07.05.2015 - 4.2 Vorschlag der SPD-FraktionHier: Situation Enervie

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr König erklärt, dass es eine optimistische Formulierung sei, die Situation der Enervie als fünf vor zwölf zu bezeichnen. Deshalb sei es heute weder der richtige Ort, noch die richtige Zeit dafür, um über Verantwortung, Ursachen, Krisenmanagement und angemessene Politikbeteiligung zu diskutieren. Dies müsse nachgearbeitet werden. Vielmehr müsse es heute darum gehen, gemeinsam zu einer neuen Position zu kommen. Im Haupt- und Finanzausschuss (HFA) hat man sich darauf verständigt, einen gemeinsamen Entwurf für die heutige Ratssitzung zu entwickeln. Dieser Entwurf lag am Montag, den 04. Mai 2015 allen Fraktionen vor. Außer die FDP haben alle anderen Zustimmung signalisiert. Das Ziel der breiten Mehrheit wurde als realistisch angesehen. Mittwoch Abend wurde er von Herrn Dr. Ramrath darüber informiert, dass der Oberbürgermeister und der Kämmerer Änderungsbedarfe hätten, welche mit den Fraktionen abgestimmt seien. Der neue Text sollte ihm zur Kenntnis zugehen. Dieses Vorgehen könne er nicht verstehen. Der Versuch eines gemeinsamen Antrages sei damit gescheitert und die Basis für einen gemeinsamen Weg bewusst zerstört worden. Zu den Inhalten des neuen Beschlussvorschlages der Fraktionen CDU, Bündnis 90 / Die Grünen und FDP gebe es aus seiner Sicht weitere Bedenken. Hinsichtlich der Dividendenausschüttung werde auf klare Zielvorgaben verzichtet. Man unterwerfe sich dem Bankendiktat.  Die Sicherung der Arbeitnehmerposition werde geschwächt. Gegen den weiteren Einfluss von Remondis werde sich nicht genügend gewehrt. Alternative Lösungen, wie z. B. kommunale Lösungen (WBH) werden geschwächt. Ein erneuter Prüfauftrag für die Überprüfung des Wassernetzes werde erteilt. Dieser Prüfauftrag sei bereits im September 2014 beschlossen worden. Heute gehe es darum, Eckpunkte für die Neuausrichtung der Enervie zu formulieren. Es gehe um die Sicherung der Enervie und um die Sicherung der Arbeitsplätze. Es gehe um den kommunalen Einfluss der Energieversorgung sowie um die Sicherung des Nahverkehrs und der Bäderlandschaft. Die Dividendenfähigkeit der Enervie sei neben dem Erhalt der Enervie ein gleichwertiges Ziel. Er könne sich nicht vorstellen, was eine Kompensation für die fehlende Dividende für die HVG und deren Mitarbeiter, für den Haushalt der Stadt und für die Bürgerinnen und Bürger zu bedeuten hat. Dass Bäder geschlossen, der Nahverkehr weiter abgebaut und die Finanzierung durch zusätzliche Steueranhebungen finanziert werden müsse, könnte nicht das Ziel sein.

Es müsse gelingen, wie in dem Beschlussvorschlag der Fraktionen SPD, Die Linke und AfD sowie der Einzelvertreter der Piraten Hagen und Bürger für Hohenlimburg beschrieben, das Unternehmen Enervie zu sichern und die Dividendenfähigkeit zu gewährleisten.

 

Herr Hentschel kann nicht nachvollziehen, warum es nicht gelingen konnte, einen gemeinsamen Beschluss zu erarbeiten und begründet, warum die Fraktion Die Linke sich dem Beschlussvorschlag der SPD-Fraktion angeschlossen hat.

 

