28.05.2015 - 6.1 Vorschlag der SPD-Fraktion:hier: Änderung der S...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Do., 28.05.2015
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:17
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorschlag zur Tagesordnung
- Federführend:
- Fachbereich des Oberbürgermeisters
- Bearbeitung:
- Stefan Schirmer
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Krippner äußert sein Unverständnis darüber, wie die Verwaltung und der Oberbürgermeister mit einem Ratsbeschluss umgegangen seien, der mehrheitlich beschlossen wurde. Man prüfe nicht, wie man ihn umsetzen könne, sondern man prüfe sofort, wie man ihn verhindern könne. Dies in einer Situation, in der viele Eltern nicht wissen würden, wie sie ihre Kinder unterbringen können. Der Rat hätte ein Zeichen setzen und den Eltern entgegenkommen wollen. In anderen Städten würde gar nicht über den 11. Streiktag diskutiert, sondern es solle direkt ab dem 1. Tag erstattet werden. Ein entsprechender Beschluss mit einem noch deutlicheren Zeichen an die Eltern soll fast einstimmig in Dortmund getroffen worden sein.
Er habe durch die Anfrage gerade erfahren, dass jeden Tag 13.000 € Personalkosten gespart würden. Das hätte man auch vorher im Stillen prüfen und so dem RP gegenübertreten können.
Herr Krippner zitiert aus Wuppertal: “Es freut uns für die betroffenen Eltern, dass die Kommunalaufsicht den Weg frei macht und Stärkungspaktkommunen wie Wuppertal nun doch in die Lage versetzt werden, die KiTa-Gebühren zu erstatten.“.
Er führt aus, dass man das alles ohne viel Theater und ohne den SPD-Antrag hätte machen können. Eine Satzungsänderung bräuchte es dazu nicht. Der Antrag würde nur der Klarstellung dienen; auf dem Kulanzweg hätte man das als Verwaltung auch so regeln können. Durch einen einfachen Ratsbeschluss könne eine Erstattung beschlossen werden, da dieser der Satzung nicht widerspreche.
Das sollte mit dem Antrag noch einmal deutlich klargestellt werden. Der Antrag könne auch zurückgezogen werden, da die Auffassung bestehe, dass mit gutem Willen auch eine Kulanzregelung möglich sei. So solle die Verwaltung vorgehen und eine familienfreundliche Regelung treffen.
Herr Oberbürgermeister Schulz schildert die Sicht der Verwaltung dazu und betont unter Bezugnahme auf Betitelungen in der Presse, dass die Verwaltung nicht „kreativ“, sondern nach Recht und Gesetz zu handeln habe.
Er glaube, dass die Bürger das mehrheitlich so auch erwarten würden.
Eine Erstattung könne natürlich stattfinden, wenn es dazu in der Satzung eine Ermächtigung gäbe. Die Hagener Satzung schreibe jedoch in § 3 Abs. 2 genau das Gegenteil vor, nämlich dass eine Erstattung von Elternbeiträgen bei Streik nicht stattfinde. Wenn man dies ändern wolle müsse die Satzung geändert werden.
Daher habe er im Ältestenrat den Vorschlag gemacht, für die nächste Ratssitzung die Punkte, die man sinnvoll beraten könne, einzubauen und zu versuchen, dass der Rat tatsächlich eine neue Satzung beschließt. Wenn darin eine Änderung eingebaut würde, die eine Erstattung im Streikfall ausdrücklich vorsehe, könne diese auch geleistet werden.
Herr Oberbürgermeister Schulz betont nochmals, dass die Verwaltung den Ratsbeschluss beanstanden musste. Auch die Bezirksregierung hätte deutlich gemacht: “Kommunen, deren Haushalt in Kraft ist, können über die Rückerstattung selbst entscheiden, wenn das einschlägige Satzungsrecht hierzu die Ermächtigung ausspricht.“. Eben diese Ermächtigung liege in der Satzung der Stadt Hagen ausdrücklich nicht vor, sodass auch kein Spielraum für kreative Anwendungen oder Kulanzregelungen bestehe.
