02.09.2015 - 5 Anregungen/Beschwerden gem. § 24 GO NRW: Wegefü...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Sitzung:
-
Sitzung des Beschwerdeausschusses
- Datum:
- Mi., 02.09.2015
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- OB/B Büro des Oberbürgermeisters
- Bearbeitung:
- Elke Kramer
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Herr Dr. Bücker ruft den Tagesordnungspunkt zur Beratung auf. Einige der Antragsteller(innen) sind anwesend. Herr Knebel nimmt, stellvertretend für diese Gruppe, zu den Anträgen ergänzend Stellung. Er macht mit Verweis auf die bereits vorliegenden Ausführungen deutlich, dass die Anwohnerinnen und Anwohner der Philippshöhe keinesfalls gegen die Baumaßnahme bzw. gegen den Bau der Bahnhofshinterfahrung sind. Eine Bürgerbeteiligung habe jedoch vor Beginn der Maßnahme nicht in ausreichendem Maße stattgefunden. So seien die Anwohnerinnen und Anwohner praktisch erst drei Werktage vorher darüber informiert worden, dass während der über drei Jahre andauernden Baustelle keine Anbindung an die Eckeseyer Straße vorgesehen sei. Nachdem die Sperrung erfolgt und das Material abgeladen worden sei, seien aber noch gute drei Monate vergangen, in denen im Bereich der Ennepebrücke wenig geschehen sei und es daher durchaus möglich gewesen wäre, eine fußläufige Verbindung aufrecht zu erhalten. Es gebe durchaus technische Möglichkeiten, um eine sichere Fußwegeverbindung durch die Baustelle anzulegen. Hierzu habe es jedoch keine Vorschläge gegeben. Der gesperrte Durchgang habe eine Länge von ca. 80 Metern. Durch die Sperrung seien die Anwohnerinnen und Anwohner gezwungen, einen erheblich längeren Umweg in Kauf zu nehmen. In seinem persönlichen Fall betrage der Weg zum Hauptbahnhof statt ca. 800 Meter nunmehr 2,4 km. Älteren Anwohnerinnen und Anwohnern sei dieser Umweg nicht zuzumuten. Eine Busverbindung gebe es aber nur ab Kuhlerkamp, die Philippshöhe sei nicht an den ÖPNV angebunden. Insofern also müssten die Alternativen während der Bauzeit lauten: Durchgang schaffen oder an den ÖPNV anbinden.
Herr Schwemin erläutert die vorliegende Stellungnahme der Verwaltung. Er betont, dass er nachvollziehen könne, dass den Anwohnerinnen und Anwohnern der Umweg zu weit sei. Das Baufeld dürfe aber während der gesamten Bauzeit nicht durch Fußgänger gequert werden. In einem Zeitungsartikel sei vier Wochen vor der Sperrung über die Baumaßnahme und über die Sperrung des Durchgangs informiert worden, sowie einige Tage vorher noch einmal schriftlich. Im heutigen Ortstermin sei festgestellt worden, dass die Beschilderung zu verbessern ist, dies werde seitens der Verwaltung veranlasst. Weitere Maßnahmen seien nicht vorgesehen. Viele Bewohnerinnen und Bewohner anderer Wohngebiete seien in den letzten Jahren durch Baumaßnahmen beeinträchtigt gewesen und hätten Umwege in Kauf nehmen müssen. Im vorliegenden Fall seien keine besonderen Erschwernisse erkennbar, zudem sei nur eine vergleichsweise kleine Anzahl von Anwohnerinnen und Anwohnern betroffen.
Herr Voigt kann die Beschwerden nachvollziehen. Durch die Steigungen würden die erforderlichen Umwege als wesentlich schlimmer empfunden als wenn es nur um die Weite ginge. Wenn die Sperrung tatsächlich vier Jahre andauere und eine Wegeführung durch die Baustelle ausgeschlossen sei, müsse auf den ÖPNV zurückgegriffen werden. Die Buslinien müssten näher an die Wohnbebauung heran. Wenn vom Kuhlerkamp bis zur Sperrung keine normal großen Linienbusse eingesetzt werden könnten, dann müsse der Einsatz von kleineren Bussen oder Sammeltaxen geprüft werden. Herr Voigt schlägt vor, die heutige Beratung als 1. Lesung zu betrachten, damit die Fraktionen über alternative Vorschläge beraten könnten. Inzwischen könnte bei der HVG eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben werden, die in der nächsten Sitzung besprochen werden könnte.
