10.06.2015 - 8.18 Eintragung in die Denkmalliste der Stadt Hagen ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Lohmann weist darauf hin, dass eine Beschlussfassung gesetzlich eigentlich nicht möglich aber so noch in der Hauptsatzung vorgesehen sei und lässt über eine so formulierte Kenntnisnahme der Maßnahme abstimmen.

 

Die Rechtslage wird von Frau Hammerschmidt bestätigt.

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte nimmt die Absicht der Verwaltung zur Kenntnis, den Hochbunker Bergstraße“, Bergstr. 98, Gemarkung Hagen, Flur 44, Flurstück 144 als Baudenkmal (§ 2 des Gesetzes zum Schutz und Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen, Denkmalschutzgesetz DSchG vom 11.03.1980, GV NRW S. 226, in der zur Zeit gültigen Fassung) in die Denkmalliste der Stadt Hagen einzutragen ( § 3 DSchG).

 

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Abstimmungsergebnis:

 

X

Zur Kenntnis genommen

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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