Herr Reinke widerspricht Herrn Krippner. Es würde so getan, als würden in ganz NRW im Streikfall KiTa-Gebühren erstattet. Das sei nicht der Fall. Er verweist auf einen Artikel bei derwesten.de, wonach Städte wie Duisburg und Essen keine Beiträge erstatten werden oder noch nicht darüber entschieden sei.
Dann berichtet Herr Reinke von der JHA-Sitzung am Vortag, in der einige Eltern von ihren Sorgen und Nöten berichteten; die Beitragsrückerstattung sei da das geringste Problem gewesen.
Zur Beitragsgestaltung gebe es einen einstimmigen JHA-Beschluss und einen fast einstimmigen Beschluss des Schulausschusses. Er setze darauf, dass man dies in der nächsten Ratssitzung so umsetze.
Herr König ist der Auffassung, dass man die Angelegenheit in der Tat auf die Satzungsebene heben könne, dass es aber einen klaren politischen Beschluss gebe, nach dem der Rat wolle, dass die Eltern ab dem 11. Streiktag entlastet würden.
Der OB habe den Beschluss dann beanstandet, was schon eine einmalige Situation sei, die es so seines Erachtens in keiner anderen Stadt gegeben habe.
Der politische Wille hätte umgesetzt werden können, man habe entsprechende Vorschläge seitens der Verwaltung erwartet.
Er hält es nicht für zulässig, die Diskussion um die Neufassung der Satzung und die Staffelung der Elternbeiträge in Zusammenhang zu bringen mit der hoffentlich einmaligen Aktion zur Beitragserstattung.
Bezüglich des Streikes könne man unterschiedlicher Meinung darüber sein, wer der Verantwortliche dafür sei, dass er so lange dauert; es gebe offensichtlich wenig Bewegung bei den Streikbeteiligten. Für die Kommunen entwickele sich der Streik aufgrund eingesparter Mittel zum Beitrag zur Haushaltssanierung.
Man wolle den beitragszahlenden Eltern eine kleine, entgegenkommende Erstattung geben; die von ihnen jetzt aufzubringenden Kosten für die Unterbringung ihrer Kinder seien ein Vielfaches.
Es ginge darum, den politischen Willen des Rates umzusetzen. Sofern dafür die Satzungsänderung zwingend sei, solle sie vorgelegt werden.
Herr König appelliert an die Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich zu einigen, damit der Streik nicht weiter zu Lasten der Eltern und Kinder ausgetragen werde.
Herr Oberbürgermeister Schulz geht darauf ein und wiederholt, dass er genau diesen Vorschlag, eine entsprechende Vorlage für die nächste Ratssitzung zu machen, dem Ältestenrat unterbreitet habe.
Herr Strüwer wirft ein, dass der OB deutlich gemacht habe, dass die Satzung im Widerspruch zum Ratsbeschluss stehe. Er ist der Auffassung, dass man mit mehr Ruhe gemeinsam nach Lösungen suchen sollte. Ansonsten erlebe man ein Desaster wie in der letzten Ratssitzung, das alle gemeinsam zu verantworten haben. Die eindeutige Zielsetzung, Familien mit wenig Einkommen zu entlasten und die Einkommensschwelle von 17.000 auf 24.000 € heraufzusetzen, sei durch die Abstimmung nicht zum Tragen gekommen. Da müsse sich auch die SPD drüber ärgern, da es ein Punkt sei, der von dort in besonderer Weise in den JHA eingebracht worden sei.
Er trägt vor, dass die CDU auch bei dem Punkt, welcher der SPD besonders am Herzen liege, mitziehen würde, wenn die Angelegenheit juristisch klargestellt sei.
Er bittet gleichzeitig darum, die Einigung des JHA-Beschlusses in die Satzung zu transportieren und so zu einer Lösung zu kommen, die alle gemeinsam vertreten könnten und im Sinne der Hagener Familien sei.
