19.10.2005 - 7.4 Widmung der Bahnstraße zwischen der Stennertstr...

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Wortprotokoll

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Hohenlimburg beschließt gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV NRW S. 1028/SGV NRW 91; ber. in GV NRW S. 355), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.12.2003 (GV NRW S. 766), die Widmung der Bahnstraße zwischen der Stennertstraße und der Mühlenbergstraße einschließlich der Stichstraße zwischen dem Parkhaus und dem Bahnhofsgebäude.

 

Die Verkehrsflächen umfassen das Grundstück Gemarkung Hohenlimburg Flur 9 Flurstücke 478, 482; Flur 17 Flurstücke 58, 142, 143, 391, 392, 393, 396, 400, 403, 409, 413, 418, 421, 428, 435, 440, 444, 447, 449, 450, 454, 462 teilweise, 464, 466, 470, 550 teilweise; Flur 18 Flurstücke 305, 307, 313 teilweise, 316, 352 teilweise, 381, 385 teilweise, 394 teilweise, 404 teilweise.

 

Die Verkehrsflächen erhalten die Eigenschaft von Gemeindestraßen gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 StrWG NRW und werden der Straßenuntergruppe nach § 3 Abs. 4 Nr. 1 StrWG NRW zugeordnet.

 

Die Verkehrsflächen dienen dem Gemeingebrauch; sie sind in dem im Sitzungssaal aufgehängten Lageplan gelb angelegt und rot umrandet.

 

Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

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Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 Zur Kenntnis genommen

 

      

 

Dafür:

      

Dagegen:

      

Enthaltungen: