25.03.2015 - 4.1 Bebauungsplan Nr. 9/10 (624) Wohnbebauung Tiefe...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.1
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hohenlimburg
- Datum:
- Mi., 25.03.2015
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Jürgen Plewe
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Frau Nigbur-Martini fragt, ob der Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange auch den Verzicht auf eine frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit umfasst. Frau David bejaht die Frage und weist darauf hin, dass die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit bereits am 14.01.2011 erfolgte.
Herr Krippner möchte, dass die BV so beschließt, wie gestern der Stadtentwicklungsausschuss, nämlich mit der Auflage für den Bauherrn, zusätzlich einen Spielplatz zu errichten. Herr Reinke regt an, diese Auflage als Protokollnotiz aufzunehmen.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hohenlimburg empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:
a) Das gemäß § 12 BauGB vorhabenbezogene Bebauungsplanverfahren Nr. 9/10 (624) Wohnbebauung Tiefendorfer Straße / Auf dem Burhof wird auf ein nicht - vorhabenbezogenes Bebauungsplanverfahren nach § 30 Abs. 1 BauGB umgestellt.
b) Das Plangebiet befindet sich in Berchum südlich der Tiefendorfer Straße im Bereich zwischen den Straßen „Auf dem Burhof“ und „Auf dem Blumenkampe“. Der Grundstücksteil um das Haus Tiefendorfer Str. 8 und das Flurstück 28 entfallen. Entlang der Tiefendorfer Straße wird der Geltungsbereich erweitert.
Der Geltungsbereich umfasst in der Gemarkung Berchum in Flur 3 das Flurstück 157 (teilw.) und in Flur 5 die Flurstücke 271 und 247 (teilw.). In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist der beschriebene Geltungsbereich eindeutig dargestellt. Der Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.
c) Gemäß § 13 a BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB wird auf die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB verzichtet.
Anlagen zur Vorlage
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1
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290,1 kB
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