Herr Dr. Ramrath lässt die Kritik von Herrn König unkommentiert. Wie im HFA vereinbart, habe er versucht, durch Vorklärung anhand des SPD-Antrages Kompromisslinien herauszufinden, um eine erweiterte Beschlussmöglichkeit zu erreichen. In dem gebildeten Arbeitskreis wurden in vielen Punkten Annäherungen und Schnittmengen erzielt. Am Mittwoch ist unter dem Eindruck der am Dienstag stattgefundenen Konsortialratssitzung, in der ausführlich über die Bankengespräche und den Brief des Vorstandes der Enervie über diese Bankengespräche diskutiert worden ist, neu thematisiert worden, dass unter diesem Aspekt alles vermieden werden müsse, was das Stillhalteabkommen, welches mit den Banken für die bevorstehende Zeit zu treffen ist, gefährden könnte. Dass dies an dem einen oder anderem Punkt ein neues Nachdenken ausgelöst habe, sei nachvollziehbar. Das eigentlich Entscheidende sei das uneingeschränkte Bekenntnis der Stadt Hagen als Hauptaktionär eines Unternehmens, welches sich momentan in einer schwierigen Lage befindet. Das Unternehmen müsse gestärkt und auf einen Weg der Restrukturierung gebracht werden, um zukünftig dem Unternehmen zu der Fähigkeit zu verhelfen, seine Beiträge in der Region zu leisten. Im Vorspann des Beschlussvorschlages der CDU, Bündnis 90 / Die Grünen und FDP wurde ergänzt, dass sich alle maßgeblichen Gruppen aufgefordert sehen, sich an diesem Gesundungsweg zu beteiligen. Dies betreffe das Management, aber auch die aktive Belegschaft des Unternehmens, die nicht von „Sozialplan“ und „Ausscheiden“ betroffen ist, sondern die auch in Zukunft gute und zukunftsfähige Arbeitsplätze behalten werde. Dies gelte auch für die Banken und andere langfristige Geschäftspartner der Enervie, die alle in der Verantwortung stehen. Zu den einzelnen Eckpunkten wurde als oberstes Ziel erklärt, dass der Jahresabschluss 2014, die mittelfristige Finanzplanung und die Liquiditätsplanung als Eckpfeiler des Prozesses nach vorne gestellt werden müssen. Diese Aufgaben erfordern einen Konsens mit den Banken. In dem schwierigen Bankenprozess müsse vermieden werden, dass Fehler oder Festlegungen getroffen werden, die das Stilhalteabkommen mit den Banken gefährden. Die Dividendenfähigkeit, welche ein hohes Ziel ist, sollte deshalb nicht auf ein bestimmtes Jahr festgelegt werden. Er hofft, dass durch eine Erhöhung der Ertragskraft der Enervie durch die vorgesehene Umstrukturierung auch möglichst zeitnah die Möglichkeit erreicht werde, wieder zu Ausschüttungen zu kommen.

 

Herr Röspel weist die Kritik der SPD-Fraktion und der Fraktion Die Linke zurück. Seit Montag sei in der Runde der Fraktionsvorsitzenden bekannt, dass vor dem Hintergrund der laufenden Gespräche mit Unternehmensberatern, Banken und Wirtschaftsprüfern eine besondere Situation bei Enervie herrsche. Aus diesem Grund haben sich die Fraktionen am Mittwoch noch einmal zusammengesetzt, nach dem der Arbeitskreis am Dienstag gearbeitet habe. An dem gemeinsamen Papier wurden leichte Korrekturen vorgenommen, da es ein gemeinsames eindeutiges Bekenntnis aller Fraktionen im Rat für die Enervie geben müsse. Er bietet an, über ein gemeinsames Papier zu reden und erhofft sich keine streitige Abstimmung.

 

Herr Riechel macht deutlich, dass der Rat aufgefordert sei, mit breiter Mehrheit zu beschließen. Dieses Signal müsse an Enervie und deren Mitarbeiter, Geschäftspartner und Banken gegeben werden. Die Grundlagen seien von Herrn König und Herrn Dr. Ramrath erarbeitet worden. Andere Fraktionen haben Änderungen eingebracht, die teilweise berücksichtigt werden konnten und teilweise auch nicht. 90 % der beiden Beschlussvorschläge seien deckungsgleich. Alle müssten hierbei aufeinander zugehen können. Es wäre schade, wenn beide Anträge nebeneinander abgestimmt werden müssten, wenn 90 % deckungsgleich sind.

 

Herr Schmidt erläutert, dass er nach der Arbeitsgruppe am Dienstag sehr erfreut darüber war, dass es eine gute Zusammenarbeit gab. Man war sehr bemüht, ein gemeinsames Papier zu erstellen. Dass der gemeinsam erarbeitete Beschlussvorschlag verbessert werden soll, könne er nicht nachvollziehen. Hinsichtlich der Dividendenfähigkeit ist er der Meinung, dass dies kurzfristig geschehen müsse. Der Beschlussvorschlag von SPD, Die Linke, AfD, Piraten Hagen und Bürger für Hohenlimburg sei der Weitergehende. Darin seien klare Vorgaben enthalten.

 

Herr Thielmann führt aus, dass beide Beschlussvorschläge in den wichtigsten Teilen deckungsgleich seien. Der erste Teil der Beschlussvorschläge sollte daher gemeinsam beschlossen werden. Für die Punkte 1. bis 7. könne eine getrennte Beschlussfassung erfolgen. Hierbei seien die Punkte des Beschlussvorschlages der Fraktionen CDU, Bündnis 90 / Die Grünen und FDP zu favorisieren.

 

Herr König macht deutlich, dass der Ablauf bis Dienstag genauso erfolgt sei, wie es verabredet war. Wenn es aufgrund der Diskussionen im Konsortialrat Handlungsbedarf des gemeinsam erarbeiteten Papieres gegeben habe, warum habe man dann nicht die Arbeitsgruppe, welche den gemeinsamen Text erarbeitet habe, informiert, um eine Gemeinsamkeit zu erreichen. Beide Anträge enthalten inhaltliche Unterschiede. Bezüglich der Dividendenfähigkeit sei nicht nur die Jahreszahl herausgenommen worden, sondern unter Ziff. 2 der Satz „Ein Dividendenverzicht für einen mehrjährigen Zeitraum ist kein geeigneter Baustein und ist zu vermeiden“. Es müssen Lösungsmöglichkeiten entwickelt werden, die die Enervie sichern, aber auch die HVG unterstützen.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz erklärt, dass die Beschlussvorschläge unter  Ziff. 1 bis zum Text auf Seite 2 „Wiederherstellung der Dividendenfähigkeit ist ein gleichwertiges Ziel“,  wortidentisch sind und schlägt vor, diesen Bereich gemeinsam abstimmen zu lassen. Über die strittigen Punkte könnte im Anschluss daran einzeln abgestimmt werden.

 

Herr Hentschel erläutert, dass der gefundene Kompromiss nicht mehr bestehe. Man müsse sich darauf verlassen können, dass man sich nach einem gemeinsam erarbeiteten Beschlussvorschlag auch daran halte. Dies sei nicht der Fall.

 

Herr Röspel regt eine Sitzungsunterbrechung an, damit im Ältestenrat eine gemeinsame Lösung gefunden werden kann.

 

Herr Krippner merkt an, dass die Diskussionsverläufe sich inzwischen wiederholen.

 

Herr Dr. Bücker macht darauf aufmerksam, dass die Fraktion Hagen-Aktiv sich im Vorfeld keinem der beiden Beschlussvorschläge angeschlossen hat. Er möchte dem moderateren Vorschlag zustimmen.

 

Frau Helling-Plahr stellt einen Geschäftsordnungsantrag nach § 15 Abs. 2 c) auf Abschluss der Aussprache und sofortige Abstimmung der vorliegenden Anträge.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz gibt Herrn Eiche Gelegenheit zu sprechen, da die AfD-Fraktion noch keinen Wortbeitrag zu diesem Thema abgegeben hat.

 

Herr Eiche macht deutlich, dass die Daseinsvorsorge kommunal gesichert werden müsse. Der Antrag der SPD, die Linke., AfD, Piraten Hagen und Bürger für Hohenlimburg sei konkreter gefasst und sollte zuerst abgestimmt werden.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz appelliert an die Antragsteller beider Beschlussvorschläge und fragt, ob eine gemeinsame Abstimmung über den wortgleichen Text in der Präambel erfolgen könne.

 

Man ist sich darüber einig, dass eine gemeinsame Abstimmung nicht erfolgen solle.

 

Der Antrag auf Abschluss der Aussprache wurde mit Mehrheit beschlossen.

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Beschlussvorschlag der Fraktionen SPD, Die Linke. und AfD
sowie der Einzelvertreter Piraten Hagen und Bürger für Hohenlimburg

Der Rat der  Stadt Hagen bekräftigt sein uneingeschränktes Bekenntnis zum Unternehmen ENERVIE als wichtige Säule der Energie- und Wasserversorgung

der Bevölkerung.

 

Darüber hinaus hat in der Vergangenheit die ENERVIE aufgrund ihrer Wirtschaftskraft durch ihre Dividendenzahlungen einen entscheidenden Beitrag zur Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs und der Schwimmbäder in Hagen geleistet.

