18.06.2015 - 6.13.1 Stadthallenbetriebs GmbH 1. Änderung des Gesel...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr König geht davon aus, dass die Zahlen festgehalten werden, aber nicht die Verteilung der Aufsichtsratsplätze auf die Fraktionen.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz antwortet, dass es um die Gesamtzahl und die Begründung gehe. Ursprünglich bestand der Auftrag, nur die Einbringung des Arbeitnehmervertreters zu organisieren. Da es die Bereitschaft der Minderheitengesellschafter gab, auf einen zu verzichten, wäre dies auch auf anderem Wege möglich gewesen. Da Wünsche geäußert wurden, alle zu beteiligen, ergebe sich diese Zahl.

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Beschluss:

  1.    Der Rat der Stadt Hagen stimmt dem Gesellschaftsvertrag der Stadthallenbetriebs-GmbH Hagen (SHB) in der Fassung der Anlage 1 dieser Vorlage zu.

 

  1.    Der Rat der Stadt Hagen beauftragt die Verwaltung, das Anzeigeverfahren nach § 115 GO NRW bei der Bezirksregierung Arnsberg als Kommunalaufsicht durchzuführen.

 

a)     Die Besetzung des Aufsichtsrates, geregelt in § 8 (1) des Gesellschaftsvertrages, wird auf 13 stimmberechtigte Mitglieder erhöht.

1        Oberbürgermeister Erik O. Schulz

1HVG (Entsendung durch HVG)

1 Minderheitsgesellschafter (Wahl über Gesellschafterversammlung)

1        Betriebsrat HVG

2        SPD

2 CDU

1        ndnis 90 / Die Grünen

1        Hagen Aktiv

1        FDP

1        Linke

1        AfD

 

b)     Die Verwaltung wird beauftragt, nach Beschlussfassung im Rat die entsprechend notwendigen Änderungen im Gesellschaftervertrag vorzunehmen. Eine erneute Zustimmung des Rates zu diesen Anpassungen ist nicht erforderlich.

 

  1.    Der Rat der Stadt Hagen erteilt seine Zustimmung, dass die HVG in der Gesellschafterversammlung der SHB der Anpassung des Gesellschaftsvertrages der SHB zustimmt und dass die HVG und die SHB alle weiteren zur Umsetzung erforderlichen Erklärungen abgeben und Maßnahmen treffen.

 

  1.    Der Rat der Stadt Hagen erteilt seine Zustimmung zu sich vor der notariellen Beurkundung des Gesellschaftsvertrages der SHB möglicherweise noch ergebenden Anpassungen im Gesellschaftsvertrag, z.B. aus dem Anzeigeverfahren an die Kommunalaufsicht oder aus formellen Notwendigkeiten, sofern diese Anpassungen nicht wesentlicher Natur sind.

 

  1.    Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, alle zur Umsetzung des Beschlusses zu 1. bis 4. erforderlichen Erklärungen abzugeben und Maßnahmen zu treffen.

 

  1.    Der Rat der Stadt Hagen stimmt der Verschmelzung der Eventpark Hagen GmbH auf die Stadthallenbetriebs GmbH (SHB) zu.

 

  1.    Der Rat der Stadt Hagen erteilt seine Zustimmung, dass die HVG in der Gesellschafterversammlung der SHB der Verschmelzung zustimmt und dass die HVG und die SHB alle weiteren zur Umsetzung der Verschmelzung erforderlichen Erklärungen abgeben und Maßnahmen treffen.

 

  1.    Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, alle zur Umsetzung des Beschlusses zu 6. und 7. erforderlichen Erklärungen abzugeben und Maßnahmen zu treffen.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

x

Einstimmig beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage

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