Herr Hentschel unterstützt den Vorschlag von Herrn Voigt. Er hat sich andere Baustellen in NRW zum Vergleich angeschaut und festgestellt, dass es überall fußläufige Verbindungen gebe. Es sei nicht nachzuvollziehen, dass das hier nicht möglich sei und vier Jahre lang kein Durchgang geschaffen werden könne. Er möchte von der Verwaltung schriftlich bestätigt haben, dass kein Durchgang möglich ist.
Herr Andelija ist ebenfalls der Auffassung, dass die Beratung in die nächste Sitzung verschoben werden sollte und schlägt vor, auch den Einsatz von Shuttle-Bussen und Sammeltaxen prüfen zu lassen.
Frau Panzer kann die Situation der Anwohnerinnen und Anwohner, insbesondere der älteren und gehbehinderten, nachvollziehen.Es gebe bei der HVG auch kürzere Busse, die längere Pausen hätten. Eventuell könnten diese eingesetzt werden. Um die Zeit bis zur nächsten Sitzung zu verkürzen und aufgrund der Zuständigkeit des Ausschusses schlägt Frau Panzer eine Überweisung an den Umweltausschuss vor.
Herr Romberg kann die Bedenken gut verstehen und meint, die Bürgeranträge sollten keinesfalls für erledigt erklärt, sondern im Stadtentwicklungsausschuss weiter beraten werden. Großraumtaxen seien billiger als Linienbusse, auch diese Möglichkeit der Anbindung sollte geprüft werden. Zu bedenken sei, dass die Gartenwege in der dunklen Jahreszeit nicht zu benutzen seien und die Privatstraßen im Winterdienst nicht betreut würden.
Herr Arndt fragt nach, ob tatsächlich von einer die Bauzeit von vier Jahren ausgegangen werden müsse und ob es nicht möglich sei, je nach Baufortschritt Flächen auf dem Baufeld für Fußwege frei zu machen.
Herr Schwemin bestätigt noch einmal, dass die Verwaltung derzeit von einer Bauzeit von vier Jahren ausgehe. Verzögerungen seien nicht erkennbar. Während der Bauzeit könne das Baufeld nicht gekreuzt werden. Das sei gänzlich ausgeschlossen. Es gehe hier um eine Baustelle in einer Größenordnung von 68 Mio Euro, die fest einkalkuliert seien. Der Beschwerdeausschuss möge sich im Falle einer Verschiebung in einen anderen Ausschuss oder einer Vertagung konkret darauf verständigen, welche Punkte von der Verwaltung geprüft werden sollen. Hinsichtlich der Benutzung der Wege durch die Kleingartenanlage weist Herr Schwemin darauf hin, dass die Gefahren auf diesen Wegen bekannt sein müssten. Diese Wege gehörten nicht zur offiziellen Umleitungsstrecke. Ob die als Umleitung ausgewiesenen Straßen in die Straßenreinigungssatzung aufgenommen werden könnten, sei zu prüfen.
Herr Hentschel und Herr Ladwig sehen das Risiko für die Umleitung und Verkehrssicherung im Zuge von Baustellen beim Unternehmer, nicht beim Auftraggeber. Es sei nicht einzusehen, dass die Kosten für die Einrichtung und Sicherung einer Umleitungsstrecke aus dem städtischen Haushalt bezahlt und nicht aus den Baukosten beglichen werden sollen. Herr Ladwig wäre für eine Überweisung an den Stadtentwicklungsausschuss und den Umweltausschuss. Herr Hentschel stellt an den Antragsteller die Frage, wie sich die Situation an der Sedanstraße dargestellt habe.
Herr Knebel erläutert, dass an der Sedanstraße die Fußgängerführung nach Abbruch der dortigen Ennepebrücke und kurzzeitiger Sperrung durch einen Ersatzbau sichergestellt worden sei.
Herr Schwemin hält eine solche Lösung an der Plessenstraße für nicht möglich.
Herr Voigt wiederholt noch einmal seinen Antrag, die heutige Beratung als 1. Lesung anzusehen, da er eine nochmalige Überweisung an einen anderen Ausschuss für unbefriedigend hält, auch für die Bürgerinnen und Bürger. Die Hagener Straßenbahn solle alle Möglichkeiten des Einsatzes von Bussen prüfen.
Herr Ladwig möchte eine ergänzende rechtliche Prüfung mit der Fragestellung, ob die Kosten für eine alternative Wegeführung für Fußgänger oder ein zusätzliches ÖPNV- Angebot aus den Baukosten oder aus den städtischen Haushalt zu finanzieren sind.
Frau Timm-Bergs unterstützt den Überweisungsvorschlag an den Stadtentwicklungsausschuss und möchte ergänzend den Einsatz eines Anruf- Linientaxis geprüft haben.