 

Damit bildet die ENERVIE das Fundament der öffentlichen Daseinsvorsorge in Hagen.

 

Eine zukunftsfähige ENERVIE ist daher sowohl für die betroffenen Mitarbeiter/-innen der ENERVIE als auch für die Stadt Hagen sowie ihrer  alltäglich von den Bürgern/-innen genutzten städtischen Infrastruktur unverzichtbar.

 

Die Bedeutung der Dividendenfähigkeit der Enervie für den HVG Konzern und den städtischen Haushalt hat der Regierungspräsident in seiner Genehmigung zur Fortschreibung des Haushaltssanierungsplanes vom 2. Februar 2015 deutlich gemacht,

 

Zitat

Auszug VErfügung RPA Haushalt 2015 Enervie

 

Angesichts dieser gesamtstädtischen Bedeutung des Unternehmens ist es erforderlich, dass der Hauptaktionär des Unternehmens, die Stadt Hagen, sich in dem notwendigen Stabilisierungskurs eindeutig positioniert.

 

Die Weiterentwicklung des Unternehmens kann und darf nicht allein den Entscheidungen des Vorstandes und / oder des Aufsichtsrates überlassen werden.
 

Die Entscheidungen von Vorstand und Aufsichtsrat der Enervie zur Weiterentwicklung des Unternehmens müssen von den Aktionären unterstützt und insbesondere an kommunal bestimmten Zielen ausgerichtet werden. Die Stabilisierung der ENERVIE in ihrer Rolle als Säule der kommunalen Daseinsvorsorge setzt aber auch voraus, dass sich alle maßgeblichen Gruppen, Management und aktive Belegschaft, Aktionäre und langfristig mit dem Unternehmen verbundene Geschäftspartner und Banken mit angemessenen Beiträgen an der Gesundung und Stärkung des Unternehmens beteiligen. Die Stadt Hagen ist sich ihrer diesbezüglichen Verantwortung bewusst.

 

Deshalb beschließt der Rat:
 

1.     Oberstes Ziel bei den aktuellen Entscheidungen der Enervie über den Jahresabschluss 2014 und die Mittelfristige Finanzplanung ist die langfristige Sicherung der Unternehmensgruppe. Dieses Ziel erfordert sowohl eine stabile Cash flow- und Liquiditätsentwicklung, als auch eine Stärkung der Eigenkapitalquote.
Daneben bleibt aus Sicht des kommunalen Aktionärs  und der gesamten Hagener Bürgerschaft die Wiederherstellung der Dividendenfähigkeit ein gleichwertiges Ziel. Zur Sicherung des städtischen Haushalts sind angemessene und mittelfristig steigende Dividenden unverzichtbar, die zeitnah schrittweise ab dem Jahr 2016 zu entwickeln sind.
 

2.     Die Stärkung der Eigenkapitalquote muss durch ein in sich konsistentes Bündel unternehmerischer Maßnahmen erreicht werden.
Hierzu gehört auch die Aufdeckung stiller Reserven des Anlagevermögens, soweit dies unter Wahrung einer geordneten Vermögensstruktur möglich ist. Steuerliche Belastungen sind soweit wie möglich zu vermeiden
Eine Kapitalerhöhung zulasten der kommunalen Anteilseigner wird ausgeschlossen.
Ein Dividendenverzicht für einen mehrjährigen Zeitraum ist kein geeigneter Baustein und ist zu vermeiden.
Ein unter Führung der Banken bzw. deren Berater erstellter Sanierungsplan kann nicht allein den zukünftigen Handlungsrahmen für das Unternehmen sein.
Finanzierungsmodelle durch "Sale & lease back Finanzierung" sind zu prüfen. Dabei kommt einer möglichen Invest-Einbindung der WBH besondere Bedeutung zu.
 

3.     Durch den Weiterbetrieb des Kohlekraftwerks „E 4“ in Elverlingsen soll der sonst erforderlich werdende Stilllegungsaufwand deutlich reduziert werden mit entsprechend positiven Auswirkungen auf den Personalabbau.
Im Jahr 2017 soll über den längerfristigen , Weiterbetrieb des Kraftwerks E 4  auf der Basis der sich dann vorhersehbaren wirtschaftlichen Rahmendaten entschieden werden.
 