Herr Strüwer bezieht sich auf einen Bericht bei derwesten.de, nach dem die Bürgermeisterin in Hattingen mit vielen Eltern konfrontiert gewesen sei, die sich nicht mehr in der Lage sahen, ihre Kinder unterzubringen. Sie hätte den Eltern angeboten, den Eltern eine in sich geschlossene Einrichtung zur Verfügung zu stellen, wenn die Eltern in der Lage seien, die Betreuung gemeinsam zu organisieren und dies auch versicherungstechnisch möglich sei.
Er fragt die Verwaltung, ob so eine Lösung auch in Hagen denkbar sei.
Frau Kaufmann berichtet, dass in der JHA-Sitzung am Vortag darüber diskutiert wurde, weitere Notgruppen zu öffnen, zumal der Hagener Süden besonders betroffen sei. Sie unterstreicht, dass die Eltern mitgeteilt hätten, dass die Frage der Rückerstattung für sie derzeit an letzter Stelle käme. Das Problem der Unterbringung sei drängender. Sie äußerte Verständnis für Eltern, die erwägen würden, ihre Kinder ab- und in einer konfessionellen Einrichtung anzumelden, da dort weniger gestreikt würde.
Gleichzeitig betont sie, dass die Stadt Hagen, zum Beispiel im Vergleich mit der Stadt Dortmund, diesbezüglich schon ein relativ gutes Angebot habe, das auch reichlich genutzt werde.
Herr Goldbach ergänzt, dass derzeit 160 Plätze in 3 Einrichtungen angeboten werden und dies bisher ausreichend war. Die Auslastung in den ersten beiden Streikwochen hätte 80 % betragen, inzwischen seien es 100 %. Deshalb habe man den Vorschlag, eine weitere Notgruppe zu eröffnen, aufgenommen und befinde sich in Gesprächen mit „verdi“, die noch nicht zum positiven Abschluss gekommen seien.
Bezüglich des Hattinger Modells würde er abraten. Dort sei wohl nur der haftungsrechtliche Aspekt bezüglich der Räumlichkeiten geklärt worden; dass es eine Klärung mit dem zuständigen Landesjugendamt und der Heimaufsicht gegeben habe, glaube er nicht.
Wenn dort Kinder betreut würden und deren Eltern nicht dabei seien erfordere dies eine Betriebserlaubnis. Man wolle in Hagen daher eher den Weg gehen, die Notgruppenplätze auszuweiten.
Herr Hentschel kann nachvollziehen, dass die Eltern über den Streik nicht erfreut sind, plädiert aber für die Streikenden. Bezüglich der aufgestellten Forderungen sei ihnen vor Jahren zugesichert worden, dass darüber noch gesprochen werde; die Arbeitgeberseite habe sich da aber nicht dran gehalten. Man sollte den Streik unterstützen, auch wenn es einigen Eltern wehtue.
Den Antrag der SPD, der auf die Tagesordnung der Ratssitzung gehöre, in Verbindung mit der abgelehnten Beschlussvorlage zu bringen, sei nicht akzeptabel. Mit der Ablehnung müssten die Verwaltung und die CDU leben. Es dürfe nicht sein, dass man sich auf Kosten der Gewerkschaften, die das Streikgeld zahlt, bereichere.
Herr Panzer geht davon aus, dass weitgehend Einigkeit besteht.
Dem OB stimmt er hinsichtlich der Beanstandung des Ratsbeschlusses zu.
Im Ältestenrat hätte es eine Verständigung darauf gegeben, dass eine Vorlage gemacht werden solle, mit der die Satzung rückwirkend geändert würde.
Man sei doch auf einem guten Weg und sollte die Diskussion jetzt abschließen.
Herr Eiche schließt sich dem an und ist der Auffassung, dass die beiden großen Parteien aufeinander zugehen müssten.
Auch aus seiner Sicht könne man keine Beiträge nehmen, wenn man keine Leistung erbringe, aber das müsse in eine „satzungsmäßige Gussform“ gebracht werden, worüber sich ja eigentlich alle einig seien.
Er hege jedoch Zweifel daran, dass die Satzung rückwirkend geändert werden könne.
