16.06.2015 - 20 Verfahren nach der 4. BImSchV Errichtung und Be...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Reinke erfragt, ob die Vereinbarung mit der Enervie, dass das alte Umspannwerk nach Fertigstellung des Neuen zurück gebaut wird, in die Beschlussfassung aufgenommen werden sollte.

 

Herr Grothe führt dazu aus, dass es hier um einen rechtsförmlichen Beschluss handelt und die Ergänzung nicht berücksichtigt werden kann.

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Beschluss:

 

Das Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB zur Errichtung und zum Betrieb einer Elektroumspannanlage auf dem Grundstück  In den Wiesen 52 wird erteilt.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

X

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

16

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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