Stadt Hagen beschließt entsprechend des Beschlussvorschlags zur Vorlage „Kosten für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans“ (1064/2014) die externe Vergabe zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans und die Einrichtung einer zusätzlichen Stelle für die Dauer von 4 Jahren bei 61.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

X

Die Beschlussfassung wird auf die Ratssitzung am 24.09.2015

geschoben

 

 

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