20.08.2015 - 4.2 Vorschlag der CDU-FraktionHier: Eskalationskonz...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.2
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 20.08.2015
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:10
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorschlag zur Tagesordnung
- Federführend:
- Fachbereich des Oberbürgermeisters
- Bearbeitung:
- Stefan Schirmer
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Oberbürgermeister Schulz verweist auf die Stellungnahme der Verwaltung sowie auf den Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion, welcher als Anlage 1 Gegenstand der Niederschrift ist.
Herr Röspel erläutert und begründet den Antrag der CDU-Fraktion. Das Risiko der Entdeckung der Schwarzarbeit sollte so hoch wie möglich gemacht werden. Hier werde eine Strategie benötigt. Er macht deutlich, dass der Antrag der CDU-Fraktion nicht darauf abziele, die Reinigungskraft oder den Rentner zu kriminalisieren, eine Denunziationszentrale für streitende Nachbarn zu öffnen oder zusätzliche oder überflüssige Kontrollen einzuführen. Die SPD-Fraktion habe sich diesem Antrag bereits angeschlossen. Er schlägt vor, dass eine weitere Fachberatung in der Kommission für Beteiligungen und Personal und im Sozialausschuss erfolgt.
Herr Gronwald führt aus, dass Hagen Aktiv diesen Vorschlag begrüße und vor zwei Jahren einen ähnlich lautenden Antrag eingebracht habe. Damals ging es in erster Linie um die Bekämpfung des Hartz-IV-Missbrauches. Hierfür wurde keine Mehrheit gefunden. Es wurde gesagt, dass die betreffenden Dienststellen keine eigenen Ermittlungen anstellen, sondern nur bekannt gewordene Fälle bearbeiten dürften. Vorher wurden durch Hagen-Aktiv umfangreiche Ermittlungen durchgeführt. In den umliegenden Städten und Gemeinden arbeiteten 8 bis 15 MitarbeiterInnen an diesen Problemen, in der Stadt Hagen dagegen nur eine halbe Stelle. Damals wurde dann der Vorschlag gemacht, dass aus den 5 vorhandenen Bedarfsprüfern 2 oder 3 probeweise umfunktioniert werden, damit bekannt gewordene Fälle ordentlich abgearbeitet werden können. Er spricht sich für eine Überweisung des Antrages in den Sozialausschuss aus. Bei einer Beratung im Sozialausschuss sollte der Antrag mit eingebracht werden, dass der gesamte Sozialleistungsmissbrauch und auch der Missbrauch von Hartz-IV mit beleuchtet wird.
Herr Oberbürgermeister Schulz weist auf die Stellungnahme der Verwaltung hin, die auch beinhalte, dass Stellen im Rahmen der Haushaltskonsolidierung in diesem Bereich eingespart werden mussten. In der Zielsetzung seien sich alle einig.
Herr Eiche erklärt, dass es sich bei diesem Thema um ein Kernthema der AfD-Fraktion handele. Man diskutiere über Fachwissen, welches von der Basis kommen müsse. Hoheitliche Aufgaben sollen von Privatermittlern erledigt werden, Bußgelder aus der Bundeskasse umgeleitet für Personalaufstockung herangezogen werden, Konzepte entwickelt werden, welche andere längst erarbeitet haben, verstärkte Kontrollen durchgeführt werden, ohne dass entsprechendes Personal hierfür zur Verfügung stehe. Die Antwort der Verwaltung führe richtig aus, dass es bei einigen der Vorschläge bereits an der Zuständigkeit scheitere. Er begrüßt es, dass das Thema jetzt erneut diskutiert und bearbeitet werde. Er appelliert an alle Fraktionen und Einzelmitglieder, dieses geforderte Eskalationskonzept selber zu erarbeiten und nicht an die Verwaltung zu verweisen. Es müsse in jeder Partei fachlich kompetente Mitglieder hierfür geben. Er hält es daher für sinnvoll, dieses Thema in einen Fachausschuss zu verweisen. Den Bürgerinnen und Bürgern bringe es nichts, wenn der Rat beschließe, dass das Sozialsystem durch verstärkte Kontrollen zu schützen sei, wenn dies aus Gründen des Personalmangels nicht möglich ist.
