16.06.2015 - 23 Sicherung der Erschließung von Grundstücken im ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Reinke erfragt, ob die Anmerkung zu § 3 des Vertrages neu aufgenommen wurde.

 

Herr Dr. Ramrath regt eine Erweiterung des Beschlussvorschlages an.

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Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, zur Sicherung der Erschließung von Wohnbau-grundstücken im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 8/00 (526) - Vorhalle Süd / Steinbruch - mit der Hagener Erschließungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH (HEG) einen Erschließungsvertrag über die Herstellung der öffentlichen Erschließungsanlagen abzuschließen.

mtliche Kosten der Erschließung übernimmt der Erschließungsträger.

Realisierungszeitpunkt: Juli 2015

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Vertrag erst dann wirksam werden zu lassen, wenn die Anmerkung zu § 3 des Vertrages rechtlich geklärt ist.

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Abstimmungsergebnis:

 

 

X

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

16

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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Anlagen

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