Herr Oberbürgermeister Schulz erklärt dazu, dass eine rückwirkende Satzungsänderung durchaus ins Auge gefasst werden könne, da die Änderung für die Beitragszahler eine begünstigende Wirkung hätte.
Frau Öcal ist der Auffassung, dass es nicht darum gehe, den Streik zu bewerten und drückt gegenüber Herrn Goldbach die Freude der SPD-Fraktion darüber aus, dass die Verwaltung versuche, die Auswirkungen des Streikes für die Eltern möglichst gering zu halten.
Bezogen auf den Antrag der SPD-Fraktion hält sie es für richtig, dass der OB den Vorschlag auf rückwirkende Satzungsänderung im Ältestenrat aufgenommen habe.
Sie freue sich über den breiten Konsens und darüber, dass entgegen der ursprünglichen Abstimmungsergebnisse nun auch die CDU eine Rückerstattung mittragen würde.
Frau Öcal plädiert dafür, über den vorliegenden Antrag abzustimmen, da es um die Satzungsänderung zu § 3 gehe und dies zur Überzeugung der Fraktion inhaltlich nichts mit den „Jugendhilfe-Kompromissen“ zu tun habe.
Es stünde nichts dagegen, jetzt vorberatend im HFA abzustimmen und in der nächsten Ratssitzung den Beschluss von der Wirkung zu ändern. Es bestünde dann auch keine Notwendigkeit mehr, den Ratsbeschluss aufzuheben und alle wären im Sinne der Elternschaft zufrieden.
Herr Goldbach würde gerne den Auftrag mitnehmen, einen Vorschlag zur Formulierung zu machen, da sich die Elternbeitragssatzung auf alle KiTas in Hagen beziehe, nicht nur auf die kommunalen. Bei der vorliegenden Formulierung müsste die Stadt Hagen auch erstatten, wenn die KiTas anderer Träger bestreikt würden.
Herr Oberbürgermeister Schulz unterstützt den Wunsch von Herrn Goldbach.
Frau Helling-Plahr stellt fest, dass Beiträge gezahlt werden, damit man eine Chance hat, eine Leistung in Anspruch zu nehmen. Das sei hier nicht so; eine Rückerstattung sei also natürlich. Da Hagen eine Stärkungspaktkommune ist, sei eine Rückerstattung nicht so einfach, weil es sich um eine freiwillige Leistung handele. Es müsse daher zunächst sichergestellt sein, dass die Rückzahlung kompensiert würde. In der letzten Ratssitzung sei dies aus Sicht der FDP noch nicht sichergestellt gewesen bzw. es hätte keine Informationen gegeben, sodass es seitens der FDP nicht beurteilt werden konnte.
Sie fand den Beschluss damals übereilt.
Da die Informationen nun vorliegen spräche jetzt nichts dagegen, in Ruhe einen Satzungsänderungsvorschlag zu erarbeiten; sie würde aber darum bitten, dass die Regelung auch für die Zukunft vorsehe, dass die Rückerstattung die Einsparung nicht überschreiten könne.
Herr Oberbürgermeister Schulz hält dies für selbstverständlich, da man die Satzungsänderung sonst nicht genehmigungsfähig hinbekommen würde.
Herr König wendet sich an Herrn Strüwer und weist darauf hin, dass die SPD der neuen Beitragsstaffel zugestimmt und sie auch zur Abstimmung gebracht habe. Auch wegen der CDU-Stimmen habe man dafür keine Mehrheit bekommen.
Sofern dies bei der nächsten Ratssitzung korrigiert werden könne, wäre die SPD dabei.
An Frau Helling-Plahr gewandt blickt Herr König auf die letzte Ratssitzung zurück, in der Herr Thielmann sich mit Vehemenz gegen die Erstattung der Beiträge bei Streiktagen ausgesprochen habe, und äußert seine Verwunderung darüber, welche Position sie jetzt angesichts der Presse neu entwickelt habe.