4.     Zur Steigerung der Liquidität des Unternehmens ist die eigentumsrechtliche Übertragung der Wassererzeugungsanlagen und des Wassernetzes zumindest für das Stadtgebiet Hagen nach dem Alternativmodell der WBH zu prüfen. Sofern ein solches Modell betriebswirtschaftlich vorteilhaft und steuerlich verträglich für die beteiligten Unternehmen gestaltet werden kann, ist es umzusetzen.
Außerdem sollten Möglichkeiten der Beteiligung kommunaler Unternehmen (z B. Energieunternehmen aus der Region) an der künftigen Netzgesellschaft geprüft werden.
Auch die Gründung einer neuen Gesellschaft im Kraftwerksbereich (z. B. mit der STEAG) soll auf ihre Machbarkeit hin überprüft werden.

 

5.     Der durch die evtl. vorgesehenen Schließungen der Kraftwerke erforderliche Arbeitsplatzabbau hat möglichst sozialverträglich zu erfolgen. Vereinbarungen über Abfindungsfälligkeiten zur Schonung der kurzfristigen Unternehmensliquidität sind in Betracht zu ziehen.
Der noch auszuhandelnde Sozialplan hat diese Vorgabe zu berücksichtigen.
Alle Beschäftigungsmöglichkeiten innerhalb des Unternehmensverbundes Enervie  und des Konzerns Stadt sind auszuschöpfen.
Der notwendige Personalabbau hat alle Hierarchieebenen zu erfassen.
Angesichts des zumindest befristet vorgesehenen Weiterbetriebs des Kraftwerks E 4 in Elverlingsen tritt hinsichtlich des Umfangs des Sozialplanes eine deutliche Entspannung ein, die dazu genutzt werden soll, betriebsbedingte Beendigungskündigungen zu vermeiden.

 

 

6.     Die strategische Ausrichtung des Unternehmens ist zukunftsorientiert und nachhaltig vorzunehmen, um bei Kunden, Mitarbeitern und Aktionären eine neue und dauerhafte Vertrauensgrundlage zu bilden.
Hierzu gehört das weitere Engagement in der Erzeugung, soweit bestehende Erzeugungsanlagen perspektivisch ausgeglichene Ergebnisse erwarten lassen.

Es gilt die zukunftsfähigen Anlagen der Mark E

  • Gas- und Dampfturbinenkraftwerk in Herdecke,
  • Pumpspeicherwerk in Rönkhausen,
  • Laufwasserkraftwerke an der Lenne,
  • Windkraftanlage in Schöneseiffen
  • Windpark Klosterkumbd Windpark Rayerschied
     

dauerhaft und ggf. mit Partnern zu erhalten und zu sichern.

Darüber hinaus ist die Entscheidung über die Stilllegung des Steinkohleblocks E4 (Leistung 310 MW) des Kraftwerks Elverlingsen angesichts des sowohl derzeit als auch zukünftig benötigten Potentials an konventionellen Kraftwerken zurückzustellen. Der Weiterbetrieb lässt sich im Vergleich zu den Kosten einer Stilllegung (Abschreibung, Auswirkungen auf den Sozialplan usw.) mindestens für den Zeitraum bis 2018 wirtschaftlich darstellen.

 

7.     Die Neustrukturierung der Enervie muss auch in einer Neuordnung der Führungsstruktur Ausdruck finden. Dies schließt die Vorstandsebene ein. Perspektivisch ist von einem zweiköpfigen Vorstand auszugehen.

 

Die städtischen Vertreter in den Entscheidungsgremien von ENERVIE/Mark E werden aufgefordert, die entsprechenden Beschlüsse zu initiieren und durchzusetzen, dabei ist ein Einvernehmen mit den anderen kommunalen Aktionären (insbesondere Stadt Lüdenscheid) anzustreben.

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

OB

 

1

 

SPD

16

 

 

CDU

 

19

 

Bündnis 90/ Die Grünen

 

5

 

Hagen Aktiv

 

4

 

Die Linke

3

 

 

AfD

3

 

 

FDP

 

3

 

Bürger für Hohenlimburg

1

 

 

Pro NRW

-

 

 

Piratenpartei

1

 

 

 

 

x

Mit Mehrheit abgelehnt

 

Dafür:

24

Dagegen:

32

Enthaltungen:

0

 

 

Herr Claus Rudel hat sich nach § 43 in Verbindung mit § 31 der Gemeindeordnung NRW für befangen erklärt und nicht an der Beratung oder Abstimmung teilgenommen.

