27.04.2004 - 8 Teiländerung Nr. 49 - Am Höing - zum Flächennut...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Gerbersmann begrüßt die Absicht hier in hervorragender Lage ein Wohngebiet aus zu weisen.  Er glaubt aber, dass wie schon in der Bezirksvertretung Mitte diskutiert worden sei eine freie Vermarktung des Grundstückes anstatt des Bauträgermodells sinnvoller wäre. Zum einen wäre dies aus Sicht der Stadt als Grundstückseigentümer aus wirtschaftlichen Gründen und unter städtebaulichen Aspekten wichtig. Dies sollte auch vom Ausschuss entsprechend beschlossen werden. Auch der Lärmschutz lässt sich sicherlich auf anderen Wegen lösen als über einen Bauträger.  

 

Frau Büdenbender will auch den von den Sportstätten ausgehenden Lärm beachtet wissen, was im weiteren Verfahren der Fall wäre und spricht sich für den Beschlussvorschlag der Verwaltung aus.

 

Herr Schädel weist darauf hin, dass dieses Grundstück auf Grund des Nebeneinanders von Sport und Wohnen nicht ganz unproblematisch sei. Zielsetzung sei gewesen, über einen Bauträger sowohl Lärmschutzgutachten als auch die Infrastruktur für diesen Bereich finanzieren zu lassen. Die Stadt sei kaum in der Lage, hierfür in Vorleistung zu treten.

 

Herr Oberste-Berghaus weist auf den Tenor der Beratung aus der Bezirksvertretung Mitte hin, die sich gegen einen Investorenwettbewerb ausgesprochen habe. Die Lärmproblematik solle im Satzungsverfahren geregelt werden.

 

Laut Herrn Dr. Ramrath sei in der Bezirksvertretung Mitte mit der Absicht hier individuelles Bauen zu zulassen  die politische Zielsetzung zum Ausdruck gebracht worden. Da die Umsetzung der Erschließung in diesem Falle schwierig sei, könnte evtl. hier eine Tochter der Stadt als Erschließungsträger für Straße und Kanal auftreten. Im Sinne der Grundstückserwerber könne hierdurch auch eine moderatere Rendite erzielt werden, als dies bei einem Bauträger der Fall wäre. Er erinnert nochmals daran, dass dies auch ein Grund war, warum die SEH in eine Anstalt des öffentlichen Rechtes umgewandelt worden sei.  

 

Auch Herr Thormählen spricht sich für eine bauträgerungebundene Bebauung aus.

 

Herr Asbeck schlägt vor, in den Beschluss zusätzlich auf zu nehmen, dass in diesem Bereich individuelles Bauen ermöglicht werden soll. Außerdem soll der Lärmschutz im Satzungsverfahren geklärt werden.

 

Herr Dr. Schmidt nimmt als Fazit aus der Beratung zweierlei für die Verwaltung im Zusammenhang mit der Lärmschutzproblematik und den Infrastrukturmaßnahmen mit, zum einen privatrechtliche Regelung in der Satzung und zum anderen die Planung von möglichen städtischen Infrastrukturmaßnahmen.

 

Gegen die von Herrn Asbeck vorgeschlagene Beschlussergänzung werden keine Bedenken erhoben.   

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Der Rat der Stadt beschließt für den im Lageplan aufgezeigten räumlichen Geltungsbereich die Teiländerung Nr. 49 – Am Höing – zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung, einzuleiten.

Der Lageplan mit dem aufgezeigten räumlichen Geltungsbereich liegt dem Rat vor.

 

Geltungsbereich:

 

Das Plangebiet umfasst den Bereich nördl. der Straße “Am Höing”, zwischen dem Sportplatz im Westen, der zum Gymnasium gehörenden Turnhalle im Norden und der an die Stichstraße angrenzenden Wohnbebauung im Osten.

 

Zusatz:

 

In diesem Bereich soll individuelles Bauen ermöglicht werden.

 

Die evtl. von den Sportstätten ausgehenden Lärmimmissionen sollen im Rahmen des laufenden Satzungsverfahrens

geklärt werden.

 

 

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 Einstimmig beschlossen

 

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