Gegenüber Herrn Panzer stellt er heraus, dass die SPD nach dem Ratsbeschluss erwartet habe, dass der OB die notwendigen Verwaltungsarbeiten einleite und einen entsprechenden Satzungsbeschluss vorlege. Der OB habe aber beanstandet und es müsse jetzt ein Antrag eingebracht werden, dass die Satzung geändert wird.
Es wäre einfacher gewesen, wenn der OB dem politischen Willen des Rates entsprochen hätte.
Herr Oberbürgermeister Schulz entgegnet, dass es Dinge gebe, die nicht dadurch wahrer würden, indem man sie ständig wiederhole. In der Einladung zum Ältestenrat laute TOP 1 “Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen - Weiteres Vorgehen -“. Die Einladung wurde am 20.05. versendet; vom selben Tag datiere der SPD-Antrag.
Manchmal gäbe es gute Ideen, die von unterschiedlichen Seiten betrachtet würden. Seine Sicht sei es, die Änderung umzusetzen, ohne „kreativ“ zu sein und damit gleichzeitig gegen Recht und Gesetz zu verstoßen. Es wäre vollkommen klar gewesen, dass der Ratsbeschluss zu beanstanden sei. Sein Vorschlag für die TO des Ältestenrates hätte daher die weitere Vorgehensweise vorgesehen.
Herr Schmidt plädiert dafür, die Diskussion über die Satzungsänderung, die bei der letzten Ratssitzung nicht verabschiedet werden konnte, nicht mit der besonderen Situation des Streiks zu verquicken. Hier sollte kurzfristig geholfen werden. Man sollte sowohl als Stadt als auch als Politik bemüht sein, Gerechtigkeit herzustellen. Man sollte als Stadt von diesem Streik nicht unbotmäßig profitieren.
Bezogen auf das von Herrn Reinke gesagte, dass die Beiträge bei den Eltern das geringste Problem seien, teilt er mit, dass ihn empörte Meldungen von Eltern erreicht haben, die bereits eine Beitragserstattung ab dem 1. Streiktag erwarten.
Man sollte die Weichen dafür stellen, dass zumindest ab dem 11. Streiktag erstattet werde und die Diskussion um die allgemeine Satzungsänderung in Ruhe führen.
Herr Hentschel gibt zunächst dem OB dahingehend Recht, dass der Ratsbeschluss beanstandet werden musste.
Bei ihm sei es so angekommen, dass es keinen Allgemeinkonsens gebe, sondern dass es im Moment darum gehe, dass man entweder über die letzte Ratsvorlage nochmals gemeinsam mit dem SPD-Antrag beschließe und dazu den abgelehnten Beschlussvorschlag noch einmal öffne oder dass man gar keine Vorlage mehr diskutiere. Das wäre aus seiner Sicht seiner Fraktion ein undemokratisches Verhalten. Über den vorliegenden SPD-Antrag könne man gerne abstimmen, aber der im Rat abgelehnte Beschlussvorschlag hätte auf der nächsten TO nichts zu suchen.
Herr Krippner ist der Auffassung, dass das Herbeizitieren der Tagesordnung des Ältestenrates dafür, dass man darüber die Satzungsänderung, die die SPD-Fraktion vorgeschlagen habe, über Rückerstattung im Streikfall diskutiere, ins Tal der Legenden gehöre.
Man hätte eher das Problem gehabt, wie man den Punkt mit den nicht erhobenen Beiträgen bei allen Einrichtungen am geschicktesten wieder auf die TO im Rat bekomme. Darum wäre es in der Einladung zum Ältestenrat gegangen und so wäre laut seinem Geschäftsführer auch die Kommunikation gewesen.
Zum Antrag habe man ja alle Zustimmungen und könne nun dem Rat die Empfehlung geben, dass der HFA so entschieden habe.
Herr Reinke hält als Vorsitzender des JHA bezüglich der Satzungsänderung die Vorberatung im JHA für nötig und empfiehlt, eine entsprechende Beratungsfolge vorzusehen.
Herr Oberbürgermeister Schulz informiert darüber, dass nach Auskunft des Rechtsamtes die Vorberatung im JHA nicht verpflichtend sei.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
220 kB
|