 

 

Gemeinsamer Beschlussvorschlag der Fraktionen CDU, Bündnis 90 / Die Grünen, FDP:

 

 

Der Rat der  Stadt Hagen bekräftigt sein uneingeschränktes Bekenntnis zum Unternehmen ENERVIE als wichtige Säule der Energie- und Wasserversorgung der Bevölkerung.

 

Darüber hinaus hat in der Vergangenheit die ENERVIE aufgrund ihrer Wirtschaftskraft durch ihre Dividendenzahlungen einen entscheidenden Beitrag zur Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs und der Schwimmbäder in Hagen geleistet.

 

Damit bildet die ENERVIE das Fundament der öffentlichen Daseinsvorsorge in Hagen.

 

Eine zukunftsfähige ENERVIE ist daher sowohl für die betroffenen Mitarbeiter/-innen der ENERVIE als auch für die Stadt Hagen sowie ihrer  alltäglich von den Bürgern/-innen genutzten städtischen Infrastruktur unverzichtbar.

 

Die Bedeutung der Dividendenfähigkeit der Enervie für den HVG Konzern und den städtischen Haushalt hat der Regierungspräsident in seiner Genehmigung zur Fortschreibung des Haushaltssanierungsplanes vom 2. Februar 2015 deutlich gemacht,

 

 

Zitat

Auszug VErfügung RPA Haushalt 2015 Enervie

Angesichts dieser gesamtstädtischen Bedeutung des Unternehmens ist es erforderlich, dass der Hauptaktionär des Unternehmens, die Stadt Hagen, sich in dem notwendigen Stabilisierungskurs eindeutig positioniert.

 

Die Weiterentwicklung des Unternehmens kann und darf nicht allein den Entscheidungen des Vorstandes und / oder des Aufsichtsrates überlassen werden.
 

Die Entscheidungen von Vorstand und Aufsichtsrat der Enervie

zur Weiterentwicklung des Unternehmens müssen von den Aktionären  unterstützt und insbesondere an kommunal bestimmten Zielen ausgerichtet werden. Die Stabilisierung der ENERVIE in ihrer Rolle als Säule der kommunalen Daseinsvorsorge setzt aber auch voraus, dass sich alle maßgeblichen Gruppen, Management und aktive Belegschaft, Aktionäre und langfristig mit dem Unternehmen verbundene Geschäftspartner und Banken mit angemessenen Beiträgen an der Gesundung und Stärkung des Unternehmens beteiligen. Die Stadt Hagen ist sich ihrer diesbezüglichen Verantwortung bewusst.

 

Deshalb beschließt der Rat
 

1.     Oberstes Ziel bei den aktuellen Entscheidungen der Enervie über den Jahresabschluss 2014 und die Mittelfristige Finanzplanung ist die langfristige Sicherung der Unternehmensgruppe. Dieses Ziel erfordert sowohl eine stabile Cash flow- und Liquiditätsentwicklung, als auch eine Stärkung der Eigenkapitalquote.
Daneben bleibt aus Sicht des kommunalen Aktionärs  und der gesamten Hagener Bürgerschaft die Wiederherstellung der Dividendenfähigkeit ein gleichwertiges Ziel.
 

2.     Die Stärkung der Eigenkapitalquote muss durch ein in sich konsistentes Bündel unternehmerischer Maßnahmen erreicht werden.
Hierzu gehört auch die Aufdeckung stiller Reserven des Anlagevermögens, soweit dies unter Wahrung einer geordneten Vermögensstruktur möglich ist. Steuerliche Belastungen sind soweit wie möglich zu vermeiden
Eine Anteilsverschiebung im Rahmen einer Kapitalerhöhung zu Lasten der kommunalen Aktionäre ist zu vermeiden. Finanzierungsmodelle durch "Sale & lease back Finanzierung" wie eine mögliche Invest-Einbindung der WBH sind zu prüfen.
 

3.     Durch den Weiterbetrieb des Kraftwerks „E 4“ in Elverlingsen soll der sonst erforderlich werdende Stilllegungsaufwand deutlich reduziert werden mit entsprechend positiven Auswirkungen auf den Personalabbau.
Im Jahr 2017 soll über den längerfristigen Weiterbetrieb des Kraftwerks E 4  auf der Basis der sich dann vorhersehbaren wirtschaftlichen Rahmendaten entschieden werden.
 