Herr Hentschel macht deutlich, dass alle gemeinsam an diesem Thema arbeiten sollten. Er könne den Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion nicht mittragen. Zahlen, Fakten und Aussagen seien in den Anträgen nicht vorhanden.
Frau Richter geht auf die Begründung des Ergänzungsantrages der SPD-Fraktion ein. Die Wortwahl bezüglich des Missbrauchs in den Sozialsystemen sei in diesen Zeiten, in dem große Schwierigkeiten bestehen, Flüchtlinge unterzubringen, sorgfältig zu prüfen. Hier werde die EU Freizügigkeit in Frage gestellt. Aus diesem Grund könne sie dem Ergänzungsantrag nicht zustimmen. Die Bekämpfung von Schwarzarbeit müsse verfolgt werden, hierfür sei es erforderlich, das Personal aufzustocken.
Frau Sauerwein begrüßt eine Verweisung in die Kommission für Beteiligungen und Personal und in den Sozialausschuss. Die Frage, ob die Personalfinanzierung möglich sei, müsse hier geklärt werden. In dem Ergänzungsantrag sei ihr die Vermengung mit EU-Zuwanderung aufgestoßen. Dies könne nicht miteinander verbunden werden. Bei der weiteren Beratung müsse genau definiert werden, was unter Schwarzarbeit zu verstehen sei und wer davon profitiere.
Herr König zitiert den Leitsatz von Kurt Schumacher: „Politik beginnt mit dem Betrachten der Wirklichkeit und leitet davon das Handeln ab.“ Wer sich die Wirklichkeit in Hagen anschaue, müsse feststellen, dass es viele Probleme gebe, auf die Antwort gegeben werden müsse. Hinsichtlich des Antrages und des Ergänzungsantrages sei die Stimmung in der Bevölkerung nicht nur positiv. Der SPD-Fraktion gehe es um einen ganzheitlichen Ansatz, bei dem diese Themen zusammen gehören. Man müsse behördenübergreifend tätig werden. Er spricht sich für eine Beratung in den Fachausschüssen aus.
Beschluss:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit dem Zoll, der Hagener Polizei und den Sozialleistungsträgern unter Hinzuziehung privater Ermittler bis zum April 2016 ein Eskalationskonzept zur Bekämpfung der Schwarzarbeit zu entwickeln. Das Konzept soll immer wieder unangekündigt kurzfristig aber zeitlich nicht eingegrenzt größtmöglichen Kontrolldruck aufbauen. Ziel des auf drei Jahre anzulegenden Eskalationskonzepts ist es, in nicht angekündigten zeitlich von außen nicht vorhersehbaren Fahndungs- und Kontrollwellen maximale Fahndungserfolge zu erzielen und dadurch das Abschreckungspotential zu erhöhen.
2. Die Sozialleistungsträger sollen sich organisatorisch und finanziell an dieser Maßnahme beteiligen, da es ja zuallererst die Einnahmesituation der Träger verbessert.
3. Einnahmen aus den Bußgeldern, soweit sie als Ordnungswidrigkeiten eingestuft werden, sollen zur dauerhaften Finanzierung des Konzepts herangezogen werden.
4. Da nachlassender Kontrolldruck erfahrungsgemäß dazu führt, dass die Schwarzarbeit „wieder Fahrt aufnimmt“, und bestimmte Formen der Schwarzarbeit nur durch langfristige Recherchen aufzudecken sind, sollen ein bis zwei Stellen dauerhaft mit Kontroll- und Rechercheaufgabe betraut werden.
5. Dazu ist ein flexibles Personalkonzept auch unter Hinzuziehung seriöser privater Ermittler zu entwickeln.
6. Alle Verträge im Zusammenhang mit diesem Konzept sind zunächst auf drei Jahre (vorläufiger Zeitrahmen des Projekts) zu befristen.
Anlagen zur Vorlage
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