02.09.2015 - 6.2 10. Landschaftsplan-Änderungsverfahren hier: Ei...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.2
- Gremium:
- Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
- Datum:
- Mi., 02.09.2015
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:07
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Uwe Wiemann
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Herr Wiemann vom Umweltamt informiert ausführlich mit eigenen Worten über den Inhalt der Vorlage. Mit dem Beschluss werde das Verfahren zunächst eingeleitet. Die Verwaltung werde versuchen, möglichst in derselben Ratssitzung, die Beschlüsse sowohl über die „Konzentrationszonen Windkraft“ als auch über die Änderung des Landschaftsplanes zu bekommen, um der Forderung des Regionalverbandes Ruhr nachkommen zu können.
Einzelne Fragen werden durch Herrn Wiemann ausführlich beantwortet.
Ferner teilt Herr Wiemann mit, dass die Ergebnisse der Artenschutzprüfung II am 15. Oktober zusammen mit den Gutachtern und der Bezirksregierung beraten und diskutiert werden. Aus den sich daraus ergebenen Konsequenzen könne später festgelegt werden, welche Flächen z. B. aufgrund des Artenschutzes möglicherweise herausfallen.
Herr Eiche äußert seinen Unmut über die massiven Eingriffe in Natur und Menschennähe. So verursache der Bau solcher Windkraftanlagen erheblichen Infrastrukturschaden.
Herr Wiemann führt dazu aus, dass die Auswirkungen auf Natur und Landschaft, die es sicher geben werde, im Flächennutzungsplanverfahren dargestellt werden. Aus Sicht einer Landschaftsbehörde sei dies aber das „kleinere Übel“ im Gegensatz zu der Komplettaufgabe des Landschaftsschutzes. Ferner dürfe man nicht vergessen, dass diese Anlagen so privilegiert seien wie ein Landwirt, der eine Scheune bauen möchte.
Herr Schulz erinnert daran, dass es sich hier nur um die Einleitung des Verfahrens handelt, welches auch am Ende abgelehnt werden könne. Darüber hinaus haben alle Bürger ausreichend Möglichkeiten Ihre Meinungen innerhalb des Verfahrens einfließen zu lassen.
Darüber hinaus gibt es keine weiteren Wortbeiträge.