Herr Romberg möchte zur nächsten Beratung greifbare Ergebnisse mit Darstellung der Finanzierungsmöglichkeiten vorgelegt haben. Er bleibt bei dem Vorschlag, alle hier genannten Prüfaufträge zusammen zu fassen und die Bürgeranträge an den Stadtentwicklungsausschuss und den Umweltausschuss zu überweisen. Herr Hentschel möchte auch an den Stadtentwicklungsausschuss und den Umweltausschuss überweisen und alle Vorschläge geprüft haben. Er erinnert noch einmal daran, dass er die Ausführungen der Verwaltung schriftlich haben möchte.
Herr Idel verweist bezüglich der Ausführungen der Verwaltung auf das zu erstellende Protokoll. Er führt aus, dass der Wunsch des Beschwerdeausschusses, sich weiter mit dieser Angelegenheit zu befassen, verständlich. Um kurzfristig zu konkreten Entscheidungen zu kommen, sei eine Vertagung jedoch nicht zielführend. Wenn eine Überweisung an einen Fachausschuss erfolgen solle, dann möge man sich auf einen einzigen Fachausschuss verständigen. Der Verwaltung müsse Zeit gelassen werden, die gestellten Fragen zu beantworten.
Herr Andelija, Frau Panzer und Frau Neuhaus würden diesem Vorschlag folgen, auch im Hinblick darauf, dass der Beschwerdeausschuss erst im November wieder zusammenkomme.
Herr Dr. Bücker fasst die Argumente und Vorschläge zusammen. Er stellt den Antrag, die Anregungen und Beschwerden an den Stadtentwicklungsausschuss zu überweisen. Sämtliche Anregungen und Fragen der heutigen Beratung sollen in dem Beschluss zusammengefasst und der Verwaltung und der HVG zugeleitet werden, mit dem Ziel, in der nächsten Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses hierzu Antworten zu erhalten.
Beschluss:
Die Anregungen/Beschwerden werden an den Stadtentwicklungsausschuss überwiesen, mit der Empfehlung, diese in der nächsten Sitzung zu beraten.
Der Ausschuss für Beschwerden, Anregungen, Bürgerdienste und Ordnungspartnerschaften bittet die Verwaltung, bis zur nächsten Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses folgende Fragen zu beantworten bzw. Sachverhalte zu prüfen:
- Ist während der Bauzeit der Bahnhofshinterfahrung im 2. Bauabschnitt eine Wegeführung durch das Baufeld tatsächlich während der gesamten Bauzeit von vier Jahren ausgeschlossen ?
- Falls dies nicht der Fall sein sollte, möge die Verwaltung prüfen, ob der Bauablauf so (um)gestaltet werden kann, dass entweder in einem bestimmten Zeitkorridor während der gesamten Maßnahme oder nach Abschluss der Arbeiten im unmittelbaren Umfeld der derzeitigen Sperrung eine Wegeführung für Fußgänger eingerichtet werden kann.
- Alternativ möge die Verwaltung prüfen bzw. durch die HVG prüfen lassen, ob während der Sperrung der Fußwegeverbindung zur Eckeseyer Straße eine ÖPNV- Verbindung von der Plessenstraße (Sperrung) bis zum Kuhlerkamp und zurück eingerichtet werden kann und welche Kosten hierfür anfallen würden.
- Dabei sollen folgende Varianten geprüft werden:
a) Einsatz kürzerer Linienbusse
b) Einsatz von Shuttle-Bussen
c) Einsatz von Sammeltaxen
d) Einsatz von Anruf-Linientaxen
Sollte die HVG weitere, hier nicht aufgeführte Möglichkeiten sehen, die Bewohnerinnen und Bewohner der Philippshöhe an den ÖPNV anzubinden, so mögen auch diese Möglichkeiten geprüft werden.
- Unabhängig davon, ob eine Anbindung an den ÖPNV in Frage kommt, soll geprüft werden, ob die Straßen, die jetzt als Ersatzstrecke für Fußgänger ausgewiesen sind, in den Straßenreinigungs- und Winterdienstplan für die Stadt Hagen aufgenommen werden können.
- Die Verwaltung möge in rechtlicher Hinsicht prüfen, ob die Kosten, die für die Einrichtung einer alternativen Wegeführung für Fußgänger oder für ein zusätzliches ÖPNV-Angebot entstehen, aus dem städtischen Haushalt oder aus den investiven Mitteln für den Bau der Bahnhofshinterfahrung finanziert werden müssen.
Die Ergebnisse sollen auch dem Ausschuss für Beschwerden, Anregungen, Bürgerdienste und Ordnungspartnerschaften in seiner nächsten Sitzung zur Kenntnis gegeben werden.
Anlagen zur Vorlage
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