02.11.2005 - 2 Evolutionspark Hagen, Entwicklungsbereichhier: ...

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Wortprotokoll

Herr Jörg informiert, man habe sich in den Vorbesprechungen der Fraktionen geeinigt, den Tagesordnungspunkt “Evolutionspark Hagen” heute nur ganz kurz anzusprechen und nur die vorbereitenden Maßnahmen zu beschließen.

 

Frau Hobein werde selbstverständlich den Fraktionen jederzeit für weitere Ausführungen zur Verfügung stehen.

 

Herr Fritzsche möchte Näheres zu den in der Vorlage angesprochenen Einnahmen wissen.

 

Herr Hauck antwortet, man habe die Chance, eine öffentliche Förderung zu erreichen und sei im Gespräch mit Arnsberg, um einen entsprechenden Landesanteil zu bekommen.

 

Herr Hartmann wendet sich an Frau Hobein und möchte Sie in die Fraktion einladen, da man noch einige Fragen habe.

 

Herr Fritzsche möchte wissen, warum man in der Beratungsfolge nicht auch den Umweltausschuss beteiligt habe.

 

Frau Hobein sagt zu, dass alle zuständigen Ausschüsse selbstverständlich eingebunden werden sollen. Zum jetzigen Zeitpunkt sei es jedoch verfrüht, wenn die Entwicklungen weiter gediehen seien, werde auch der Umweltausschuss beteiligt. Wahrscheinlich sei das in der ersten Hälfte des Jahres 2006 der Fall.

 

 

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Beschluss:

a)       Der Rat beschließt die Vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 165 Abs. 4 Baugesetzbuch für den Entwicklungsbereich “Evolutionspark Hagen”

 

b)       Das Gebiet besteht aus den zwei Teilbereichen Werdringen/Brockhausen und Bathey/Hengstey, Böhfeld, die durch die Fläche des Wasserwerkes Hengstey verbunden sind.

 

Grenzen des Gebietes

 

Westliche und nördliche Grenze:

Hagener Stadtgrenze durch den Harkortsee, die Ruhr und den Hengsteysee von der Weststraße bis zur Dortmunder Straße

 

Südliche Grenze:

Weststraße vom Harkortsee bis zum Bahnhof Hagen-Vorhalle

Nördlich entlang des Bahnhofs Hagen-Vorhalle,

Bahnlinie Hagen nach Dortmund bis Wasserwerk Hengstey

In östlicher Richtung bis zur westlichen Bebauung der Niedernhofstraße (Niedernhofstr. 29)

 

Östlich:

Westlich der Bebauung Niedernhofstr. 29 bis Niedernhofstr. 45, entlang der Niedernhofstraße bis zur Hausnummer 90, danach Linie, die ca. 200 m östlich parallel zur Niedernhofstraße und danach bis zur Hengsteyer Straße ca. 100 m südlich parallel zur A 1 verläuft

A 1 bis Autobahnanschlussstelle Hagen-Nord

Dortmunder Straße bis zur Stadtgrenze Hagen

 

Die genauen Grenzen sind im beigefügten Plan dargestellt.

 

c)       Die Verwaltung wird beauftragt, einen Förderantrag zu stellen für die vorbereitenden

Untersuchungen , einen Zeit- und Maßnahmeplan aufzustellen, die Finanzierung der Eigenmittel zu sichern und die Untersuchungen durchzuführen.

 

d)       Das Ergebnis ist dem Rat in der Sitzung Dezember 2006 mit dem Entwurf der

Satzung für den Entwicklungsbereich vorzustellen.

 

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Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

 

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