19.05.2015 - 3 Eckpunkte für die örtliche Planung nach dem Alt...

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Wortprotokoll

Frau Gleiß trägt die Eckpunkte für die örtliche Planung der Angebote für ältere und pflegebedürftige Menschen im Sinne des Alten- und Pflegegesetzes Nordrhein-Westfalen- APG-NRW- vor. Wesentliches Instrument der örtlichen Planung ist dabei die verbindliche Bedarfsplanung für zusätzliche teil- und vollstationäre Einrichtungen, die in der neu einzurichtenden Konferenz Alter- und Pflege beraten wird. Des Weiteren erläutert Frau Gleiß die Kompetenzen der Konferenz Alter und Pflege sowie das weitere Vorgehen und den zeitlichen Ablauf der Bedarfsplanung.

 

Frau Sauerwein weist auf die parallelen zur Pflegekonferenz hin. An der anschließenden Diskussion zum Beschlussverfahren beteiligen sich die Herren Ludwig, Breddermann und Goldbach.

 

 

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Frau Gleiß trägt die Eckpunkte für die örtliche Planung der Angebote für ältere und pflegebedürftige Menschen im Sinne des Alten- und Pflegegesetzes Nordrhein-Westfalen- APG-NRW- vor. Wesentliches Instrument der örtlichen Planung ist dabei die verbindliche Bedarfsplanung für zusätzliche teil- und vollstationäre Einrichtungen, die in der neu einzurichtenden Konferenz Alter- und Pflege beraten wird.