4.     Zur Steigerung der Liquidität des Unternehmens ist die eigentumsrechtliche Übertragung der Wassererzeugungsanlagen und des Wassernetzes zumindest für das Stadtgebiet Hagen nach dem Alternativmodell der WBH zu prüfen. Ein solches Modelll steht ausdrücklich unter dem Vorbehalt, dass es betriebswirtschaftlich vorteilhaft und steuerlich verträglich für die beteiligten Unternehmen gestaltet werden kann.

 

Außerdem sollten Möglichkeiten der Beteiligung kommunaler Unternehmen (z B. Energieunternehmen aus der Region) an der künftigen Netzgesellschaft geprüft werden.
Auch die Gründung gemeinsamer Kraftwerksgesellschaften sollen auf ihre Machbarkeit hin überprüft werden.
 

5.     Der durch die evtl. vorgesehenen Schließungen der Kraftwerke erforderliche Arbeitsplatzabbau hat möglichst sozialverträglich zu erfolgen. Vereinbarungen über Abfindungsfälligkeiten zur Schonung der kurzfristigen Unternehmensliquidität sind in ein Betracht zu ziehen.
Der noch auszuhandelnde Sozialplan hat diese Vorgabe zu berücksichtigen.
Alle Beschäftigungsmöglichkeiten innerhalb des Unternehmensverbundes Enervie  und des Konzerns Stadt sind auszuschöpfen.
Der notwendige Personalabbau hat alle Hierarchieebenen zu erfassen.
 

Angesichts des zumindest befristet vorgesehenen Weiterbetriebs des Kraftwerks E 4 in Elverlingsen findet hinsichtlich des Umfangs des Sozialplanes eine Entlastung statt, die möglichst dazu genutzt werden soll, betriebsbedingte Beendigungskündigungen zu vermeiden.

 

6.     Die strategische Ausrichtung des Unternehmens ist zukunftsorientiert und nachhaltig vorzunehmen, um bei Kunden, Mitarbeitern und Aktionären eine neue und dauerhafte Vertrauensgrundlage zu bilden.
Hierzu gehört das weitere Engagement in der Erzeugung, soweit bestehende Erzeugungsanlagen perspektivisch ausgeglichene Ergebnisse erwarten lassen.

7.                 Es gilt die auch im Sinne der Energiewende zukunftsfähigen Erzeugungsanlagen der Mark E dauerhaft und ggf. mit Partnern zu erhalten und zu sichern.

Dazu braucht es eine detaillierte Betrachtung der Anlagen

 

  • Gas- und Dampfturbinenkraftwerk in Herdecke,
  • Pumpspeicherwerk in Rönkhausen,
  • Laufwasserkraftwerke an der Lenne,
  • Windkraftanlage in Schöneseiffen
  • Windpark Klosterkumbd Windpark Rayerschied.
     

Darüber hinaus ist die Entscheidung über die Stilllegung des Steinkohleblocks E4 (Leistung 310 MW) des Kraftwerks Elverlingsen angesichts des sowohl derzeit als auch zukünftig benötigten Potentials an konventionellen Kraftwerken zurückzustellen.

 

8.     Die Neustrukturierung der Enervie muss auch in einer Neuordnung der Führungsstruktur Ausdruck finden. Dies schließt die Vorstandsebene ein. Perspektivisch ist von einem zweiköpfigen Vorstand auszugehen.

 

Die städtischen Vertreter in den Entscheidungsgremien von ENERVIE / Mark E  werden aufgefordert, die entsprechenden Beschlüsse zu initiieren und durchzusetzen, dabei ist ein Einvernehmen mit den anderen kommunalen Aktionären (insbesondere Stadt Lüdenscheid) anzustreben.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

OB

1

 

 

SPD

 

 

16

CDU

19

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

5

 

 

Hagen Aktiv

4

 

 

Die Linke

 

 

3

AfD

 

 

3

FDP

3

 

 

Bürger für Hohenlimburg

 

1

 

Pro NRW

 

 

 

Piratenpartei

 

1

 

 

 

x

Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

32

Dagegen:

2

Enthaltungen:

22

 

 

Herr Claus Rudel hat sich nach § 43 in Verbindung mit § 31 der Gemeindeordnung NRW für befangen erklärt und nicht an der Beratung oder Abstimmung teilgenommen.

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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